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Abmahnung trotz Urheberbenennung: Fotolia-Kunde soll zahlen [Update]

Ein Nutzer der Stockfotografie-Plattform Fotolia hat trotz Urhebernennung eine Abmahnung erhalten. Insgesamt werden 1.248,50 Euro gefordert.

2 Min. Lesezeit
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Abmahnung. (Foto: Courtney Carmody / Flickr Lizenz: CC BY 2.0)

Fotolia-Nutzer trotz Urhebernennung abgemahnt

Die Anwaltskanzlei Pixel.Law hat sich schon in Vergangenheit durch Abmahnungen an Website-Betreiber hervorgetan, die Bilder von Stockfotogafie-Portalen mit fehlender oder vermeintlich nicht ausreichender Urhebernennung verwendet haben. In einem aktuellen Fall haben sie einem Fotolia-Kunden eine Abmahnung zukommen lassen, obwohl er den Urhebervermerk, wie in den AGB des Portals gefordert, im Impressum seiner Seite untergebracht hatte. Laut Pixel.Law sei dadurch aber nicht klar erkenntlich, welche Bilder von ihrem Mandanten stammen.

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Die Kanzlei verlangt daher jetzt im Namen dieses Mandanten, dem Fotografen Benjamin Thorn, insgesamt 1.248,50 Euro. Das geht aus einem Blogbeitrag der Kanzlei Plutte hervor, der die Abmahnung vorliegt. Die Summe setzt sich aus 702 Euro Schadensersatz sowie 546,50 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Kanzlei des Abgemahnten hält die Forderung jedoch für unbegründet. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fotolia erlaubten explizit die Urhebernennung im Impressum einer Website.

Fotolia: Die AGBs des Stockfotografie-Portals erlauben exoplizit die Nennung des Urhebers im Impressum einer Website. (Screenshot: Fotolia)

Fotolia: Die AGBs des Stockfotografie-Portals erlauben explizit die Nennung des Urhebers im Impressum einer Website. (Screenshot: Fotolia)

Fotolia-Abmahnung: Eine solche Praxis hätte schwerwiegende Folgen

„Sollte sich die Auffassung des abmahnenden Fotografen in der Rechtsprechung durchsetzen, würden unzählige Abmahnungen drohen.“
Rechtsanwältin Anna Schumann

Zunächst bleibt unklar, ob die Rechtsauffassung von Pixel.Law vor einem Gericht bestand hätte. Sollte sich ein Gericht jedoch mit dem Fall beschäftigen und der Argumentation der Kanzlei folgen, hätte das schwerwiegende Folgen für alle Fotolia-Nutzer, die Urheberhinweise für die genutzten Bilder nur im Impressum ihrer Seite vermerkt haben. Dann wären sie gezwungen, den Urhebernachweis jeweils direkt unter dem Bild anzubringen.

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Fotolia selbst konnten wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht für ein Statement erreichen. Wer aber auf Nummer sicher gehen will, wird um eine Urhebernennung direkt am Bild bis zu einer gerichtlichen Klärung vermutlich nicht drum rum kommen.

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Update vom 28. Mai 2015: Wie die Kanzlei Plutte in einem Update ihres ursprünglichen Blogbeitrags mitteilt, hat ihr Mandant zwischenzeitlich die geforderten Rechtsanwalts- und Schadensersatzbeträge an die Gegenseite überwiesen. Die Anwaltskanzlei weist jedoch darauf hin, dass die Zahlung nur stattgefunden habe, weil Fotolia die gesamten Kosten übernommen habe. Ohne die Kostenübernahme durch das Stockfoto-Portal, hätte die Kanzlei nach eigenen Angaben weiterhin dazu geraten, die Zahlung zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir euch auch die Lektüre unseres Artikels „Abmahnung? Nein, danke! Der t3n-Guide zur Impressumspflicht“.

