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10 Fragen und Antworten zur Button-Lösung

Abofallen im Internet stellen ein großes Problem dar. Auf der Suche nach einem Kochrezept meldet sich der Verbraucher auf einer Seite an und bekommt anschließend eine Rechnung ins Haus, obwohl er gar nicht wusste, dass die Anmeldung etwas kostet. Im Deutschen Bundestag wurde daher die sogenannte Button-Lösung beschlossen, die Änderungen für jeden Shopbetreiber mit sich bringt. 10 Fragen sollen ihnen die notwendigen Änderungen erklären.

Von Martin Rätze
4 Min. Lesezeit
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Button-Lösung: Wer im Internet etwas kostenpflichtig bestellt, soll darüber durch einen unmissverständlichen Bestell-Button aufgeklärt werden. (Foto: jamesdkirk / flickr.com, Lizenz: CC-BY-SA)

1. Was ist diese Button-Lösung überhaupt?

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Durch die Einführung der sogenannte Button-Lösung sollen Unternehmen verpflichtet werden, Verbrauchern bestimmte Informationen (u.a. den Gesamtpreis der Ware) klar und verständlich unmittelbar über dem Bestell-Button zur Verfügung zu stellen.

Ein Vertrag kommt nur noch zustande, wenn diese Informationen erteilt wurden und wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

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In Online-Shops wird dies regelmäßig über einen speziell zu beschriftenden Bestell-Button erfolgen.

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2. Gilt die Button-Lösung auch für Warenverkäufe?

Die Button-Lösung gilt für alle Verträge, die im elektronischen Geschäftsverkehr, also beispielsweise im Internet, geschlossen werden. Hiervon ausgenommen sind lediglich Verträge, die per individueller Kommunikation, also zum Beispiel im Rahmen eines E-Mail-Verkehrs, geschlossen werden.

Umfasst ist sowohl der Verkauf von Dienstleistungen als auch der von Waren.

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3. Wie muss der Button beschriftet werden?

Das Gesetz nennt „zahlungspflichtig bestellen“ als eine Möglichkeit der Buttonbeschriftung. Alternativ ist die Schaltfläche so zu beschriften, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner vertragsrelevanten Erklärung eindeutig und unmissverständlich darüber informiert wird, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslöst.

Andere Beschriftungen sind zulässig, sofern sie in der Eindeutigkeit ihrer Aussage der Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ mindestens ebenbürtig sind.

So nennt die Gesetzesbegründung ein paar Beispiele, welche Beschriftungen möglich sind:

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  • „kostenpflichtig bestellen“
  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“
  • „kaufen“

Nicht zulässig, da nicht eindeutig, sind hingegen:

  • „Anmeldung“
  • „Weiter“
  • „Bestellen“
  • „Bestellung abgeben“

4. Gibt es weitere Anforderungen an die Gestaltung?

Die Beschriftung des Buttons muss „gut lesbar“ sein. Hierdurch soll verhindert werden, dass die Beschriftung oder der Button so klein gestaltet wird, dass er seinen Zweck nicht mehr erfüllen kann.

Darüber hinaus ist auch eine zu kontrastarme Gestaltung (zum Beispiel dunkelrot auf rot) des Buttons nicht erlaubt.

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Der Button darf außerdem keine weiteren Zusätze als die eindeutige Beschriftung haben.

5. Welche Informationspflichten müssen erfüllt werden?

Über dem Bestell-Button müssen folgende (ohnehin zu erteilende) Informationen „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ zur Verfügung gestellt werden:

  • detailierte Produktbeschreibung („die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung“)
  • Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen („die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat“)
  • Gesamtpreis („den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht“)
  • Versand- und Zusatzkosten („gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden“)

Diese Informationen müssen in einem direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Abgabe der Bestellung durch den Verbraucher gegeben werden. Der Verbraucher soll die relevanten Informationen direkt zum Zeitpunkt seiner Bestellung zur Kenntnis nehmen können. Informationen, die bereits zu Beginn des Bestellprozesses (zum Beispiel vor Eingabe der Adressdaten) genannt werden, würden demnach nicht genügen.

