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Abmahnung? Nein, danke! Der t3n-Guide zur Impressumspflicht

Wenn du eine Website betreibst oder planst, hast du dir hoffentlich schon Gedanken über ein Impressum gemacht. Was es im Zusammenhang mit der Impressumspflicht zu beachten gibt, klären wir in diesem Artikel.

Von Dr. Jochen
5 Min. Lesezeit
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Impressumspflicht. (Foto: © fuzzbones – Fotolia.com)

Betreiber eines Internetauftritts sind dazu verpflichtet, bestimmte Angaben hinsichtlich des Anbieters leicht zugänglich machen zu müssen. Diese gesetzliche Pflicht dient zum einen dem Verbraucherschutz und soll es zum anderen Mitbewerbern ermöglichen, sich über den Betreiber einer Webseite zu informieren und eventuell rechtliche Schritte wegen Rechtsverstößen einleiten zu können.

Die Impressumspflicht: Lästig, aber nicht so schlimm wenn du weißt was zu tun ist. © fuzzbones - Fotolia.com

Die Impressumspflicht: Lästig, aber nicht so schlimm wenn du weißt was zu tun ist. (Foto: © fuzzbones – Fotolia.com)

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Für viele Webseitenbetreiber stellt sich die Frage, welche Angaben im Einzelnen von ihnen zu machen sind. Das umso mehr, als viele Anwaltskanzleien Verstöße gegen die Impressumspflicht in zunehmendem Maße im Wege von Massenabmahnungen rügen. Daher möchten wir dich an dieser Stelle auf die größten rechtlichen Risiken hinweisen und dir zeigen, wie du eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht vermeidest.

Das Impressum soll Antwort auf die Frage geben, mit wem es der Besucher einer Website zu tun hat und gibt ihm die Möglichkeit, mit diesem in Kontakt zu treten. Die gesetzliche Grundlage für die Impressumspflicht findet sich im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und in § 5 des Telemediengesetzes (TMG), der unter anderem vorschreibt, dass die Anbieterinformationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ gehalten werden müssen. Wichtig ist vor allem die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, um sicherzustellen, dass gegen den Webseitenbetreiber bei Problemen gerichtliche Ansprüche prinzipiell durchsetzbar sind.

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Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht?

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„Wegen eines angeblichen Verstoßes sind in den vergangenen Jahren Tausende Seitenbetreiber abgemahnt worden.“

Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Impressumspflicht sind in den vergangenen Jahren schon Tausende Seitenbetreiber abgemahnt worden. In den sich daran bisweilen anschließenden Rechtsstreitigkeiten, urteilten die Gerichte teilweise sehr unterschiedlich. So vertrat beispielsweise das Landgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 18.06.2013 (Az.: I-20 U 145/12) die Auffassung, dass das Beachten der Impressumspflicht einem „nicht unerheblichen Allgemeininteresse“ diene und daher bei Nichtbeachtung der Vorschrift des § 5 Abs. 1 TMG von einem Rechtsverstoß auszugehen sei.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 02.04.2009, Az.: 4 U 213/08), unter anderem mit Hinweis auf den bestimmenden Einfluss der im Impressum gemachten Angaben auf den Vertragsschluss und die Positionierung am Markt.

Im Gegensatz dazu, differenzierte das Hanseatische Oberlandesgericht und hielt jedenfalls solche Verstöße für nicht abmahnfähig, bei denen der Webseitenbetreiber lediglich unvollständige Angaben gemacht hatte, da solche Verstöße Mitbewerber oder Verbraucher nicht per se daran hindern würden, sich in angemessener Weise über den Webseitenbetreiber zu informieren und diesen eventuell bei Problemen in Anspruch zu nehmen (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 03.04.2007, Az.: 3 W 64/07).

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Das letztgenannte und ähnliche Urteile (siehe auch Oberlandesgericht Koblenz vom 25.04.2006, Az.: 4 U 1587/05) könnten zu dem Schluss führen, dass die Gefahr einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht gemindert sei. Prinzipiell ist eine solche Abmahnung allerdings nicht zuletzt wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung weiterhin denkbar und möglich.

