Abmahnungen im E-Commerce vermeiden: Mehr Rechtssicherheit im Online-Shop
Wenn ihr einen Online-Shop eröffnet, braucht ihr nicht nur ein gutes Design und eine zuverlässige Shop-Software. Ihr müsst auch viele rechtliche Kriterien erfüllen – allen voran die Impressumspflicht. Insbesondere das wasserdichte Verfassen eines Disclaimers erscheint oft lästig. Doch was nach Mühe aussieht, hat auch seine Vorteile: Fake-Shops, die euch das Geschäft kaputt machen, haben selten ein Impressum. Ein Impressum weist euch also auch als Qualitäts-Shop aus.
Welche weiteren Informationspflichten ihr im Shop listen müsst, hat plentymarkets in einem Blogbeitrag gelistet:
- AGB und Kundeninformationen
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen
- Datenschutzerklärung
Rechtssicherheit bei Produktbeschreibungen
Neben den allgemeinen Infos ist der Händler auch verpflichtet, die Artikelbeschreibung so zu gestalten, dass der Käufer über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware Bescheid weiß. Drückt der Kunde auf den Bestell-Button, müssen die Preise im Warenkorb inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den Standard-Versandkosten aufgelistet werden, bevor es ans Bezahlen geht. Fehlen sie, kann es zu einer Abmahnung kommen.
Auch wer auf Online-Plattformen unterwegs ist, sollte sich kundig machen, welche rechtlichen Anforderungen die oft international agierenden Marktplätze haben, zumal diese von Anbieter zu Anbieter variieren können.
Plentymarkets empfiehlt Online-Händlern, ihre Rechtstexte nur von juristischen Experten wie dem Händlerbund erstellen zu lassen. Das hat den Vorteil, dass diese sowohl die Verantwortung übernehmen als auch eine laufende Aktualisierung gewährleisten können.
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