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30 Kommentare
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Dein t3n-Team

Wonkadu

Mir erging es ebenso… Der Rechteinhaber meinte plötzlich es müsse ein Copyright in das Bild gelegt werden. Ich bin der Meinung: Wer sein Copyright IM Bild haben will, der soll sich die Arbeit bitte selber machen oder vorher Vernünftig darauf Hinweisen. Und nicht sein Bild auf Tausend Portalen Anbieten und hoffen das jeder diese „selbstgezimmerte“ regel befolgt…

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Fotodingsda

Dazu gab es doch ein Urteil, dass sowas nicht rechtens ist, weil dadurch das Bild verändert würde, was laut Lizenz aber nicht erlaubt wäre?!?!?!

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Grummel

Gibt es vielleicht irgendwo schon Listen von Fotografen, die man nicht nehmen sollte?
Eine erste Vorsichtsmaßnahme wäre es deutsche Fotografen auszuklammern.

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Carsten

Deshalb nur Werke mit freier Lizenz. Muss nicht heißen, dass es kostenlos sein soll. Aber wenn ich für ein Bild zahle, will ich es auch ohne Gefahr verwenden dürfen!

Stock-Portale mit freien Bildern (meist kostenlos!) sprießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Woran das nur liegt … Beste Beispiele Pixabay und Pexels.

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Daniel

Dummerweise muss der Name bei CC-Lizenzen auch genannt werden. Es kann doch nicht ernsthaft reichen, die ganzen Namen ins Impressum zu schreiben. Es ist dadurch in keinster Weise ersichtlich, wer Urheber eines einzelnen Bild ist!

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Bruno

Das ist nicht richtig, dass bei CC-Lizenzen der Name genannt werden muss. Bei der CC0 Lizenz ist dies nicht erforderlich. Fotos unter dieser Lizenz findest, wie schon von Carsten erwähnt, z.B. bei Pexels.

Viktor

Carsten, Fotolia ist genau so ein Dienst, den Du beschreibst. Also den, wie man es machen sollte. Das ist ja das fatale an der Geschichte!

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Thomas

Der genannte Fotograf hat ja eine steile Karriere im Bereich Abmahnungen hinter sich. Der treibt dieses Vorgehen ja schon mindestens seit 2012 – immer mit Fotolia aber mit anderen Anwälten. Einfach mal nach dem Namen googlen.

Da frage ich mich schon, warum Fotolia den nicht raus wirft, der schadet ihrem Geschäft und so nebenbei auch dem Großteil an seriösen Fotografen dort, die halt fotografieren können und ihr Einkommen nicht durch Abmahnungen sichern müssen.

LG Thomas

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benbeckeronline

Ich bin mir nicht sicher, ob es sich um diesen Fotografen handelt (http://blog.benjaminthorn.com).

Dort fällt mir nämlich auf, dass das im Website-Footer „(C) 2012“ veröffentlicht ist, was ja quasi „zeitgleich“ mit den von Dir erwähnten „Vorgehen“ in Sachen Abmahnung wäre.

Mit dem genannten Weblink möchte ich aber nicht behaupten, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt!

Die Internetsuche nach „Benjamin Thorn Fotograf“ hat mich lediglich auf die genannte Website geführt.

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Ioannis

Ich lehne mich mal aus dem Fenster und vermute, dass der mit Abmahnung mehr Geld verdient hat als mit seinen Fotos. So qualitativ hochwertig finde ich die beim besten Willen nicht.

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Ogelzobb

Ein weiterer Fotograf, der sich dieser -in meinen Augen unseriösen- Masche bedient, ist ein Peter Kirchhoff (Berlin). Die Abmahnung erfolgt wortreich mit angeblichen Gerichtsentscheidungen über eine Kanzlei pixel.Law trotz Nennung im Impressum. Nach diversen Schriftwechsel über Anwälte wird sogar bestritten, dass man das Foto von Pixelio hätte. Problem : Wegen Unterlassungserklärung und drohender höherer Kosten muss man einen Anwalt konsultieren. Das kostet Geld. Man zahlt freiwillig vielleicht eine kleinere Summe. Kostet auch Geld. Trotzdem versucht es pixel.Law weiter mit Einschüchterungen. Wehrt Euch Leute ! Macht keine Fehler, in dem Ihr versucht, das auszusitzen – das bringt Euch nur in eine nachteilige Rechtsposition. Es steht übrigens jedem frei, den Fotografen Kirchhoff und Thorn Aufträge zukommen zu lassen, ob als Firma oder Privat.

