Wie auch andere abgemahnte Unternehmen war sich auch Karsten Windfelder als Inhaber des Affiliate-Netzwerks 100partnerprogramme.de keiner Schuld bewusst, als er die Abmahnung der Firma KOMSA bekam. Die Firma war ihm persönlich sogar völlig unbekannt. Dennoch musste er dort lesen:
Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie auf dieser Internetpräsenz die Wort-, Bildmarke “KOMSA” darstellen.
Es besteht neben der Gefahr der Verwässerung der Markenkennzeichnungskraft ein Verdacht auf Rufausbeutung.
Wie in solchen Fällen üblich wurde auch gleich eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ gefordert, die bei Zuwiderhaltung eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro vorsieht. Auch sollte Windfelder die Kosten für die Rechtsanwaltskanzlei übernehmen.
So weit so gut. Noch bewegte sich hier alles im Rahmen der normalen Abmahnpraxis. Doch das sollte sich schnell ändern. Von einem befreundeten und ebenfalls von KOMSA abgemahnten Unternehmer bekam er die entscheidende Nachricht:
Die haben einen Adblocker installiert und statt der Werbung wird ein KOMSA-Logo ausgeliefert. Und deshalb verschickt die Dame heute fleißig Unterlassungserklärungen. Hammer oder?
Das ist allerdings ein Hammer! Und an Peinlichkeit wohl kaum noch zu überbieten. Ob nun im Hause KOMSA wohl umfangreiche Mitarbeiter-Schulungen zum Umgang mit dem Internet anstehen?






2 Antworten
von Theme – RedBlog | USmith Blog 22.01.2010 (22:58Uhr) 1.
[...] noch etwas in anderen Blobs gestöbert und bin dabei auf eine Wahnsinns-Story gestoßen: Die vielleicht peinlichste Abmahnung aller Zeiten. Also wenn das wirklich passiert ist … bin ich begeistert. Zum Glück fabriziert unsere [...]
von Marco 26.01.2010 (10:24Uhr) 2.
Ich hoffe, das wird nun richtig teuer für die Bande.