Welche Webpräsenzen brauchen ein Impressum?

Bei Impressum denken die meisten unwillkürlich an Printmedien, denn der Begriff ist eigentlich dem Presserecht zuzuordnen, wird inzwischen aber auch für nicht-journalistische Webseiten verwendet.

Der § 5 des TMG schreibt die Impressumspflicht grundsätzlich für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ vor. Abgestellt wird also darauf, ob für die auf der Website angebotenen Dienstleistungen oder Produkte ein Entgelt anfällt beziehungsweise verlangt wird. Daher unterfallen klassischerweise solche Anbieter, die einen Online-Shop oder ein Web-Hosting beziehungsweise Software as a Service (SaaS) Angebot betreiben, unter die Impressumspflicht des Telemediengesetzes.

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Ebenfalls zu beachten ist § 55 des Rundfunkstaatsvertrages, der nicht auf die Geschäftsmäßigkeit des Webseiteninhalts abstellt, sondern auf die eingestellten Inhalte. Ein Impressum benötigen danach alle journalistisch-redaktionell gestalteten Webseiten, deren Zweck nicht ausschließlich persönlicher oder familiärer Natur ist. Begründet wird dies im 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) damit, dass Webseiten-Angebote mit massenkommunikativem Charakter, welche die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen können, als elektronische Presse zu werten seien.

Für die Praxis wirft diese Vorschrift einige Fragen auf, da sich die Nutzung des Internets in den vergangenen Jahren stark verändert hat. Insbesondere unter den Schlagwörtern „Web 2.0“ und „Social Media“ kann man eine Entwicklung begreifen, in deren Verlauf viele Internetnutzer vom reinen Konsumenten zum Prosumenten, also vermehrt selber zum Ersteller von Webseiteninhalten herangereift sind.

Aber sind solche Inhalte, wie sie beispielsweise im Rahmen eines Internet-Blogs bereitgestellt werden, als journalistisch-redaktionell zu werten? Bedarf es zur Beantwortung dieser Frage nicht eines qualitativen Mindestanspruchs an die Blog-Inhalte? Aber wer definiert diesen Mindestanspruch und damit, was journalistisch-redaktionell genau bedeutet? Das Gesetz und die Gerichte haben diese Frage jedenfalls bisher nicht abschließend klären können.

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Ausnahme: Private Internetseiten

„Jeder Seitenbetreiber, dessen Website nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, sollte ein Impressum bereitstellen.“

Daher muss jedem Seitenbetreiber, dessen Website nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, dazu geraten werden, ein Impressum bereitzustellen. Denn sowohl § 5 TMG, der eindeutig von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“ als auch § 55 RStV gehen davon aus, dass ein Impressum dann nicht notwendig ist, wenn die Website persönliche oder familiäre Zwecke verfolgt.

Tipp: Wenn du ausschließlich über deine Haustiere oder deine Erfahrungen mit deinen Mitbewohnern bloggst, wirst du wohl auf ein Impressum verzichten dürfen. Sollte das, was du schreibst, jedoch über deine Privatsphäre hinausgehen, dann solltest du im Interesse der Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen ein Impressum in deine Webpräsenz einbinden. Gleiches gilt natürlich auch in Bezug auf das was andere schreiben, wenn du ein Forenbetreiber bist.

Vorsicht ist auch geboten, wenn du an einem Affiliate-Programm teilnimmst oder Werbebanner auf deiner Webseite zu sehen sind. Im Hinblick auf das geschäftsmäßige Handeln hat die Rechtsprechung sehr strenge Maßstäbe entwickelt und wird die rein private Natur der Webseite schnell in Abrede stellen, wenn sich Anzeichen für unternehmerisches Handeln finden lassen.

