2 Kommentare

  1. von brgmn 08.12.2007 (22:07 Uhr) 1.

    “Die Sicherheitsbehörden können nun ohne richterliche Genehmigung Telecom-Anbieter dazu zwingen, Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben.” – hmm, da hat Schäuble aber mehr drauf ;)

  2. von gibbon_ka 08.12.2007 (22:56 Uhr) 2.

    “ohne richterliche Genehmigung”..viel Spaß an alle Polizisten-Kinder. Da denkt sich Herr Gendarm: Wo treibt sich meine 14jährige Tochter wohl rum? Und ein e Anfrage später weiss er es.
    Im Ernst, dass ist echt ne bittere Kiste. <a href=“http://www.zeit.de/2007/49/Schaeuble-Antwort” target=”_blank”>Hier</a> nochmal ein schöner Essay von Dieter Grimm (Ex-Verfassungsrichter) der sich mit dem ganzen Thema Prävention und Sicherheit contra Freiheit beschäftigt.