Widerspruch möglich machen
Trotz einer Anonymisierung der erfassten Daten muss der Nutzer laut TMG aber auch der Erstellung von Nutzungsprofilen – also dem Tracking insgesamt – widersprechen können.
Google hat sich hier eine Lösung per Browser-Plugin ausgedacht. Wenn der Nutzer dieses Plugin installiert, kann er damit das Google-Analytics-Tracking unterbinden. Vorteil dieser Lösung ist, dass der Nutzer der Erfassung nur einmal widersprechen muss und nicht auf jeder Website einzeln. Der Nachteil besteht darin, dass das Plugin bisher nur für den Internet Explorer, Firefox und Chrome erhältlich ist und die Installation entsprechende Systemrechte erfordert. Am Firmenarbeitsplatz fehlen dem einfachen Nutzer diese Berechtigungen meistens.
Alternativ kann der Website-Betreiber mit JavaScript eine eigene Opt-out-Lösung bauen. Zum Beispiel kann er auf seiner Website eine Checkbox in der Datenschutzerklärung einbauen. Widerspricht der Besucher der Erhebung, wird ein Cookie gesetzt. Wenn dieser Cookie vorhanden ist, wird der Trackingcode nicht ausgeführt [5].
Informationspflichten
Wenn durch Webtracking Nutzungsprofile erstellt werden, muss man den Besucher laut TMG darüber informieren, dass man trackt, was genau man trackt, welchem Zweck dieses Tracking dient und wie der Erhebung widersprochen werden kann. Wenn man Google Analytics einsetzt, verlangt Google zusätzlich, dass man einen in den Google-AGBs vorgegebenen Text auf seiner Website einbindet. Dieser Text informiert über die Art des Trackings. Google behält sich übrigens das Recht vor, die Einbindung durch einen Bot zu prüfen. Fehlt er, untersagt Google die Nutzung.
Dieser Google-Text enthält jedoch keinen Hinweis auf die Anonymisierung oder Widerspruchsmöglichkeit. Diesen Passus muss der Website-Betreiber selber ergänzen. Ein Beispiel für eine solche Ergänzung findet sich bei [6].
Die Daten in Google Analytics sind nun anonymisiert, der Besucher ist informiert, die Widerspruchsmöglichkeit ist gegeben. Damit die Nutzerprofile auch anonym bleiben, untersagt das TMG die Zusammenführung der Pseudonyme mit personenbezogenen Daten. Man darf zum Beispiel nicht die Daten aus einer Shopbestellung mit den Nutzungsdaten aus Google zusammenführen. Google untersagt eine derartige Kombination auch nochmal in den eigenen AGBs (Punkt 8.1).
Man muss also nicht nur aufpassen, wie getrackt wird, sondern auch was. Bei allen personenbezogenen Daten gilt übrigens immer, dass mit der aktiven Einwilligung des Besuchers die Erfassung erlaubt ist.
| Datenschutz-Check |
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Fazit
Dank der neuen Features können Website-Betreiber Google Analytics wieder ohne Bedenken einsetzen, wenn sie die genannten Anpassungen umsetzen. Eine offizielle Prüfung und Stellungnahme der Datenschutzbehörden zu den Neuerungen steht allerdings noch aus. Da Google das Thema nun aber ernst nimmt, ist bei erneuter Kritik mit weiteren Nachbesserungen zu rechnen.





13 Antworten
von So geht’s: Google Analytics anonymisie… 22.11.2010 (09:36Uhr) 1.
[...] Zum Artikel: „Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren“ [...]
von viktordite 22.11.2010 (10:41Uhr) 2.
alt aber gut zusammengefasst!
von IP-Adressen speichern 22.11.2010 (23:05Uhr) 3.
[...] [...]
von Google Analytics und Datenschutz –… 23.11.2010 (10:16Uhr) 4.
[...] die Speicherung der IP nur noch in anonymisierter Form garantieren soll. T3n hat nun nochmal eine großen Artikel zu diesem Thema aufgeführt dert auch den korrekten Einbau des neuen Codes [...]
von Einsatz von Google Analytics nun mit Dat… 24.11.2010 (11:54Uhr) 5.
[...] Zur aktuellen Lage lest bitte den Artikel “Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren“ in der T3N zu diesem Thema! Mein folgender Artikel (aus dem Oktober 2008) entspricht nicht [...]
von Axure RP 6.0, Facebook Social Inbox und… 24.11.2010 (13:55Uhr) 6.
[...] Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren Autor: Markus Vollmert Quelle: t3n Magazin [...]
von Google Analytics anonymisieren in der t3… 03.12.2010 (00:45Uhr) 7.
[...] In der aktuellen Ausgabe der t3n (Nr. 21) gibt es einen Artikel von mir zum Datenschutz mit Google Analytics. [...]
von Google Analytics anonymisieren oder bloc… 14.12.2010 (09:34Uhr) 8.
[...] Wie das geht beschreibt Markus Vollmert (sein Blog über Webanalyse: eControlling) in dem Artikel Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren des Printmagazins t3n. Mit der Funktion wird der letzte Nummernblock einer IP-Adresse nicht mehr [...]
von Datenschutz: Streit um Google Analytics… 11.01.2011 (12:30Uhr) 9.
[...] Webanalyse datenschutzkonform betreiben: Google Analytics anonymisieren - t3n.de Kommentieren 0 Twittern 0 Teilen 0 11.01.2011 Ähnliche News und ArtikelGoogle SEO-Tools im ÜberblickGoogle SEO-Tools und nutzbare Gagdets zur Suchmaschinenoptimierung bietet sich in großer Zahl an.Google PlacesGeeignete Unternehmen und erfolgreiche EinträgeWie funktioniert eigentlich Google Places, für wen eignet sich der Brancheneintrag und wie macht man das Beste aus...t3n Magazin im Abo„Mobile Hype!“: t3n Nr. 22 - Apps, Shopping, Check-In: Wir zeigen was wirklich geht. Jetzt bei uns erhältlich!TripAdvisor blockt Google PlacesTripAdvisor ist die erste Bewertungsplattform die Google Places blockt. Weitere Artikel zu Google [...]
von Markus Vollmert 13.01.2011 (18:11Uhr) 10.
Ich hab weitere Codebespiele, unter anderem zum Proxyscript, auf meinen Blog gestellt
http://www.econtrolling.de/datenschutz-google-analytics/
von Datenschutzrichtlinien & Google Anal… 17.02.2011 (09:49Uhr) 11.
[...] [...]
von Nach 80 Tagen: Umstieg auf Piwik möglic… 07.05.2011 (14:29Uhr) 12.
[...] Die beiden angesprochenen Dinge sind wohl die beiden Hauptkritikpunkte an Piwik meinerseits. Schade, denn die Software gefällt mir. Mit Google Analytics im Gegensatz hab ich keine Speicherprobleme, da keine Informationen lokal gespeichert werden. Außerdem sind Analysen auch über mehrere Monate bzw. sogar Jahre möglich. Google-Server haben genug Rechenpower dafür . Bleibt noch das Problem mit dem Datenschutz, doch auch dafür gibt es Lösungen. [...]
von Sascha 26.02.2012 (13:37Uhr) 13.
Sehr gut beschrieben. Wenn ich das richtig sehe ist in den Codes, die Analytics aktuell ausliefert die Anonymisierung schon drin, oder?