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Tipp: Du solltest auf jeden Fall dann ein Impressum haben, wenn du mit deiner Internetseite Geld verdienen willst, beispielsweise an einem Affiliate-Programm teilnimmst oder Werbebanner auf deiner Webseite zu sehen sind, völlig unabhängig davon, welche Umsätze diese Werbung durchschnittlich generiert.

Welche Informationen gehören in das Impressum?

Im Impressum sollten dein Name und deine postalische Anschrift (kein Postfach!) stehen. Bei einer juristischen Person muss auch der Vertretungsberechtigte genannt und die Rechtsform angegeben werden. Außerdem muss deine E-Mail-Adresse gelistet sein, Telefon- und Faxnummer sind nicht zwingend, aber empfehlenswert.

Wenn du einer behördlichen Zulassung unterliegst, muss außerdem die Zulassung und die Aufsichtsbehörde (mit Anschrift) genannt werden. Außerdem gehört der Registereintrag hierher, also die Angabe von Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister, jeweils mit der dazu gehörigen Registernummer, sowie, wenn vorhanden, die Steuernummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (sogenannte Umsatzsteueridentifikationsnummer).

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Schließlich solltest du bei Bereitstellung journalistisch-redaktioneller Inhalte im Impressum einen Verantwortlichen benennen, in dessen Verantwortungsbereich das Aussortieren strafbarer Inhalte liegt. Im Übrigen sind die allgemeinen Grundsätze der Impressumspflicht des Telemediengesetzes zu beachten.

Wohin auf der Webseite gehört das Impressum?

In § 5 TMG ist die Anforderung enthalten, die Informationen des Impressums müssten „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Mit anderen Worten: Du musst das Impressum auf deiner Webseite so einbinden, dass es gut wahrnehmbar und ohne großen Aufwand und langes Suchen in Unterseiten zu finden ist.

Zu empfehlen ist daher, die Platzierung an möglichst prominenter Stelle unter Verwendung einer speziellen Kennzeichnung. Am besten ist daher die Einbindung als eigener Menüpunkt in der Navigationsleiste der Website, damit das Impressum von jeder Unterseite deiner Webpräsenz erreichbar ist.

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Nicht empfehlenswert ist das Einbinden des Impressums als Pop-Up-Fenster, denn viele Internetuser benutzen inzwischen Pop-Up-Blocker und könnten somit daran gehindert werden, das Impressum einsehen zu können. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass deine Impressumsangaben als nicht hinterlegt gewertet werden.

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20 Kommentare
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Dein t3n-Team

frage

Wie ist es mit einem Impressum in einem Footer? Wie weit „unten“ darf es sein, also wie lang darf die Webseite maximal sein, bis man das Impressum findet?

Antworten
molys

Hallo, das Internet ist ja mehr oder weniger Global. Wird ein Impressum nur für Seiten mit einer .de Domain benötigt oder wovon hängt das ab. Wer entscheidet unter Gesetzen welches Staates meine Internetseite liegt. Ich habe eine .com Domain, der Inhalt ist deutsch auf und der Server steht in Niederlande und selbst lebe ich in Deutschland. Angenommen meine Seite bräuchte nach dem deutschen Gesetzt ein Impressum, greift in meinem Fall das deutsche Gesetzt?

Antworten
Marcel

„Steuernummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)“
bitte in „Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ ändern. Die eigentliche Steuernummer sollte nicht angegeben werden.

Antworten
Komm

Genauso langweilig, wie Gründerszene – Halbwissen und schlechte Recherche!

Antworten
Komm

@frage = „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“

Wenn ich „stundenlang“ scrollen muss, um das Impressum zu erreichen, könnte dies u.U. schon „nicht“ unmittelbar erreichbar sein. Warum macht Ihr es Euch denn immer so kompliziert? Verbergen könnt Ihr eh Nichts! Ich versteh die „Diskussion“ nicht wirklich. Die rechtliche „Grundlage“ dazu ist klar und deutlich formuliert.

Zu der Steuernummer im Impressum = Sieht man leider wirklich sehr oft – was man mit so einer Steuernummer anstellen kann, muss ich hier hoffentlich Niemanden erzählen.

