Analoges Satelliten-Fernsehen wird abgeschaltet
Ab dem 1. Mai 2012 ist es endgültig soweit: Die Fernsehsender schalten die analoge Satellitenübertragung komplett ab. Wer von Euch also noch per Satellit fern schaut, benötigt dann einen digitalen Receiver (ab 20 Euro erhältlich). Bei der Gelegenheit kann man eventuell gleich darüber nachdenken, auf HDTV zu wechseln, um in den vollen Genuss der digitalen Bild- und Tonqualität zu kommen.
Besserer Verbraucherschutz bei Telekommunikation und E-Commerce
Durch Neuerungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) wird sich voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2012 einiges ändern:
- Bei Servicerufnummern sind die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos. Bald soll die gesamte Warteschleife nichts mehr kosten, aber wegen des hohen technischen Aufwands erfolgt die Umstellung nach und nach.
- Telefon- und Internetanschluss dürfen künftig nur noch maximal einen Kalendertag unterbrochen sein, wenn der Anbieter gewechselt wird. Sowohl bei Festnetznummern als auch im Mobilfunk muss eine Rufnummermitnahme ermöglicht werden.
- Telekommunikationsanbieter müssen zumindest eine Tarifvariante anbieten, die eine Höchstlaufzeit von 12 Monaten nicht überschreitet.
- Bei Festnetzinternetanschlüssen muss die Mindestgeschwindigkeit angegeben werden und bei Call-by-Call Diensten wird schon vor Gesprächsbeginn der Preis angesagt.
Auch im E-Commerce soll es ab Sommer 2012 per Gesetzesänderung in einigen Punkten Verbesserungen für den Verbraucher geben. Nutzer sollen beispielsweise besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden, indem bei Online-Käufen oder -Abonnements schon vor der Bestellung verbindliche Informationen wie Gesamtpreis, Versandkosten oder Mindestlaufzeit angezeigt werden. Was schon lange guter Stil ist, wird also in Zukunft für alle Pflicht. Das Gleiche gilt für Bestellbuttons, deren Beschriftung zukünftig gesetzlich vorgeschrieben gut lesbar sein muss.
E-Bilanz und E-Lohnsteuer
Was für 2011 noch freiwillig war, wird für buchführungspflichtige Firmen ab 2012 Pflicht: Sie müssen nicht nur Steuererklärungen sondern auch Jahresabschlüsse mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz).
Die geplante Umstellung auf ein elektronisches Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2012 ist wegen technischer Probleme der Finanzverwaltung um ein Jahr verschoben worden. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass die letzte papierbasierte Lohnsteuerkarte von 2010 nach wie vor gültig ist. Auch in Hinsicht auf Änderungen von z.B. Steuerklasse oder Kinderfreibetrag hat sich folglich noch nichts geändert: Wir müssen die Angaben beim Finanzamt ändern lassen, Änderungen dem Arbeitgeber mitteilen und bei Arbeitgeberwechsel die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. eine Ersatzbescheinigung vorlegen.
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