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A.K

Ich finde diese sinnlosen Gesetzestexte sollten gestrichen werden. Da blickt doch kein Mensch durch, sogar die Juristen, die darüber berichtet haben eine unterschiedliche Meinung. Urheberrecht sollte klar definiert sein, denn die meisten Abmahnungen gibt`s nun mal bei Bildern. Eine Lücke nach der anderen wird ausgenutzt und diese mäßigen Fotografen kassieren ab, vor allem für deren gekaufte Bilder. So etwas gibt`s nur in Deutschland. Daher kaufe ich meine Bilder nur noch bei Photodune.

@Carsten (Kommentar 3)
Danke für Pexels Empfehlung.

Grüße

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Jura lohnt sich halt

Anstelle eines nicht immer rentablen Informatik-Studiums
t3n.de/news/it-fachkraefte-unternehmen-590267/#comment-176795 (und folgende 48 Kommentare)
bringt Jura wohl mehr ein und kostet wohl auch weniger.

Hier gabs ja mal einen Bericht von einem Bilder-Vermarkter o.ä. wo die Regeln nicht so klar wären und möglicherweise die teure Abmahnung droht.

Auch bei Ebay gabs ähnliche Probleme mit Produkt-Photos.

Man erkennt, das manche IT-Firmen von BWLern und Juristen ohne viel Kontakt und Interesse am Kunden betrieben werden. Sogar Tim Cook der Controller lernt möglicherweise langsam (Yosemite, Mac-Mini,…) das nur der Kunden-Nutzen den Unterschied von Apple ausmacht.

Antworten
Jan Brinkmann

Die gesamte Praxis mit Stockfotos find ich total dämlich, aber das setzt dem die Krone auf. Der gleiche Fotograf nutzt auf seiner Seite bspw. selbst WordPress. Wenn die ganze OpenSource Community so ticken würde wie Stockfotografen, wäre das Internet ziemlich trostlos.

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Nightbyte

Was ich nicht verstehe ist, dass ein Bild, welches für ca. 10 Euro zu kaufen ist, 700 Euro Schadensersatz nach sich zieht. Der Schaden für den Fotografen wäre doch allenfalls 10 Euro. Was fließt also mit ein, dass sein Schaden auf das 70-fache ansteigt?

Antworten
Daniel

Der Streitwert wird anhand von Tabellen angesetzt (z.B. VG Bild-Kunst). Was das Gericht dann letztlich für angemessen hält, steht auf einem anderen Blatt.. da werden sicher große Abschläge fällig

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Jacqueline

Das ist Teil des Problems. Während der Steitwert bei Fotos von Stockagenturen wie Getty & Co. den Regelsätzen entsprechen, sind Microstockagenturen wie Fotolia mit diesen Streitwerten deutlich überpreist. Dadurch ergibt sich genau die „Verlockung“ mit Abmahnungen mehr Geld zu verdienen, als es mit dem Einzelverkauf auf Fotolia jemals möglich wäre. Als problematisch sehe ich es auch, dass Fotolia sich diese abmahnfreudigen Fotografen nicht zu Brust nimmt. Wie von verschiedenen Anwälten dargelegt wurde, hat der Fotograf i.d.R. mit der Unterzeichnung seines Vertrages mit Fotolia auf das Recht der eindeutigen Zuordnung von Bild und Credit verzichtet.

Thomas

Vielleicht wäre neben der Namensnennung ein zusätzliches Thumbnail des Bildes die Lösung. So würde das Design einer Seite nicht verunstaltet, besonders bei großen Header- oder Slider-Motiven, aber jeder könnte im Bildnachweis nachvollziehen von wem das Bild stammt.

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Rasmus

Genau dieses Vorgehen wandte ich für einen Kunden an, welcher ebenfalls von Thorn abgemahnt wurde. Ich setzte alle verwendeten Fotos als Thumbs mit Nachweis ins Impressum. Bloss, wer zahlt diesen Mehraufwand? Noch schwieriger wirds bei Ads in Form Displays oder FB.

Antworten
Thomas

Der Mehraufwand ist zwar ärgerlich aber der Kunde muss auch einsehen das dies notwendig ist. Es sei denn er möchte lieber eine Abmahnung.

