Seit 1. Januar 2012 müssen Online-Überweisungen innerhalb eines Geschäftstages auf dem Konto des Empfängers eingehen. Bisher bestand die Möglichkeit, diese Frist auf drei Geschäftstage zu verlängern. Diese gesetzliche Neuerung ist sowohl für den Händler als auch für den Kunden vorteilhaft. Überweist der Kunde die Bestellsumme, kann der Händler in der Regel innerhalb von 24 Stunden über das Geld verfügen. Kunden müssen nicht mehr drei Tage warten, bis der Händler die Ware versendet.
Informationspflichten zur Zahlung
Der Online-Händler muss rechtzeitig vor Vertragsschluss über die Einzelheiten der Zahlung informieren. Hierzu gehören die einzelnen Zahlungsarten sowie eventuell dadurch anfallende Gebühren. Nach der neuen Verbraucherrechterichtlinie, die der Gesetzgeber bis Dezember 2013 in deutsches Recht umsetzen soll, muss der Shopbetreiber diese Information spätestens bei Einleitung des Bestellprozesses klar und deutlich erteilen. Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Bestellprozess mit dem Einlegen der Ware in den Warenkorb eingeleitet.
Zusatzgebühren für Zahlungsarten
Teilweise verlangen Händler für verschiedene Zahlungsarten zusätzliche Gebühren. Auch über diese muss man informieren. Grundsätzlich ist der Händler in der Wahl der Höhe dieser Zusatzgebühren frei. Allerdings darf er nicht für jede angebotene Zahlungsart eine Gebühr verlangen. Er muss dem Kunden also mindestens eine kostenfreie Möglichkeit zur Bezahlung anbieten.
Nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie darf der Händler die Gebühren aber nicht mehr frei wählen. Mit der Richtlinie wird eine Obergrenze für diese Gebühren eingefügt, die sich nach den an den Dienstleister zu entrichtenden Gebühren richtet. Muss der Shopbetreiber beispielsweise zwei Prozent für eine Kreditkartenzahlung zahlen, darf der Händler vom Verbraucher nicht mehr als diese zwei Prozent verlangen.
Bonitätsprüfungen
Bieten Online-Händler eine Zahlung auf Rechnung an, so behalten sich viele die Annahme des Vertrags einer positiven Bonitätsprüfung vor. In diesem Fall hat der Händler ein bererchtigtes Interesse, diese durchzuführen, da er in Vorleistung tritt. Allerdings muss er den Verbraucher genau über diese Bonitätsprüfung informieren. Hierzu gehört sowohl die Information, dass diese überhaupt durchgeführt wird, als auch von wem. Wählt der Verbraucher aber beispielsweise die Zahlungsart Vorkasse, so darf eine Bonitätsprüfung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers durchgeführt werden.
Ungewollter Vertragsschluss
Die angebotenen Zahlungsarten und auch die hierfür zur Verfügung gestellten Informationen für den Kunden hängen eng mit dem Vertragsschluss im Onlineshop zusammen. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, wie ein Vertrag zwischen Shop und Kunde zustande kommt:
- Der Kunde gibt mit Absenden seiner Bestellung im Shop ein verbindliches Angebot ab, das der Händler bereits durch die automatisch versandte Bestätigungsmail annimmt. Diese Vertragsschlussvariante birgt viele Risiken für den Händler. Geht die Bestellbestätigung beim Verbraucher ein, liegt ein wirksamer Vertrag vor. Kann der Händler die bestellte Ware dann nicht liefern, muss er eventuell Schadensersatz leisten. Hat der Kunde bei dieser Variante den Rechnungskauf ausgewählt, muss der Händler diesen Vertrag auch so erfüllen – selbst wenn der Kunde nicht solvent ist.
- Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Die Annahme dieses Angebots erfolgt aber nicht mittels automatisch generierter E-Mail (Bestellbestätigung oder Eingangsbestätigung), sondern erst manuell mit einer weiteren E-Mail (Auftragsbestätigung). So kann der Händler vor Annahme der Bestellung beispielsweise eine ausreichende Bonität oder Verfügbarkeit der Ware prüfen. Bei dieser Vertragsschlussmöglichkeit kommt es aber auf jedes Wort in der Bestellbestätigung an. Fordert man in dieser schon zur Zahlung auf, kann der Verbraucher die Bestellbestätigungs-Mail nur als Vertragsannahme verstehen.
- Die so genannte „eBay-Variante“, bei der die Präsentation der Produkte bereits ein verbindliches Angebot darstellt, das der Kunde durch seine Bestellung annimmt.
Martin Rätze



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von Jens 31.07.2012 (22:36Uhr) 1.
Da ist wohl was Wahres dran. Guter Artikel. Solche Hilfestellungen und Infos im Bereich E-Commerce lese ich mir gerne durch. Das Wissen kann man immer wieder gebrauchen um vor allem rechtlich besser informiert zu sein. Man will ja schließlich als Online Shop Betreiber normalerweise jeden Ärger vermeiden.
von Bildhändler.de - Online-Bezahlungen als… 01.08.2012 (00:39Uhr) 2.
[...] weiterlesen: Online-Bezahlungen als Shopbetreiber rechtlich korrekt regeln – t3n.de Tags: allerdings, angebot, annahme, bestellung, kunde, kunden, online, [...]
von Online-Beschwerde.de - Online-Bezahlunge… 01.08.2012 (07:38Uhr) 3.
[...] geht es hier: Online-Bezahlungen als Shopbetreiber rechtlich korrekt regeln – t3n.de Tags: allerdings, angebot, annahme, bezahlungen, jahreswechsel, kunde, kunden, [...]
von Informationspflichten zu den Zahlungsart… 03.08.2012 (12:18Uhr) 4.
[...] dargestellt.Den vollständigen Artikel können Sie hier auf der Website von t3n nachlesen:Online-Bezahlungen als Shopbetreiber rechtlich korrekt regelnÜber t3nDas t3n Magazin ist das führende deutschsprachige Printmedium zu den Themen Web 2.0, [...]
von Aus Verbrauchersicht die Feinheiten beim… 03.08.2012 (13:49Uhr) 5.
[...] [...]
von Handelskraft – Das E-Commerce und… 06.08.2012 (14:33Uhr) 6.
[...] Online-Bezahlungen als Shopbetreiber rechtlich korrekt regeln [...]
von WeingutFuchs 06.08.2012 (15:51Uhr) 7.
Zur Bonitätsprüfung sollte korrekterweise in der Datenschutzerklärung angegeben werden, wo die Auskünfte eingeholt werden.
von Vier rechtliche Fallstricke für Online-… 09.08.2012 (11:40Uhr) 8.
[...] Bezahlen im Online-Shop soll einfach und sicher für Kunden und Händler sein. Das hinzubekommen, ist sicher nicht ganz einfach. Denn die Bezahlung ist eingebaut in den Kaufprozess und mitunter in den Vertragsabschluss. Bei Abgabe und Annahme von Angeboten ist es wichtig, keine widersprüchlichen Angaben zu machen, denn dies kann den Vertrag zu einem ungewollt frühen Zeitpunkt zum Abschluss bringen oder Vertragsabschluss stören. Außerdem gibt es einige rechtliche Vorschriften zu Bonitätsprüfungen, zu Gebühren für Zahlarten und zu Informationspflichten zu Zahlungen zu beachten. Wie das genau geht, steht bei t3n. | Quelle: t3n. [...]