Der heute geleakte Referentenentwurf zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage verbietet es, auch nur kleinste Teile von Artikeln zu verwenden. Daneben werden den Verlagen zahlreiche Möglichkeiten für die Versendung von Abmahnungen an Privatpersonen geboten. Davon werden in erster Linie Blogger betroffen sein. Diese werden zunächst beweisen müssen, dass sie nicht gewerblich handeln.