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In aller Regel fasst aber die Bestellseite diese Punkte bereits jetzt schon zusammen.

Wichtig!

An der Stelle, an der Sie über den Vertragsschluss informieren, werden evtl. ebenfalls Änderungen nötig. Wenn Sie dort beispielsweise schreiben, dass der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt, wenn er auf den Button „Bestellen“ klickt, so ist diese Information ja falsch, wenn der Button dann umbenannt wurde.

6. Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung?

Sowohl bei einer Nichterfüllung der oben genannten Informationspflichten nach § 312g Abs. 2 BGB als auch nach einer Nichteinhaltung von Abs. 3 (ausdrückliche Bestätigung der Zahlungsverpflichtung bzw. eindeutige Beschriftung der Schaltfläche) kann der Shopbetreiber wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt werden.

Außerdem kommt bei Nichtbeachtung dieser Pflichten ein Vertrag mit dem Verbraucher nicht zustande!

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Wäre also der abschließende Bestell-Button nach Inkrafttreten des Gesetzes noch mit der Bezeichnung „Bestellung abgeben“ beschriftet, so käme kein Vertrag zustande.

In der Gesetzesbegründung heißt es, dass der Unternehmer vom Verbraucher kein Entgelt verlangen kann. Wenn kein Vertrag zustande kommt, ist der Unternehmer jedoch auch nicht verpflichtet, zu liefern. Diese Rechtsfolge widerspricht aber der Verbraucherrechterichtlinie. Denn darin heißt es, dass der Verbraucher dann nicht an den Vertrag bzw. die Bestellung gebunden ist.

Bis zum Ende der Umsetzungsfrist im Dezember 2013 wird der Gesetzgeber hier wohl noch einmal nacharbeiten müssen.

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7. Gilt die Regelung auch für eBay?

Ja, auch Verkäufe über die Plattform eBay sind selbstverständlich mit von dem Gesetz umfasst. Dem Gesetzgeber genügen für das Auktionsformat dann Bezeichnungen wie „Gebot abgeben“ oder „Gebot bestätigen“.

Fraglich ist, ob die derzeitige Ausgestaltung bei eBay allerdings ausreichend ist. Zwar heißt der Button bereits jetzt „Gebot bestätigen“, allerdings sind auf der Seite nicht die erforderlichen Informationspflichten erteilt.

Hier wird also noch einiger Programmieraufwand auf eBay zukommen, bevor das Gesetz in Kraft tritt, damit Händler auch danach noch wirksam Verträge über die Plattform schließen können.

8. Gibt es eine Ausnahme für den Mobile-Commerce?

Nein, auch bei Verträgen, die mobil abgeschlossen werden, gilt die neue Pflicht.

Anbieter sogenannter Shopping-Apps müssen hier besonders frühzeitig umprogrammieren, da die App nicht nur programmiert, sondern in aller Regel auch noch freigegeben werden muss. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ist die App nicht rechtzeitig online, können mobil keine wirksamen Verträge mehr mit Verbrauchern geschlossen werden.

9. Gilt das auch für B2B-Verträge?

Nein. Die „Button-Lösung“ gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, die Regelung auch auf B2B auszuweiten. Dies fand jedoch keine Zustimmung.

10. Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Am 30. März 2012 hat auch der Bundesrat abgestimmt und keinen Einspruch gegen das Gesetz eingelegt. Am 16. Mai wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das bedeutet, dass es nun zum 1. August 2012 in Kraft tritt. Ab diesem Tage müssen sich alle Online-Händler an die neuen Vorschriften halten.

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29 Kommentare
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Jens

Wirklich ein wichtiger Hinweis. Ich habe es gerade erst mal bei meinem Online Shop angepasst. Ich denke das ist absolut sinnvoll und wirkt auch für den Kunden wirklich seriöse. Ich habe Bekannte die haben schon des öfteren irgendwo etwas bestellt und anschließend sind Sie in einer Abo-Falle oder ähnliches gelandet. Ich denke diese Lösung macht gerade die deutschen Shops (E-commerce Seiten) noch etwas seriöser.

