Vorsicht ist auch angezeigt bei eher „unkonventionellen“ Handlungsoptionen: Die Kunden ihres Auftraggebers, die ihre eigenen Felle davonschwimmen sehen und aus ureigenem Interesse verhindern wollen, dass bereits erfolgte Geldzahlungen in den Sand gesetzt werden, melden sich oftmals mit dem Vorschlag, ausstehende Gelder (nochmals) zu zahlen. Oder es wird der Vorschlag unterbreitet, gemietete Serverplätze zu übernehmen, offene Rechnungen zu begleichen und so weiter. Dabei geht es in der Hauptsache darum, dass es irgendwie weiter geht.
Bei solchen „Lösungen“ muss das grundlegende Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber im Blick bleiben sowie die Fragestellung, welche (finanziellen) Risikopotenziale damit im Einzelnen eröffnet werden (Schadensersatz, Vertragsstrafen, Prozesskosten etc.). Ringen sich die Programmierer dazu durch, den Wünschen zu entsprechen, sollten sie sich von den Kunden, die an sie herangetreten sind, zumindest im Innenverhältnis von Haftungsrisiken frei zeichnen lassen. In jedem Fall ist es unabdingbar, solche Handlungsansätze stets nur als Zwischenlösung zu begreifen und so zeitnah wie möglich wieder auf vertragskonforme Verhältnisse hinzuwirken.
Fazit
Es gibt verschiedene Instrumentarien, säumige Schuldner zur Zahlung ausstehender Vergütungen zu bringen. Fingerspitzengefühl in der Wahl der Mittel und insgesamt überlegtes, taktisches Vorgehen im klaren Bewusstsein vorhandener Risiken erhöhen die eigenen Chancen. Wichtig ist, sich nicht zu Kurzschlusshandlungen hinreißen zu lassen, selbst wenn die eigene finanzielle Situation durch die mangelnde Zahlungsmoral eines anderen ins Wanken gerät. Emotionales Handeln kann schnell zur Eskalation führen mit womöglich verheerenden Folgen, wenn es um mögliche Schadensersatzforderungen geht.
Es versteht sich von selbst, dass im Rahmen eines solchen Beitrags nur ein grober Überblick über das schwierige Feld gegeben werden kann. Die Investition in eine (vertrags-) rechtliche Beratung im Vorfeld kann den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung tragen und erweist sich gerade in den Fällen von nicht erbrachter Leistung oftmals als überaus sinnvoll.