Bei bereits bestehen Seiten und geänderten Gesetzen sollte der Handlungsbedarf ebenfalls nachvollziehbar sein.

Bestimmt wird der ein oder andere Kunde meckern, warum man nicht andere Motive bzw. eine andere Bildagentur gewählt hat. Dann kann er ja seine Seite mit eigenen Bildern verschandeln.

Solange bei uns das „Neuland“ für jede Kleinigkeit reglementiert wird, kann man sich sicher sein, dass weitere Probleme nicht auf sich warten lassen.

Chris

Dieser Herr ist ja bereits bekannt bei Pixelio. Dort genau das gleiche Spiel. Hier nachzulesen: http://www.ra-plutte.de/2013/04/abmahnung-kanzlei-pixellaw-fuer-benjamin-thorn-pixelio/

Meiner Meinung nach ist das mittlerweile ein Geschäftsmodell geworden. Seriös ist das für mich auf keinen Fall.

Antworten
Rasmus

Ja, es ist eine regelrechte Abmahnindustrie. Bundesweit in Milliardenhöhe. Mit massenhaften Providerabfragen – das Vorgehen wurde Gesetzgeber erleichtert – wird der Geldmacherei Vorschub geleistet. Wenn, wie in Köln geschehen, 11000 Providerabfragen wegen Verdacht auf Urheberrechtsverletzung erfolgen und diese im Schnitt eine Abmahnsumme von EUR 600 ergeben, dann ist ehrbares Schaffen ein Witz.

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chris_m

Fotolia kann für die Sache an sich herzlich wenig. Die Masche hat doch offensichtlich System, denn es ist bekannt, dass Benjamin Thorn das gleiche Spielchen über Jahre in gleicher Manier mit immer abwechselnden Anwälten (pixel.law, Rechtsanwälte Sascha Kugler, Andreas Weingärtner, Daniel Hoch, Sarah Rosin) fortführt.
Interessant: Auch seine Lebensgefährtin Sara Hegewald verschickt fleißig Abmahnungen … ein Schelm wer Böses denkt!
Aber so ist das eben: Wer nicht ausreichend Fotos verkauft bekommt (und bei genauerem Betrachten der Bilder muss man feststellen, dass die nun wirklich nicht das Gelbe vom Ei sind), der versucht sich die Kohle über Abmahnungen ins Haus zu holen.
Dabei sind doch die Regelungen im Fotografen-Upload-Vertrag so klar definiert: „Das Hochladende Mitglied verzichtet hiermit auf jede Verpflichtung von Fotolia und jedem Herunterladenden Mitglied, das Hochladende Mitglied als Quelle des Werks zu identifizieren.“
Das Herunterladende Mitglied wird in den AGB’s darauf hingewiesen, dass er den Autor des Bildes im Impressum zu nennen hat, es steht aber nirgends, dass dieser Vermerk direkt am Bild zu erfolgen hat.
Bei so vielen Portalen wie Herr Thorn eingeschrieben ist und seine Bilder vertreibt müssten ihm die Spielregeln klarer als klar sein. Und wenn er tatsächlich ein Problem damit hätte (was ich bezweifle, denn hier geht es einfach nur um Geldmacherei durch Abmahnungen), dann würde er seine Fotos einfach für sich behalten, was letztlich das Beste für alle wäre.
Denn durch diese Vorgehensweise geraten nicht nur die Fotoportale selbst sondern auch sämtliche Fotografen, die einen seriösen Job machen wollen, in Verruf.
Die einzig richtige Maßnahme wäre es, dass alle Fotoportale ihn und seine Gefährtin einfach den Zugang sperren, da sie AGB’s bestätigt haben, gegen die sie immer wieder in Form von Mahnungen widersprechen.
Es ist nur konsequent die Namen der Kläger zu veröffentlichen, damit nichts ahnende Fotokäufer einfach die Finger von diesen „Werken“ lassen.
Und letztlich kann ich nur hoffen, dass beide einen ordentlichen Tritt in den Hintern vom Gericht bekommen, z.B. können die gerne für die Anwaltskosten der Angeklagten aufkommen.

