von Andreas Günther, 03.12.2006

Freiheiten, die ihr Geld wert sind: Open-Source-Software und die GPL

Aus dem
t3n Magazin Nr. 6

Fazit

OSS-Anbieter müssen in jedem Fall die verwendete Lizenz mit angeben. Damit es nicht zu urheberrechtlichen Ansprüchen der Miturheber von OSS kommt, sollte der oder die Betreffende ihre Vertriebskette an der GPL ausrichten. Dabei muss sichergestellt sein, dass bei der Weitergabe des Sourcecodes die teilweise unterschiedlichen Lizenzpflichten erfüllt sind. Hier tritt wieder der „Virus of Freedom“ hervor: Einmal GPL, immer GPL.

Dass der Gedanke und die Idee der GNU GPL immer mehr Früchte tragen, zeigen zahlreiche andere freie Lizenzen, die an die jeweiligen Anforderungen angepasst das Lizenzspektrum erweitern. Als Beispiele seien die GNU Free Documentation License (GFDL) oder die Creative-Commons-Lizenzen genannt. Inzwischen ist das Angebot an verschiedenen Lizenzen so groß, dass es schwierig wird, nicht den Überblick zu verlieren oder sich nicht in rechtlichen Details zu verheddern. Gerade im Hinblick darauf, dass OSS auf immer breiterer Basis in kommerziellen Lösungen Anwendung findet, sollten Entwickler und Anbieter darauf achten, nicht gegen die grundlegenden Lizenzrechte zu verstoßen.

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