Antworten
Stan

Danke für den Artikel. Habe prophylaktisch schon mal alles geändert. Die Frage ist nur, ob es ausreicht wenn man die Artikelbeschreibung nur verlinkt? Das wäre dann technisch einfacher umzusetzen.

Antworten
Deutscher

Da werden 99,99% der ausländischen ABO-Fallen-Betreiber aber richtig ins „Schwitzen“ kommen und sicherlich keine (auch schon jetzt!) unberechtigten Mahnschreiben mehr versenden !

Der Deutsche Bundestag hat gesprochen und die ABO-Fallen-Betreiber sind ab jetzt nur noch am Zittern !

*** Ironie AUS ***

Antworten
Martin Rätze

@Deutscher
Der größte Teil der Abofallenbetreiber sitzt in Deutschland.

Antworten
jens

@Deutscher
Der größte Teil der Abofallenbetreiber sitzt in Deutschland.

Sind Sie sicher ? … bzw. sind Sie sicher, dass dies, wenn wirklich wahr (?), nun auch so bleiben wird und sich alle „bösen Buben“ nun brav an das (neue) „Button-Lösungs“-Gesetz halten werden, nur weil der Deutsche Bundestag dem bisher geltenden „Ihr-dürft-das-nicht-Gesetz“ nun noch ein weiteres „Ihr-dürft-das-nun-aber-wirklich-nicht-mehr-machen-Gesetz“ hinterhergeworfen hat ?

Warum lernt denn niemand aus der Vergangenheit ?
Mittels neuer Gesetzgebung hat man versucht der unseriösen DEUTSCHEN (!) Call-Center-Betreiber „Herr“ zu werden. Was hat es gebracht ? Nun sitzen die unseriösen DEUTSCHEN (!) CALL-CENTER-Betreiber in der Türkei und sind noch weniger greifbar als vorher !

Antworten
Multimediamixer

Eigentlich ein sinnvolles Gesetz, vermutlich trifft es aber wieder die Falschen. Abofallenbetreiber verdienen sich jetzt noch was dazu, da sie die hausinterne Rechtsabteilung nutzen um andere ’seriöse‘ Tante-Emma-shops abzumahnen…

Antworten
Stefan

Ab nächstes Jahr gibt es wieder EVPs (Einzelhandelsverkaufspreis der DDR) per Gesetz. 2015 wird der Onlinehandel abgeschafft. Es macht nichts besser und sicherer. Es ruft nur eine neue Abmahnwelle hervor und nervt.

Antworten
Sonixc

Ich gebe Stefan absolut Recht. Und wieder ein neues Gesetzt was nur Verwirrung und Abmahnungen nach sich ziehen wird. Kein Wunder das immer mehr Leute gehen. Unsere Freiheit wird immer mehr eingeschränkt. Wo soll das enden?

Antworten
Chefskeptiker

Sorry, das Gesetz ist absoluter Unfug. Viele Shops lassen sich nicht so einfach umgestalten (und mit dem reinen Umbenennen des Buttons ist nichts gemacht… so darf z.B. die letzte Seite nicht zum Scrollen sein (wie das auf Mobiltelefonen ausschauen soll?).

Fakt ist, dass sich Abofallenbetreiber wieder was neues einfallen lassen, um Bürger abzuzocken, und kleine Shopbetreiber einen irrsinnigen Aufwand betreiben müssen, um ihre Shops gesetzeskonform zu halten. Von den Shopherstellern, die diese kleinen Shops einsetzen (osCommerce, Zencart, PHPepper etc.) kommt dabei exakt NULL Unterstützung, und für teurere Shops haben die kleinen Shopbetreiber ohnehin kein Geld.

Ich kenne schon einige, die ihre Onlineshops per Ende Juli dicht machen -zu wenig Umsatz für den Aufwand.

Solange das „Abmahn“-Unwesen nicht per Gesetz abgeschafft wird (IMHO ist Deutschland hier einsam und allein auf weiter Flur, gibt es z.B. weder in Österreich noch in der Schweiz), werden kleinere Shops teuer abgemahnt, weil der Gesetzgeber solche unsinnigen, kaum umsetzbaren Gesetze erlässt.

