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Der Krimi um die Marke Black Friday: Alle Spuren führen nach Wien

Eine obskure Hongkong-Limited, eine österreichische GmbH und ein Anwalt aus Berlin versetzen die E-Commerce-Branche in Aufruhr. Alle Hintergründe zum Black-Friday-Krimi.

Von Jochen G. Fuchs
14 Min. Lesezeit
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Der diesjährige Black Friday brachte nicht nur Schnäppchen mit sich, sondern auch Abmahnungen.(Foto: Pressmaster/Shutterstock.com)

Als Simon Gall sich Anfang des Jahres mit seinem Portal Black-Friday.de auf die Schnäppchensaison vorbereitet, ahnt er noch nicht, dass seinem Geschäft ein gnadenloser Existenzkampf bevorsteht. Der Weg dorthin führt über einen österreichischen Mitbewerber, eine Briefkastenfirma in Hongkong und zwei deutsche Rechtsanwaltskanzleien. Gekündigte Partner-Händler, gelöschte Apps und Facebook-Pages sowie Phishing-Warnungen von verbreiteten Sicherheitssystemen: Der vorläufige Höhepunkt eines Wirtschaftskrimis aus der Affiliate-Branche.

Simon Galls Black-Friday-Portal. (Screenshot: Black-Friday.de)

Simon Galls Black-Friday-Portal Black-Friday.de zog die Aufmerksamkeit eines Wettbewerbers auf sich. Das hatte Folgen. (Screenshot: Black-Friday.de)

Black Friday: Wie alles begann

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Im Jahr 2012 startet Simon Gall unter der Domain Black-Friday-2012.de das erste Portal für Sonderangebote zum Black Friday. Gall verweist dabei auf sogenannte Affiliate-Angebote von großen Anbietern wie Amazon. Wie bei Affiliate-Links üblich, verdient er mit jedem Klick auf die Links und nachfolgend verkauften Produkten Geld. Ein ruhiges Jahr lang führt Gall sein Portal alleine durch die Affiliate-Landschaft. Dann taucht 2013 die österreichische Black Friday GmbH auf und startet mit Blackfridaysale.de ein konkurrierendes Portal.

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Das Rennen ist eröffnet.

Das Rennen zwischen den beiden Wettbewerbern ist damit eröffnet: 2013 erreicht Galls mittlerweile unter Black-Friday.de und Blackfriday.de aufrufbares Portal im November laut Similarweb rund 190.000 Desktop-Visits, der Wettbewerber Blackfridaysale.de bringt es aus dem Stand auf 485.000. Die Daten von Similarweb sind Hochrechnungen, liefern aber ein durchaus verlässliches Bild über Größenverhältnisse zwischen Wettbewerbern.
Woher der Black Friday kommt: In den USA beginnt das Weihnachtsgeschäft traditionell am Thanksgiving-Wochenende. Das mit dem Erntedankfest vergleichbare Thanksgiving findet immer an einem Donnerstag statt. Viele der an Urlaubstagen eher armen US-Amerikaner bekommen zu diesem Anlass den Freitag als einen Brückentag von ihren Arbeitgebern geschenkt. An einem dieser Freitage soll der Legende nach die daraufhin einsetzende Einkaufs-Rush-Hour die Innenstadt einer US-Großstadt so verstopft haben, dass die Bewohner von einem „schwarzen Freitag“ sprachen. Im Laufe der Jahre verlagerte sich dieser „Einkaufsfeiertag“ auch ins Netz. Es sollte nicht lange dauern, bis auch in Deutschland das Potential dieses werbewirksamen Feiertages erkannt wurde.

Die Black Friday GmbH gibt sich beim Start geheimnisvoll: Als Gesicht des Unternehmens tritt Geschäftsführer und Gesellschafter Konrad Kreid auf. In der ersten Pressemeldung der Black Friday GmbH werden zusätzlich die Wiener Internet-Unternehmer, Business Angels und Youtailor-Gründer Martin Zapart, Hartmut Krenslehner und Peter Vavra als Financiers und Unterstützer des Unternehmens genannt.

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Die Gründer bleiben im Dunkeln.