Antworten
Bunga

Zu viele intieme Angaben sind extrem gefährlich und können extrem misbraucht werden. Diverse Pflichtangaben können tödlich sein! Die Politik muss umdenken, denn die allgm. Kriminalitätsbereitschaft und Sabotage … steigt in der BRD extrem an!

Wer im HomeOffice seinen Job via Webshop erledigt ist in diesem Staat eh schon zur Ziehlscheibe geworden, wir haben schlimmere Verhältnisse als in Amerika, … und der Trent geht schon längst zur Selbstjustietz über!

Antworten
Komm

@Bunga: schieb hier mal keine Panik!

Antworten
Bunga

Ach ja und wenn jetzt noch die allgm. stark ansteigende Spionage in der BRD Narrenfreiheit bekommt, dann braucht sich keiner mehr über die NSA aufregen, die deutschen Wirtschaftspolitiker, Abmahnanwälte, Gerichte sind vermutlich keinen Deut besser und denken eh nur an die so simple Abzocke der kleinen Bürger. Was sind wir für ein schamloses Volk, dass sich so obermies ruiniert? Wir machen uns zum Gespött in dieser Welt! Wäre es nicht sinnvoller an einem Strang zu zeihen und produktives Gewerbe mit allen Mitteln zu fördern? Auch mit geförderter kaufmännischer zu höchst qualifizierter Software!? Weil es kommt doch dem Volk zu gute, via einfaches sichereres kaufen/verkaufen! der E-Commerce boomt weiter und weiter, was soll man da mit endlosen Pfusch? Das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen! Die unseriösen Azubis von Juristen und selbsternannte Juristen gehört es gewaltig auf die Pfoten gehaun, wenn die nichts besseres drauf haben! Sollen die an die Softwarehersteller gehen und den den richtigen Weg zeigen wie man es besser macht, das macht Sinn, aber nicht die dreiste unseriöse Abzockerei im Lande! Welche Politiker sollen wir noch wählen gehen, wenn man sich ansehen muss, wie die Wirtschaftspolitiker im Problemfall beim Schwerpunkt Sabotage zuschauen? Wo soll das Vertrauen in die Politik aufbauen?

Ich meine und will sagen:
Die Basics haben die Softwareproduzenten 100% zu gewährleisten und gehören empfindlich bestraft, wenn die aus profitgirigen Gründen zu missratene Software in den Umlauf bringen! Wir wissen schon lange warum die Basics nicht perfekt kommen und haben das unseriöse Treiben im Support und der Moderatoren in Foren durchschaut, sowas gehört verhaftet!

„Beta’s sind zum spielen … da“, aber produktive Umgebungen haben in allen Punkten perfekt zu funktionieren und notfalls bei Problemen SOFORT nachgebessert zu werden, alles andere ist pure Sabotage im Land. Ich stimme da allen Kritikern mit diesen Ansichten deutlich zu! Denn nicht jeder Anwender ist ein Programmierer. Wie kann es sein das viele Mio. Anwender Code im Shop ändern müssen? = Unzumutbar! Weil der Anwender hat erst mal nur den Kopf für seine eigenen Angaben frei zu haben, sonst verkauft der niemals und die Sache macht noch viel zu lange keinen Sinn!

Wenn dann noch Verbesserungen in Richtung Layout und Sicherheit kommen ist das eine Pflicht der Softwareproduzenten und auch sehr positiv zu bewerten. Ein Anwender hat da im Shop garnichts am Code zu fummeln! Nach den Updates sind sowieso viele Bereiche erneut überschrieben und alles war pure Zeitverschwendung, wenn man das nicht optimal hinbekommen hatte. Es geht fast immer nur um die Verluste, die man in Bananensoftware zu beklagen hat, weil der Volksmund sagt auch in der BRD: „Time is Money!“ Nicht nur die BRD steht auf Qualität und wer sich mit einem Produkt präsentieren will, muss überzeugen, sonst ist das Image ganz schnell am Boden zerstört, ruiniert miot seinem Schrott auch andere automatisch mit. Deswegen brtrachen viele div. Software in der Branche sehr kritisch, obwohl das gar keiner will, den jeder hat mit sich selber zu tun, weil das Leben ist nicht nur ein Spiel, sondern auch ein Kampf zum Überleben. Schlechte Qualität kann in der Sache hier niemals gewinnen!