Antworten
Falko

Viele Seiteninhaber nennen die Fotografen samt Thumbnail des jeweiligen Fotos im Impressum. Die reine Aufzählung der Fotografen finde ich auch sehr unsinnig. Im Zugzwang sind nun die Foto-Datenbanken. Sie müssten die Verträge mit den Fotografen umgestalten ansonsten verlieren sie massiv an Kundschaft. Ich vermeide es auch tunlichst Fotos deutscher Fotografen zu kaufen, das gibt nur Ärger. Manchmal mahnen aber auch die Fotodatenbanken selbst ab. Getty Images aus London hatte es vor einigen Jahren fertiggebracht in einer groß angelegten Abmahnwelle sogar eigene Kunden, also die Lizenzinhaber der jeweiligen Bilder mit abzumahnen und diese dann teilweise zu verklagen nachdem die Lizenz dann eben einfach nachträglich storniert wurde. Für viele Werbeagenturen ist Getty Images samt Tochterfirmen seitdem ein rotes Tuch. Einer meiner Kunden wurde 2014 wegen einem winzigen Foto auf dem Screenshot einer Partnerwebseite abgemahnt welche unter „Partner“ zu sehen war. Der Screenshot war 350 Pixel breit und das abgemahnte Foto auf dem Screenshot nicht mal 100 Pixel breit und kaum erkennbar. Kosten: 1.200 €

Antworten
schmiddy2k

Ich finde diese Entwicklung erschreckend – du kaufst ein Bild mit gutem Gewissen, baust Alles korrekt ein und wirst abgemahnt. Wie soll ich mich dann noch auf Fotodatenbanken verlassen können?

Klar, die können dafür nichts! Müssen aber unbedingt solche „schwarzen Schafe“, die es scheinbar bewusst auf’s Abmahnen anlegen, aussortieren.

Antworten
Bilderkäufer

Was ich nicht verstehe: Ich kaufe Bilder bei fotolia, iStockphoto, depositphotos, etc. und muss die Urheber noch explizit nennen?

Antworten
Viktor

Bei den einen ja, bei den anderen nein. Hier ist eine Alternative, bei der eine explizite Nennung nicht notwendig ist: http://siehe.link/fotoliaalternative

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Alexander_kirch

Das grosse Problem ist leider die Preispolitik der Bildagenturen. Man verdient dort als Fotograf nicht wirklich gut, sodass sich mache Kollegen ausgebeutet fühlen. Ich mein…hey..ein Foto für 40 Cent verkaufen..yeah.. und davon bekommt man dann nur einen Bruchteil ausgezahlt. Ist also kein Wunder, wenn der ein-oder andere (Gewissenlose) auf die Idee kommt, mal mehr zu verdienen. Zu fairen Bilderpreisen wirds leider nicht mehr kommen, deshalb werden sicher noch mehr Stockfotografen über dieser Masche nachdenken. Ich persönlich würde mich allerdings extremst schämen. Wenn man das Spiel mitmacht, dann sollte man auch fair bleiben. Da viele meiner Bilder schon auf Hackerforen zum umsonstladen stehen, machts eh keinen Sinn, dem nachzugehen. Thats life. Fazit: Meine Fotos könnt Ihr gerne kaufen und sogar ohne Namensnennung verbraten (einmal war ich allerdings etwas angepisst, als ein anderer Fotografenname unter meinem Bild in einem bekannten, grossen Magazin stand….war nachn paar Tagen aber auch wieder egal :-D)
und nun Eigenwerbung ;-) : https://de.fotolia.com/p/201375332

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Jonas

Die Abmahnungen die Pixellaw verschickt lassen sich übrigens in Echtzeit komplett ungeschützt im Pixellaw Verwaltungsbereich einsehen: http://bilder-lizenzieren.de/home.php

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Thomas

Ich bin geschockt! Solche Machenschaften sind auch nur in Deutschland möglich. Wann kümmert sich der Gesetzgeber endlich darum?! Bestraft werden sollten diejenigen, die sich dank bestehender gesetzeslücken bereichern wollen. Warum gehen diese nicht Personen nicht einem ehrbaren Beruf nach?!

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