von Christian Korte,
online veröffentlicht am 05.09.2007
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Nicht immer ist der Gang vors Gericht der richtige Weg: Handlungsoptionen bei Zahlungsverzug

Aus dem
t3n Magazin Nr. 9

Jeder Auftrag ist nur so gut, wie er Geld auf das eigene Konto spült. Auch der größte Auftrag ist nichts wert, wenn keine angemessene Vergütung fließt und während bei manchem Auftraggeber schlicht kein Geld zu holen ist, zahlt manch anderer einfach nicht. Was auch immer die Gründe sind, der Auftragnehmer sollte auf die vereinbarten Abmachungen achten und gegebenenfalls sein Geld einfordern. Doch nicht immer muss eine ausstehende Zahlung mit dem Gang zum Gericht enden. Mit etwas Fingerspitzengefühl gibt es auch Alternativen.

Der Beginn der Zusammenarbeit schien vielversprechend: Der Auftrageber, Typ honoriger Kaufmann mittleren Alters, war auf der Suche nach Programmierern für ein E-Commerce-Portal. Über gewünschte Applikationen und erweiternde Sonderfunktionen konnte ebenso schnell Einigkeit erzielt werden wie über die Höhe der Vergütung und die konkreten Zahlungsmodalitäten. Nach dem Zahlungseingang der vereinbarten Vorausleistung waren letzte Zweifel am Gegenüber vom Tisch. Und so stürzt man sich in die Arbeit. Das Pflichtenheft wird schrittweise abgearbeitet, ein Prototyp entwickelt und vorgestellt, das Portal programmiert, ein Extra-Serverplatz angemietet und alle projektbezogenen Daten dorthin übertragen, Schnittstellen definiert und Test-Zugänge eröffnet und so weiter. Nach einiger Zeit melden sich die ersten Kunden des Auftraggebers, die für die ihnen übertragenen Verkaufsbereiche Absprachen treffen wollen, konkrete Anpassungen wünschen, Ergänzungen für den Zahlungsverkehr benötigen oder nach erweiterten Suchfunktionen und Möglichkeiten zur Kategorisierung der angebotenen Produkte verlangen.

Über die anfallenden Mehrarbeiten führen die Programmierer neben dem eigentlichen Tun eifrig Stundennachweise und übersenden sie verabredungsgemäß zu jedem Monatsanfang an den Auftraggeber. Trotz ordnungsgemäßer, paralleler Rechnungsstellung kann allerdings kein Zahlungseingang festgestellt werden. Nach einigen Tagen des Wartens und Weiterschaffens erfolgt der obligatorische Anruf beim Auftraggeber. Dort heißt es: „So viel um die Ohren“, „ein Versehen“, „ich werde das Geld noch heute anweisen“. Man wartet weiter, noch immer kein Geld, weitere Gespräche, vielleicht ein persönliches Treffen. Dann die Überweisung eines im Verhältnis zur bereits erbrachten Leistung inakzeptablen Teilbetrags. Es bleibt kaum Zeit zum Durchatmen, schon flattern Rechnungen über den extern gemieteten Serverplatz herein, keine exorbitanten Summen, aber sie summieren sich. Der Auftraggeber, nun seinerseits wegen der fast täglichen Kontaktaufnahme ungehalten, spricht von temporären Liquiditätsengpässen, die nach Fertigstellung der Programmierarbeiten und Start des Business vergessen sein würden, unterstellt seinem Auftragnehmer vollmundig Kleinmütigkeit und stellt behände weitere Teilzahlungen in Aussicht.

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