Antworten
Bunga

@Komm am 21.04.2014 (16:34Uhr) Aha, „keine Panik schreiben“? Noch einer der die Realität nicht erkennt? Das sind die Richtigen, die man sich genauer ansehen sollte. Es sind vermutlich vielleicht die Typen die vom Abgezocke heftig provitieren? Genau um die Typen geht es, weil sie haben Angst vor der Warheit, das man sie durchschaut und zur Verantwortung zieht! Mir ist klar, das wirklich gute Qualität in Software den IT-Untzernehmen mit vielen Mitbewerbern die Butter vom Brot nehmen würde, aber so arglistig gehts nun mal nicht! Aber denke mal an Dein Kfz, ob Du Dich da auch mit schlechter Qualität bei 100km/h zufrieden geben würdest, die dich oder dein ganzes Leben ruinieren kann. kaufmännische Software ist keine Spielerei, merk Dir das mal für die Zukunft, es geht um mehr als Du war haben willst!

Jeder der einen Webshop downloadet, sollte oder wird sich registrieren, diese Daten hat man am besten simpel in die notwendigen Instalationsdateien wie z. B. passend für das Impressum und Widerrufsrecht, Datenschutzangaben usw. gleich direkt zu übernehmen und so stimmt schon mal der 1. Auftritt nach der Installation auf der eigenen Domain, wo man den miesen Abmahnvereinen, elenden Abzockern den Wind aus den Segeln nimmt, denn es geht längst nicht um die Einhaltung seriöser Ordnung im Internet, es ist alles nur unseriöse Geschäftemacherei und bringt den wirtschaftlichen Aufschwung im Lande nicht positiv nach vorne. Das ist das Problem, was dem Volk ganz sauer aufstößt! Weil man kommt so auch auf den Gedanken zu vermuten, das die Shop-Produzenten obermiese Provisionen von solchen Abzockern bekommen. Da sollten sich endlich mal sehr intensiev die Ermittlungsbehörden einschalten, weil das HGB wird schon lange in der Branche per Narrenfreiheit und eher unzulässiger Lizenzbestimmungen zur Witzausgabe! Ich möchte wetten, viele Softwareproduzenten haben den Inhalt des HGB längst vergessen, oder niemals zur kenntniss genommen, wenn man sieht wie die ihre Hände ab Installation in Unschuld waschen wollen. Das geht so nicht und gehört verboten! Denn baue ich morgen eine Anlage die jemanden schadet oder vernichtet, bin ich schadensersatzpflichtig! Auf welcher grundlage dfürfen produktive Software so leichtsinnig udn unverantwortlich an den Anwender gebracht werden? Auf Grund von Narrenfreiheit? Aber Hallo! Es wird höchste Zeit für Sammelklagen, wenn jemand die Wirtschaft vorsätzlich ruiniert und keine schnellen Updates bereit stellt, weil wir reden nicht von Einzelanwendern sondern von einer recht großen Anwenderzahl! rechnet Euch aus, was es dem Staat kostet, wenn jede Installation im jahr 1 Mio. Umsatzverlust macht, weil man Shops wegen Pfusch imemr wieder abschaltzen muss und extrem im Ranking untergeht! Es gibt dann so viele ruinierende Faktoren, die wohl alle vergessen? Mann/Frau kann doch nicht unendlich jedes fragwürdige Shopsytem antesten! Was soll das bei so schlechter Qualität und obermieser Geschäftspraktiken werden?