Antworten
Ynda

Solange Menschen andere Menschen abzocken, solange werden Gesetze erlassen.
In einer friedlichen Welt, in der jeder nur das Beste für die Allgemeinheit wünscht, wäre so etwas nicht nötig. :-)
Aber leider versucht doch jeder mit dem geringsten Aufwand den größten Profit zu erreichen. Da muss man leider mit Strafe drohen, damit die nötigsten Informationen gemacht werden.
Ich sehe es mit einer gewissen Genugtuung, das das Thema Internethandel etwas klarer und transparenter wird. Ich war selbst schon in Shops unterwegs, wo ich mich am Ende gefragt habe, was ich da jetzt im Einzelnen erworben habe. Erstaunlicherweise kam dann doch meistens das Gewünschte. Es ist eine Aufwertung und der richtige Schritt in Richtung mehr Seriosität und egal wer da falsch spielen möchte. Es wird schwieriger.
Ach ja Sonixc:
Jede genommene Freiheit schränkt die Freiheit eines anderen ein. Es gibt sie leider nicht die uneingeschränkte Freiheit, die keinen anderen beeinträchtigt, einschränkt, stört oder beschränkt.
(Außer ich begebe mich in eine absolut menschenleere Region, oder ich verlasse meine Wohnung nicht mehr) Es gilt dabei immer abzuwägen. Im Zweifelsfall sollte der Schutz des Schwächeren im Vordergrund stehen, was zugegebenermaßen auch nicht immer der Fall ist.

Antworten
Arnold Margolf

Im Besonderen die „Einfach-Geldverdienen-Im-Internet-Mit-Drei-Klicks.De“ – Marketer mit Ihren Mega-Giga-Supersystemen werden aufheulen. Die sind nicht in der Lage Ihre von den Ober-Gurus erhaltenen Landingpages zu modifizieren, geschweige denn rechtssichere Impressen zu gestalten … http://www.arnold-margolf.de

Antworten
Martin Rätze

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass nicht nur der Bestell-Button umbeschriftet werden muss, sondern noch zahlreiche andere Änderungen an der Bestellseite vorzunehmen sind. Eine Aufstellung, was im Detail zu tun ist, finden Sie hier:
Button-Lösung: Wie muss die Bestellseite künftig aussehen?

Antworten
taliah

@Ynda
Entschuldige, aber wer auf Webseiten bestellt, wo er sich nicht mal sicher ist, was er schlussendlich bestellt hat, ist – frank und frei gesagt – selbst schuld. Dafür hat der liebe Herrgott uns so ein Ding mitgegeben, das nennt sich Kopf und darin befindet sich ein Hirn. Will heißen, der Kopf ist nicht nur dazu da, um die Haare spazieren zu tragen.

Und mit dieser bekloppten Button-Lösung wird das grundlegende Problem noch immer nicht angegangen. Die Abo-Fallen-Betreiber lassen sich halt was neues einfallen, um das zu umgehen. Solange es Leute gibt, die nicht darüber nachdenken, was sie tun und lieber andere für sich denken lassen, wird es auch weiterhin Möglichkeiten geben, die Gesetze zu umgehen. Und solange die Gesetze nicht dazu beitragen, diese Abo-Fallen-Betreiber, zwielichtigen Anwälte und Inkassobüros anzugehen, werden diese unselbständigen Menschen auch weiterhin in dieselben Fallen laufen.

Schon traurig, dass die Deutschen derart unmündig sind und meinen „da müssen die von Oben ran, ich muss nichts ändern und nicht mein Hirn einschalten“. Weil selber schauen und dreimal prüfen, was man tut, ehe man es bereits getan hat, ist ja ohnehin „nur für Anfänger“ – Mut zum Risiko! Aber natürlich nur, wenn es genug Gesetze gegen dieses Risiko gibt.

