Für den Beispielfall ergibt sich aus dieser Liste keine Entwarnung. Man muss davon ausgehen, dass sich grundsätzlich für jedes Foto in den standardmäßigen Ausstattungen ein neuer Kunde finden lässt. Eine Rücksendung ist somit möglich. Die Gefahr: Es wird ein Foto gefertigt, verschickt und geliefert und dann erfolgt ein Widerruf. Selbst wenn das Bild wieder völlig unbeschadet den Versender erreicht, sind allein mit der Herstellung Kosten entstanden. Wann sich der nächste Kunde für dieses Bild in genau dieser Ausstattung entscheidet, steht in den Sternen.

Der nicht selten gesehene Trick, in den AGB eine Ware als „ungeeignet zur Rücksendung“ zu definieren und so die gesetzlichen Regelungen zu umgehen, dürfte vor Gericht in der Regel nicht standhalten. Da es bei solchen Auseinandersetzungen schnell um nennenswerte Geldbeträge gehen kann, sollte man die rechtlichen Aspekte ebenso aufmerksam beachten wie die Gestaltung des Shops an sich.

Bei fehlerhaften Angaben droht Abmahnung

Es reicht übrigens nicht, dass irgendwo auf den Seiten die erforderlichen Informationen vollständig zu finden sind. Der Kunde muss Kenntnis nehmen können. Im günstigsten Falle gestaltet man es so, dass die Hinweise durch Hervorhebungen und die gewählte Platzierung praktisch nicht übersehen werden können und der Kunde bis zum Ende des Bestellvorgangs alles Wesentliche erfahren hat.

Nicht zuletzt spielt auch hier das leidige Thema der Abmahnung eine Rolle: Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Abmahnvereinigungen weisen die Anbieter von Webshops immer wieder gerne auf ihre Versäumnisse bei der Umsetzung gesetzlicher Erfordernisse hin, kostenpflichtig versteht sich. Verbunden ist das meistens mit Vertragsstrafeversprechen, die es in sich haben können. Hier ist also höchste Aufmerksamkeit gefordert.

Fazit

Neben der Belehrung über die Rechte bestehen durchaus Optionen, um den denkbaren Schaden aus dem Widerrufs- und Rückgaberecht in Grenzen zu halten, zum Beispiel mittels ausdrücklicher Wertersatzregelungen, Hinweisen zum Versand bei Rückgabe und einigem mehr. Insbesondere kleinere Webshops, die etwa als reiner Zusatz zum sonstigen Informationsangebot betrieben werden, laufen bei unzureichender Gesetzeskonformität ansonsten Gefahr, sich finanzielle Risiken aufzubürden, die in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen.

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