Wir tendieren in Richtung Verdacht auf wirtschaftlichen Betrug, denn seriös ist es nicht, wenn die Basics über Jahre nicht auf den Punkt gebracht werden oder garnicht kommen, da gibt es keine Ausreden, es ist ein Skandal der zu beseitigen ist und zwar EU-weit, weil es wurden in den Foren seit Jahren lange genug diskutiert udn jeder weis was zwingend, dringend vor allem sehr professionell, dauerhaft nutzbar, gestaltet, benötigt wird! Wie soll Software überzeugen, wenn Sie eher nicht den Anforderungen entspricht? Unfassbar!

So, dann mal noch frohe Ostern … und träumt weiter vom Aufschwung in der Branche!

Antworten
Komm

@Bunga Dir auch ein frohes Osterfest! Du hast wohl noch nicht alle Ostereier gefunden, oder?

Wenn dann solltest du mich schon „richtig“ zitieren.
Schade, dass du so „pauschalisierst“ – Erst einmal kennen wir uns überhaupt nicht persönlich (wahrscheinlich ist das auch gut so) – desweiteren nehme ich nur „Stellung“ zu diesem t3n-Beitrag!

Wer lädt denn heute noch einen „Webshop“ herunter?

Antworten
Pierre

Wie sieht es aus wenn man eine Seite zur Präsentation von eignen Hobbyfotografien hat. braucht man dort ein Impressum?

Antworten
Harald

Gefährlicher Artikel, da stimme ich meinen Vorrednern an. Die Steuernummer muss man nie und nimmer veröffentlichen. Nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-ID, die beginnt immer mit DE…) und die auch nur, wenn man eine hat.

Antworten
Jochen G. Fuchs

@Harald, Marcel
Ein kleiner Hinweis zum besseren Verständnis: „die Steuernummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)“ ist die Umsatzsteueridentnummer. Der Paragraph ist tituliert mit „§ 27a Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“. http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html

Liebe Grüße aus der Redaktion,
Jochen

Antworten
Florian Blaschke

Wir haben das zur Klärung ergänzt, danke für die Hinweise.

Antworten
Andreas

JA, ihr habt mit §27a Recht – doof formuliert wars trotzdem. Und auch sonst ist einiges grenzwertig. Z. B. „Wenn du ausschließlich über deine Haustiere oder deine Erfahrungen mit deinen Mitbewohnern bloggst, wirst du wohl auf ein Impressum verzichten dürfen.“ – hier ist man a) schnell im journalistischen Bereich, der wiederum von Gericht zu Gericht aktuell noch unterschiedlich gewertet wird und b) erwähnt man auch nur einmal das dem Hasi das Futter XY besonders schmeckt, fürs Hundi die neue Leine von XC besonders gut hält oder das Tierarzt CV gestern geholfen hat – so ist man, selbst ohne Verlinkung – schnell in der Werbung und damit in der Impressumspflicht drin.
Dann wird nicht klar das dies keine Regeln für *.de-Domains sind sondern für ALLE Webseiten die sich an in Deutschland lebende User richten – sprich, alle Seiten die in deutsch schreiben und keine 100% erscheinende Eingangsseite á la „Nur für Schweizer“ haben. Und diese Startseite muss auch dann immer erscheinen wenn man einem Deep-Link gefolgt ist. Natürlich ist es grundsätzlich schwieriger einen nicht oder nur im Ausland zu ermittelnden abzumahnen, aber selbst das geht grundsätzlich…
Telefonnummer nicht zwingend im Impressum? HALLO? EuGH-Urteil mal richtig durchlesen. EMail alleine reicht demnach nicht aus. Kontaktformular statt Telefonnummer nur dann wenn immer und jederzeit innerhalb von 1 Stunde reagiert wird. Bei Telefonnummer ist der AB und Anruf am nächsten Werktag kein Problem. So viel mal dazu…

Grundsätzlich sollte man heutzutage JEDEM der eine Webseite betreibt oder betreut empfehlen in Impressum zu haben. Die Grenzen von „rein privat“ zu den Pflichtkriterien sind so dünn, das ist das Risiko nicht wert. Spätestens bei erhaltener Abmahnung werden mir einige Zweifler dann doch zustimmen…

@molys: JA, Du brauchst zu 100% ein Impressum nach deutschem Recht.

