von , 04.08.2010

AdWords: Google ändert die Markenrichtlinien für AdWords, Markennamen können gebucht werden

Werbende können nun auch bekannte Markennamen als Keywords für ihre AdWords-Kampagnen buchen, wie Google in einem Blogpost bekanntgibt. Google reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem klargestellt wird, dass die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen zur Schaltung von Werbeanzeigen grundsätzlich zulässig ist. Bislang könnten die Markeninhaber innerhalb der Europäischen Freihandelszone (EFTA) gegen eine solche Verwendung Beschwerde einreichen.

Die neuen Marktrichtlinien für AdWords in Europa treten am 1. September in Kraft und sollen nach Aussage von vor allem den Nutzern dienen. „Wir selbst waren schon immer überzeugt davon, dass den Nutzern am meisten damit gedient ist, wenn ihnen die relevantesten und informativsten Anzeigen angeboten werden und sie von einem Mehr an Informationen während der Suche profitieren", wie Stefan Tweraser, Country Director Google Germany, im Inside AdWords Blog schreibt. Diesen Standpunkt habe man in einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren verteidigt, die letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof führte.

GoogleAdWords
Fremde Markennamen können bald als Keywords gebucht werden, im Anzeigentext darf die Marke dann aber weiterhin nicht vorkommen.

Das oberste Europäische Gericht hatte bereits im März entschieden, dass die Anzeigenkunden von Google auch die Markennamen der Konkurrenten nutzen dürfen, um auf ihre eigenen Produkte und Angebote hinzuweisen. Einzige Voraussetzung dabei ist die eindeutige Kennzeichnung der Anzeige, dass es sich dabei um ein Produkt oder Angebot einer anderen Firma handelt. Einen Freibrief für die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe für AdWords-Buchungen gibt es also trotz allem nicht. Markeninhaber können Beschwerden einreichen, sollten sie die geforderte Kennzeichnung für nicht ausreichend halten, so dass die Nutzer getäuscht werden könnten.

Ausgenommen von den neuen Richtlinien sind Großbritannien und Irland. Eine vollständige Liste aller Länder, für die die neuen Richtlinien gelten, findet sich hier. Im Übrigen beziehen sich die Änderungen nur auf die Buchung von Keywords, nicht aber auf die Anzeigentexte. Hier bleiben Markennamen nach wie vor geschützt und dürfen von Unbefugten nicht verwendet werden.

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3 Antworten

  1. von Matthias Grath via facebook 04.08.2010 (14:08Uhr) 1.

    Vielen Dank für diesen Bericht - konnte die Info gleich verwenden.

  2. von Google Adwords & Markenrecht – Goo… 05.08.2010 (09:59Uhr) 2.

    [...] (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt worden. Wie verschiedene Internetmedien melden, ändert Google nun unter Berücksichtigung der Rechtsprechungslinie des EuGH [...]

  3. von 10 Lesetipps der Woche für Shopbetreibe… 06.08.2010 (09:27Uhr) 3.

    [...] AdWords: Google ändert die Markenrichtlinien für AdWords [...]

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