Einmal GPL, immer GPL

Die GPL verlangt keine Nutzungsgebühren, schränkt keine Rechte ein und erlaubt explizit die Weiterverbreitung. Allerdings geschieht dies unter einer Bedingung: Hat sich ein Entwickler für die Publikation unter der GPL entschlossen, ist das endgültig auch für Folgeversionen. Ein Programm unter der GPL kann also nicht mehr proprietär werden. GPL und damit OSS entsprechen somit einem Virus, der sich stets selbständig fortpflanzt und verbreitet. In Bezug auf die gebotenen Freiheiten kann man ihn „Virus of Freedom“ (Freiheitsvirus) nennen. OSS geht davon aus, dass jeder geistiges Eigentum frei nutzen kann und weitergeben darf. Damit brachte die GPL Probleme für proprietäre Software, die auf die beliebten freien Libraries zugreifen wollte. Eigens für diesen Zweck wurde 1991 die „Library General Public License“ (LGPL), auch bekannt unter dem Namen „Lesser GPL“, geschaffen. Aufgrund der LGPL konnte das auf die Bibliothek zugreifende Programm einem anderen Lizenzmodell unterliegen, womit OSS und GPL kompatibel zu unfreien Systemen wurden.

Der Terminus „Open Source“

Bisher ist von Freier Software die Rede gewesen, das Schlagwort jedoch ist Open-Source-Software. Und Schlagwort ist die richtige Bezeichnung, denn der Terminus „Open Source“ erzielt einen größeren Marketing-Effekt. Bereits 1998 diskutierten viele Entwickler Freier Software heftig darüber, ob diese „Free Software“ genannt werden sollte. Im deutschen Raum assoziiert man mit dem Begriff „Freie Software“ das, was gemäß der Definition der FSF damit ausgedrückt werden soll. Im Englischen jedoch bedeutet der Begriff „free“ zwei Dinge: frei und kostenlos. Aber kostenlos ist OSS keineswegs. Schon beim freien Download entstehen Kosten, selbst wenn sie bei einer DSL-Flatrate niedrig ausfallen. Hinter der Software stecken meist freiwillige Arbeit von Entwicklern oder auch Projekte von Auftraggebern, die durchaus kommerzielle Interessen verfolgen können.

Seite:  1 2 3 4 5 6 7

Das interessiert dich bestimmt auch