Will ein Shopbetreiber also ins Ausland liefern, muss er sich genauestens über die Lieferkonditionen in die entsprechenden Länder informieren. Ist das nicht möglich, sollte er vom Versand ins Ausland absehen.

Ein weiteres Risiko beim internationalen Versand besteht in unterschiedlichen Rechtsvorschriften – besonders in Bezug auf den Verbraucherschutz. Selbst wenn der Händler den Versand auf die EU beschränkt, muss er noch immer 27 unterschiedliche Standards beachten. Im Verbraucherschutz gilt grundsätzlich, dass man zwar eine Rechtswahl treffen kann, allerdings dürfen dem Verbraucher durch diese Rechtswahl keine Rechte entzogen werden, die nach seinem „Heimat-Recht“ einen höheren Schutz gewährleisten als in der gewählten Rechtsordnung. Einem Verbraucher aus Finnland darf man beispielsweise vertraglich nicht die Kosten der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufsrechtes im Rahmen der 40-Euro-Klausel auferlegen, und dem Verbraucher aus Belgien darf der Händler keine Vorkasse anbieten. Auch sind die Widerrufsfristen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich lang. Um diese Unklarheiten zu verhindern gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Man begrenzt das Liefergebiet seines Shops klar auf ein Land oder einige wenige Länder. Diese Vorgehensweise ist die empfehlenswerteste.
  2. Man gestaltet seinen Shop anhand des höchstmöglichen Verbraucherschutzniveaus. Eine solche Vorgehensweise ist in den meisten Fällen jedoch unwirtschaftlich.
  3. Man unterscheidet innerhalb seiner AGB und sämtlicher anderen rechtlichen Texte zwischen den verschiedenen Ländern. Dies würde allerdings allein für die Widerrufsbelehrung bedeuten, dass diese vier DIN-A4-Seiten lang wird.

Wie gestalte ich meine Produktbeschreibungen?

Die Produkte in einem Shop müssen attraktiv und ansprechend beschrieben sein, denn der Käufer sieht den Artikel nicht wie im stationären Handel. Allerdings gibt es auch hierbei rechtliche Vorschriften zu beachten. Auf keinen Fall sollte man Fotos der Artikel kopieren und dann in den Shop einbauen. Auch Beschreibungen dürfen nicht einfach abgeschrieben werden. In beiden Fällen werden Urheberrechte verletzt. Außerdem darf der Online-Händler keine markenrechtlich geschützten Begriffe verwenden. Zur Vermeidung von Rechtsverletzung gilt: Vorher beim Rechteinhaber nachfragen, ob Fotos, Texte und Begriffe verwenden werden dürfen.

Der Schutz von markenrechtlich geschützten Begriffen greift nicht nur bei Produktbeschreibungen. Auch die gewählte Domain kann Rechte Dritter verletzen. Der Registrierung einer Domain sollte also unbedingt eine Markenrecherche voraus gehen. Schon hier zeigt sich, dass die Eröffnung eines Online-Shops von Beginn an anwaltlicher Beratung bedarf.

Abmahnung als größtes rechtliches Risiko

Fast jeder Fehler im Online-Shop kann durch Mitbewerber oder durch sogenannte qualifizierte Einrichtungen (Verbraucherschutzverbände etc.) abgemahnt werden. Die Abmahnung ist ein legitimes Mittel, seine Unterlassungsansprüche wegen Wettbewerbsverletzungen außergerichtlich durchzusetzen. Eine Abmahnung besteht in aller Regel aus dem Vorwurf eines Rechtsverstoßes, einer Unterlassungsaufforderung und einer (meist kurzen) Frist.

Die Unterlassungserklärung ist meist vorformuliert und enthält eine Aufforderung, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Gibt man die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, wird der Abmahner bei Gericht seine Ansprüche im Wege der einstweiligen Verfügung beziehungsweise im gerichtlichen Hauptsacheverfahren versuchen, durchzusetzen. Zuständig für die Geltendmachung derartiger Ansprüche ist jedes Landgericht in Deutschland.

Erhält der Shopbetreiber eine Abmahnung, so sollte er sich unbedingt anwaltliche Beratung nehmen, da schon bei der Abgabe der Unterlassungserklärung jedes einzelne Wort genau geprüft werden muss, um die Folgen genau abschätzen zu können. Denn eins sollte jeder Shopbetreiber bedenken: Mit Abgabe der Unterlassungserklärung ist er mindestens 30 Jahre lang an diese gebunden.

Lesen Sie im nächsten Heft mehr über Arten und Inhalte der rechtlichen Texte im Shop

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Eine Antwort

  1. von Internetrecht: Rechtliche Stolpersteine… 22.09.2010 (08:46Uhr) 1.

    [...] des Shops getroffen werden müssen. Außerdem werden die Folgen der häufigsten Fehler aufgezeigt. Den Beitrag kannst du jetzt kostenlos im Heftarchiv lesen. Die passende Ausgabe t3n Nr. 19 schicken wir dir versandkostenfrei zu. Bestell sie einfach hier in [...]

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