Lizenzrecht zwischen Auftraggeber und Freelancer
von codeswitch Newbie vor 12 Monaten
Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus, wenn ich für eine Webagentur ein Modul programmiere? Bei wem liegen die Rechte?
Würde mich auch über Links zu diesem Thema freuen.
Nachträglich bearbeitet am 25.05.12 17:53
- Tags:
- sonstiges 425
1 Antwort
von tacker Geek vor 12 Monaten
Das Urheberrecht ist in D nicht übertragbar und liegt immer bei der Person, die das Werk erstellt. Üblicherweise verlangt der AG ein exklusives Nutzungsrecht am Quellcode. Wie bei allen Geschäftsbeziehungen zwischen zwei Gewerbetreibenden ist das aber alles Verhandlungssache.
Musterverträge findest Du z.B. bei der IHK: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html
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