Welche Kunden möchte ich ansprechen?
Je nachdem, welche Art von Produkten der Shopbetreiber verkaufen will, steht zunächst die Entscheidung an, ob man lediglich an Verbraucher und/oder an Unternehmer verkaufen will. Diese erste Grundüberlegung hat eine zentrale Konsequenz: Will man lediglich an Unternehmer verkaufen, muss der Shop wesentlich weniger Informationspflichten erfüllen. Allerdings muss sicher gestellt werden, dass der Besteller auch tatsächlich ein Unternehmer ist. Für diesen Nachweis eignet sich die Übermittlung einer Gewerbeanmeldung vor Vertragsschluss.
Nach einem aktuellen Urteil des BGH gilt grundsätzlich jeder Käufer als Verbraucher, es sei denn, es liegen konkrete Umstände vor, die keinen Zweifel an der unternehmerischen Tätigkeit des Käufers lassen. Wenn man den Shop nicht klar auf Verbraucher oder Unternehmer ausrichtet, kann dies zur Folge haben, dass man auch dem Kunden, der Unternehmer ist, ein Widerrufsrecht einräumt, was ihm per Gesetz gar nicht zustehen würde. Als Antwort auf die Frage „Verbraucher oder Unternehmer?“ bietet es sich an, zwei getrennte Shops zu eröffnen, jeweils für eine der beiden Kundengruppen.
Wohin will ich liefern?
Die folgende Überlegung dürften wohl die meisten Shopbetreiber bei dieser Frage angestellt haben: „Je größer das Liefergebiet, desto mehr Kunden spreche ich an, desto mehr verkaufe ich, desto größer ist mein Gewinn.“ Aber ist dies tatsächlich der Fall? Oder überwiegen nicht vielmehr die Risiken beim Versand in mehrere Länder?
Ein erhebliches rechtliches Risiko ergibt sich für Shopbetreiber aus den Versandkosten. Beschränkt er die Auswahl der Länder im Bestellprozess nicht, sondern bietet einen weltweiten Versand an, so muss er auch für alle Länder, aus denen der Kunde bestellen kann, Versandkosten angeben. Für einige Artikel ist dies bereits für Deutschland nur schwer möglich. Wie will ein Online-Händler dann erst die Kosten für eine Möbel-Spedition nach Ulan Bator (Mongolei) dem Verbraucher im Vorfeld der Bestellung klar und deutlich mitteilen? Werden die Versandkosten nicht angegeben, hat man gleich zwei Probleme. Einerseits kommt kein Vertrag über die Versandkosten zustande, sodass ein Händler im Zweifel zur kostenfreien Lieferung gezwungen ist. Andererseits ist es wettbewerbswidrig, keinen Hinweis zu Auslandsversandkosten zu erteilen, wenn die Bestellung ins Ausland möglich ist.






Eine Antwort
von Internetrecht: Rechtliche Stolpersteine… 22.09.2010 (08:46Uhr) 1.
[...] des Shops getroffen werden müssen. Außerdem werden die Folgen der häufigsten Fehler aufgezeigt. Den Beitrag kannst du jetzt kostenlos im Heftarchiv lesen. Die passende Ausgabe t3n Nr. 19 schicken wir dir versandkostenfrei zu. Bestell sie einfach hier in [...]