@bunga: Ohne Leute wie Dich wäre das Internet nur halb so lustig. Danke das es Dich gibt.

Antworten
Peter Schäfer

Der Artikel wirft mehr Fragen auf, als er seriös beantwortet. Die wichtigste Frage ist wohl die, welchen Staates Recht anwendbar ist oder ob das Recht mehrerer Staaten beachtet werden muss. Ist der Hauptwohnsitz des Herausgebers massgeblich? Oder der Standort des Servers (wenn der Dank Virtualisierung überhaupt noch bestimmt werden kann)? Oder die Adresse des Registrants der Domain (whois Service)? Oder hat gar die Top-Level Domain (.de, .com, …) einen Einfluss? Oder gar die verwendete Sprache (es wäre ja wundersam, wenn bei Verwendung Englischer Sprache keine Deutsche Impressumpflicht abgeleitet werden kann)? Es gibt noch andere Länder als Deutschland, in denen die Sprache gesprochen wird, in der dieser Artikel verfasst wurde. Dr. Flegl’s Horizont ist Deutschland. Er erwähnt nicht einmal, dass er hier über deutsches Recht schreibt.

Das TMG (http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html) verlangt tatsächlich, dass die Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein müssen. Aber woher kommt die Empfehlung „eigener Menüpunkt in der Navigationsleiste der Website, damit das Impressum von jeder Unterseite deiner Webpräsenz erreichbar ist“? Ist das die persönliche Interpretation des Rechtsanwalts? Oder gibt es ein einschlägiges Urteil? Immerhin wundert es mich. Bei mir bekannten Tageszeitungen findet man das Impressum ja auch nicht auf Seite 1 und auf Seite 1 gibt es auch kein Inhaltsverzeichnis, in dem es aufgeführt ist. Vielmehr reicht das Einhalten einer Konvention (etwa am Ende der Zeitschrift oder am Ende des ersten Bundes und in einem Kasten). So würde mich wundern, wenn ein Web-Seitenverantwortlicher belangt würde, wenn das Impressum nur indirekt via „About us“ oder ähnliches gefunden werden kann.

Vor allem würde mich interessieren, wie die Situation aussieht, wenn die Web Site nicht ein Teil der Domain ausmacht (wie z.B. ein eigener Blog auf einer grösseren Blogging Site, bei der die Site-Verantwortlichen die Inhalte der einzelnen Blogs nicht verantworten), sondern die gesamte Domain umfasst, die ja zwingend beim Domain Registrar registriert sein muss, so dass jede/r jederzeit Name, Adresse und Email des Registranten über Whois-Services einsehen kann. Hat es da keine Präzendenzurteile gegeben?

Antworten
Michael Pröll

Hallo,

also ich finde, egal ob man nun eine private oder kommerzielle Webseite und egal auf welchem Hostinganbieter (auch wenn dieser im Ausland beheimatet ist) man seine Homepage verwalten lässt, sollte man ein Impressum einbauen.

Oft kommen auch private Webseitenbetreiber drauf, dass sie doch mal einen Affiliatepartnerlink einfügen könnten und dadurch mutiert diese schon zur kommerziellen Webseite.

Außerdem sollte niemand Angst davor haben sein Impressum zu schreiben wenn man sich im Internet richtig verhält.

Antworten
Marcel Grosch

Notfalls dürft ihr den Impressum-Guide gerne um eine Option erweitern:
Mit dem Adress-Schutz (adress-schutz.de) werden nämlich Privatsphäre gewahrt und Impressumspflicht erfüllt :)

Mich hat das Thema früher auch lange beschäftigt, da ich an einem eigenen Blog zum Reputationsaufbau arbeiten wollte. Aber dafür gleich die eigene Privatadresse zur Schau stellen? Also habe ich „kurzerhand“ selber eine Lösung für dieses Dilemma entwickelt :)

Herzliche Grüße

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