In diesem Sinne, auf weitere Bevormundungen, unsinnige Gesetze und noch mehr Entmündigung. Wir wollen es ja schließlich so! :)

Antworten
Ynda

@taliah
Sorry aber du kommst unglaublich arrogant rüber. Du gehörst wahrscheinlich zu der Sorte Mensch, die sich nicht vorstellen können dass nicht die ganze Menschheit mit Intelligenz, einem klaren Geist und Verstand und genügend Zeit gesegnet ist, sich um alle die Dinge zu kümmern mit denen wir uns mittlerweile belastet haben. Ich denke nur an meine Eltern. Beide sind intelligent und haben durchaus einen klaren Verstand. Aber die Wahrnehmung lässt immer mehr nach und das fokusierte Erfassen von wesentlichen Inhalten auf einer vollen Webseite fällt Ihnen immer schwerer. Vielen Menschen wird es helfen und natürlich schläft die kriminelle Energie nicht, aber ich bin richtig gespannt, was die sich da ausdenken. Das wird nicht einfach – glaub mir. Das Regelwerk lässt nicht mehr viel Ermessensspielräume oder Interpretationen offen, womit die Abo-Fallen meistens arbeiten.

In diesem Sinne, auf bessere Webseiten, Gesetzte wenn sinnvoll und einem verantwortungsvollem Umgang mit unserer Freiheit. :-)

Antworten
taliah

Hallo Ynda,

wenn Du von tatsächlichen Kriminellen ausgehst, dann kann ich Dir in Bezug auf „das wird nicht einfach“ leider gar nicht mehr zustimmen. Mit etwas technischem Hintergrund wird schnell klar, dass man diese Zustimmungen (die ja auf Klicks basieren), technisch faken kann. Wenn man also wirklich von Mutwilligkeit und tatsächlichem Betrug ausgeht, dann wird dieser Gesetzesentwurf auch weiterhin wenig bis gar nichts ändern – außer mehr Arbeit für die, die ohnehin ehrlich waren.

Und sorry, wenn ich arrogant rüberkomme, aber Du sprachst von Dir weiter oben und ich behaupte mal, Du machst durchaus einen recht klaren und nicht unbedingt unintelligenten Eindruck. Aber lassen wir das. Ich persönlich habe jedenfalls noch nie die Erfahrung mit Abofallen gemacht; vielleicht, weil ich misstrauisch genug bin, nicht auf jeder X-beliebigen Seite etwas zu bestellen.

Die Sache ist doch die: früher haben sie es mit Klingelputzern gemacht, die enorm aufdringlich wurden – insbesondere bei älteren Menschen, die Du ebenfalls als Beispiel angeführt hast – heute geht es anonymer über das Internet. Aber das Prinzip ist dasselbe geblieben. Ach ja, Zwischenschritt Telefon nicht zu vergessen – schönes Beispiel: Sie haben eine Reise gewonnen (das Kleingedruckt, ach nein, der Nebensatz: wenn Sie 5 Zeitungsabos nehmen, die Sie selbstverständlich morgen wieder kündigen können (oder auch nicht *noch kleiner, äh, leiser*)).

Solange diese Gesetze nicht gegen diejenigen vorgehen, die dafür verantwortlich sind, dass man solche Gesetze überhaupt zu brauchen scheint, wird es immer andere Mittel und Wege geben, irgendwen über den Tisch zu ziehen. Und das ist, weshalb ich sage, dieser Gesetzesentwurf ist absoluter Humbug. Solange es Anwälte und Inkassobüros gibt, die nicht erst einmal prüfen, ob die Forderung denn wirklich rechtens ist, wird es noch 30 solcher Gesetze geben, die doch nicht ausreichend sind und mit Verbraucherschutz eigentlich nichts zu tun haben. Klingt aber gut und bis die Realität die „ollen Unken“ irgendwann bestätigt hat, ist zumindest der Großteil der Bevölkerung zufrieden und hat wieder Vertrauen in den Staat. Also ist doch alles bestens, denn mehr braucht es doch gar nicht. ;)

Antworten
Martin

„Kostenpflichtig bestellen“, „Zahlungspflichten Vertrag schließen“ als Buttonbeschriftung: Von Usability hat der Gesetzgeber anscheinend wenig Ahnung.

Antworten
Roman Zenner

Habe mir da mal dazu ein paar Gedanken und mir Luft gemacht:

http://ecompunk.com/2012/08/01/romans-rants-buttons-from-hell/

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