Webanalyse-Tools zeigen, wie viele Besucher auf einer Website vorbeikommen, was sie sich anschauen, wie sie dorthin gefunden haben oder in welcher Stadt sie gerade vor dem PC sitzen. Welche Daten überhaupt erhoben und wie diese verwendet werden dürfen, ist für das Web im Telemediengesetz (TMG) [1] geregelt. Der Düsseldorfer Kreis machte in einem Beschluss [2] vom November 2009 verbindliche Vorgaben für Webanalyse-Tools, die Google nicht erfüllte.
Anonymität ist Trumpf
Das TMG erlaubt Analysen für Werbung, Marktforschung oder bedarfsgerechte Gestaltung des Webauftritts, wenn die Daten pseudonymisiert beziehungsweise anonymisiert verwendet werden. Diese allgemeine Vorgabe hat der Düsseldorfer Kreis für Webanalyse in seinem Beschluss konkretisiert.
Im Beschluss der Datenschützer wird die IP-Adresse als personenbezogen definiert – das heißt, dass man sie einer natürlichen Person zuordnen kann. Damit gilt die IP-Adresse eben nicht als pseudonym, Seitenbetreiber dürfen sie aus diesem Grund nur mit Einverständnis des Nutzers erfassen. Liegt keine Einverständniserklärung vor, muss man die IP-Adresse anonymisieren, also um ihre letzte Stelle kürzen.
Google Analytics erfasst die IP-Adresse allerdings standardmäßig immer vollständig – genau das ist der Stein des Anstoßes. Nun hat der Dienst die Funktion „anonymizeIp“ nachgerüstet, um der Forderung des Düsseldorfer Kreises nachzukommen. Allerdings nimmt Google Analytics die Anonymisierung nicht automatisch vor. Seitenbetreiber müssen den Trackingcode anpassen, das heißt die Funktion also aktiv einbinden, um Google Analytics datenschutzkonform einsetzen zu können.
Beschnittene IP-Adressen
Webanalyse-Tools bestimmen anhand der IP-Adresse den Provider beziehungsweise den Zugangspunkt des Besuchers zum Internet – im Idealfall kann man so den Wohnort erkennen. Durch das Entfernen der letzten Stelle kann die IP-Adresse nicht mehr genau verortet werden. 255 IP-Adressen werden jetzt einem einzigen Ort zugerechnet.
Bezogen auf Länderebene funktioniert die Zuordnung recht genau. Allerdings war die Auswertung auch vorher mit Vorsicht zu genießen. Bei Zugriffen über Firmennetzwerke oder das Mobilnetz kann der Ort häufig nicht genau anhand der IP-Adresse bestimmt werden.
Die IP-Kürzung hat glücklicherweise keine Auswirkung auf die Berechnung der Visits, da diese anhand von Cookie-Daten arbeitet. Die Daten vor und nach der Umstellung bleiben somit vergleichbar. Auch sonst speichert Google Analytics sämtliche Daten – etwa Inhalte, Kampagnen, Referrer und interne Suche – wie bisher.






13 Antworten
von So geht’s: Google Analytics anonymisie… 22.11.2010 (09:36Uhr) 1.
[...] Zum Artikel: „Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren“ [...]
von viktordite 22.11.2010 (10:41Uhr) 2.
alt aber gut zusammengefasst!
von IP-Adressen speichern 22.11.2010 (23:05Uhr) 3.
[...] [...]
von Google Analytics und Datenschutz –… 23.11.2010 (10:16Uhr) 4.
[...] die Speicherung der IP nur noch in anonymisierter Form garantieren soll. T3n hat nun nochmal eine großen Artikel zu diesem Thema aufgeführt dert auch den korrekten Einbau des neuen Codes [...]
von Einsatz von Google Analytics nun mit Dat… 24.11.2010 (11:54Uhr) 5.
[...] Zur aktuellen Lage lest bitte den Artikel “Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren“ in der T3N zu diesem Thema! Mein folgender Artikel (aus dem Oktober 2008) entspricht nicht [...]
von Axure RP 6.0, Facebook Social Inbox und… 24.11.2010 (13:55Uhr) 6.
[...] Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren Autor: Markus Vollmert Quelle: t3n Magazin [...]
von Google Analytics anonymisieren in der t3… 03.12.2010 (00:45Uhr) 7.
[...] In der aktuellen Ausgabe der t3n (Nr. 21) gibt es einen Artikel von mir zum Datenschutz mit Google Analytics. [...]
von Google Analytics anonymisieren oder bloc… 14.12.2010 (09:34Uhr) 8.
[...] Wie das geht beschreibt Markus Vollmert (sein Blog über Webanalyse: eControlling) in dem Artikel Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren des Printmagazins t3n. Mit der Funktion wird der letzte Nummernblock einer IP-Adresse nicht mehr [...]
von Datenschutz: Streit um Google Analytics… 11.01.2011 (12:30Uhr) 9.
[...] Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren - t3n.de Kommentieren 0 Twittern 0 Teilen 0 11.01.2011 Ähnliche News und ArtikelGoogle SEO-Tools im ÜberblickGoogle SEO-Tools und nutzbare Gagdets zur Suchmaschinenoptimierung bietet sich in großer Zahl an.Google PlacesGeeignete Unternehmen und erfolgreiche EinträgeWie funktioniert eigentlich Google Places, für wen eignet sich der Brancheneintrag und wie macht man das Beste aus...t3n Magazin im Abo„Mobile Hype!“: t3n Nr. 22 - Apps, Shopping, Check-In: Wir zeigen was wirklich geht. Jetzt bei uns erhältlich!TripAdvisor blockt Google PlacesTripAdvisor ist die erste Bewertungsplattform die Google Places blockt. Weitere Artikel zu Google [...]
von Markus Vollmert 13.01.2011 (18:11Uhr) 10.
Ich hab weitere Codebespiele, unter anderem zum Proxyscript, auf meinen Blog gestellt
http://www.econtrolling.de/datenschutz-google-analytics/
von Datenschutzrichtlinien & Google Anal… 17.02.2011 (09:49Uhr) 11.
[...] [...]
von Nach 80 Tagen: Umstieg auf Piwik möglic… 07.05.2011 (14:29Uhr) 12.
[...] Die beiden angesprochenen Dinge sind wohl die beiden Hauptkritikpunkte an Piwik meinerseits. Schade, denn die Software gefällt mir. Mit Google Analytics im Gegensatz hab ich keine Speicherprobleme, da keine Informationen lokal gespeichert werden. Außerdem sind Analysen auch über mehrere Monate bzw. sogar Jahre möglich. Google-Server haben genug Rechenpower dafür . Bleibt noch das Problem mit dem Datenschutz, doch auch dafür gibt es Lösungen. [...]
von Sascha 26.02.2012 (13:37Uhr) 13.
Sehr gut beschrieben. Wenn ich das richtig sehe ist in den Codes, die Analytics aktuell ausliefert die Anonymisierung schon drin, oder?