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Lizenzrecht zwischen Auftraggeber und Freelancer

2 Punkte

von codeswitch  Newbie  vor 12 Monaten

Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus, wenn ich für eine Webagentur ein Modul programmiere? Bei wem liegen die Rechte?

Würde mich auch über Links zu diesem Thema freuen.

Nachträglich bearbeitet am 25.05.12 17:53

1 Antwort

0 Punkte

von tacker  Geek  vor 12 Monaten

Das Urheberrecht ist in D nicht übertragbar und liegt immer bei der Person, die das Werk erstellt. Üblicherweise verlangt der AG ein exklusives Nutzungsrecht am Quellcode. Wie bei allen Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Gewerbetreibenden ist das aber alles Verhandlungssache.

Musterverträge findest Du z.B. bei der IHK: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html

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