Geld fließt nicht. Mit den stetig artikulierten, erweiterten Anforderungen der Kunden steigt währenddessen die Zahl der in das Projekt eingebrachten Arbeitsstunden. Allseits pocht man auf bestehende Verträge. Massive Schadensersatzforderungen werden in den Raum gestellt, weil die Programmierer erwägen, die Arbeit bis zur Begleichung der Rechnungen einzustellen. Was also ist zu tun in einer solchen Lage?
Vom Wiedersehen im Gerichtssaal
Der klassische Weg orientiert sich an den vertraglichen Verabredungen, die im günstigsten Falle schriftlich fixiert und von beidenParteien gegengezeichnet wurden. Bei einem größeren Projektumfang sind Staffelungen in Form mehrerer Teilvergütungen durchaus die Regel, nicht selten gebunden an Teilabnahmen oder, wie im vorgenannten Fall, an fest bestimmte Zeiträume, im Beispielsfall aufgrund der vereinbarten Stundenvergütung offenbar an Monatsfristen. Wurde bei der Rechnungsstellung statt der noch immer weit verbreiteten Formel „zahlbar innerhalb von zehn Tagen“ die Formulierung „zahlbar bis zum 20. September 2007 auf das Konto“ gewählt, also eine nach dem Kalender bestimmte Zahlungsfrist genannt, ist die fällige Rechnung durch den Auftraggeber ohne wenn und aber fristgerecht zu begleichen. Das gilt zumindest dann, wenn auch die weiteren Voraussetzungen an eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung wie fortlaufende Rechnungsnummer, aktuelles Datum, Aussteller und Empfänger der Rechnung, Steuer- wie Umsatzsteueridentifikationsnummer Berücksichtigung fanden.