Welche Funktion diese Unternehmer für die Black Friday GmbH genau haben, bleibt bis auf einen Namen unklar: In einer E-Mail aus dem Jahr 2013, gesendet von einer Domain des Unternehmens, bezeichnet sich Krenslehner in der Signatur als Chief Marketing Officer (CMO) und Founder der GmbH. In einem Interview mit Kreid aus dem Jahr 2013 wird dieser auch auf die Mitgründer des Unternehmens angesprochen. Kreid bleibt vage:„Das Team besteht aus erfahrenen Internet-Unternehmern und Business Angels, sowie aus ehemaligen Groupon-Mitarbeitern. Die meisten der Initiatoren kennen sich schon seit Jahren von diversen früheren Online-Projekten.“ Im Artikel bringt Gruenderszene.de das Ratespiel um die Gründer hinter dem Unternehmen auf den Punkt: „Der restliche Gründerkreis möchte bisher im Dunkeln bleiben.“

Auftritt der Black Friday GmbH: Exzellentes Marketing und Ellenbogen

Konrad Kreid, Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Black Friday GmbH. (Foto: Gerald Matzeder)

Konrad Kreid. (Foto: Gerald Matzeder)

Das Unternehmen unter dem Ex-Groupon-Mann Kreid startet neben Deutschland auch in Russland und anderen Ländern. CMO Krenslehner macht exzellentes Marketing und reißt schnell mediale Aufmerksamkeit an sich. Auch t3n veröffentlicht eine Handvoll exklusiver Vorab-Angebote des Unternehmens in einem redaktionellen Beitrag. Großspurig bezeichnet die Black Friday GmbH sich als Initiator der „Black-Friday-Sale-Initiative“, „eine gemeinsame Initiative des deutschen E-Commerce“ und hinterlässt so geschickt den Eindruck, dass das Unternehmen den Black Friday in Deutschland eingeführt habe.

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Das Wachstums-Konzept ist ebenso schlicht wie funktionstüchtig: Große Namen werden teilweise mit Gratiskooperationsangeboten geködert, um an Fahrt zu gewinnen – anderen Kooperationspartnern werden dagegen teure Marketingpakete angeboten, um Ertrag zu erwirtschaften. Das Konzept dieser Marketing-Mischung funktioniert: Heute zeichnen selbst hochkarätige Unternehmen wie Otto.de kostenpflichtige Werbebuchungen, wie ein Unternehmenssprecher von Otto auf Nachfrage von t3n bestätigt. Andere große Marken wie Bonprix bekommen die Möglichkeit, Werbebuchungen in einem angeblichen Wert von über 10.000 Euro gratis zu schalten, geht aus einem Dokument hervor, das der t3n-Redaktion vorliegt.

Die Aufstellung der anscheinend bei Blackfridaysale.de vertretenen Marken ist beachtlich. (Screenshot: Blackfridaysale.de)

Die Zahl und Größe der auf Blackfridaysale.de vertretenen Marken war auch 2016 wieder beachtlich. Wieviele davon ein teures Werbepaket gebucht haben und wie viele eine Gratiskooperation eingingen, ist unbekannt. (Screenshot: Blackfridaysale.de)

Aber geht das Wachstumskonzept auch beim Kunden auf? Es scheint so: In einer Pressemeldung am 29. November 2013 jubiliert ein Händler namens Johannes Mitteregger, Geschäftsführer von Sportnahrung.de: „Der Trafficzuwachs ist enorm. Im Vergleich zu einem normalen Tag hat sich unser Umsatz allein gestern zwischen 19 und 24 Uhr mehr als verdreifacht.“ Irritierend an dieser Jubelmeldung: Sportnahrung.de ist ein Unternehmen, das Konrad Kreid mit aufgebaut hat, wie einem Interview aus dem Jahr 2015 zu entnehmen ist. Laut Handelsregister ist er heute einziger Gesellschafter und Geschäftsführer.

David gegen Goliath

CMO Krenslehner versucht Gall anfangs auf seine Seite zu ziehen und bietet am 19. November 2013, kurz vor dem Start des eigenen Portals, eine Kooperation an. Gall soll die „10.000 exklusiven Black-Friday-Deals der Top 100 umsatzstärksten Online-Shops“, mit denen Krenslehner in einer E-Mail an Gall wirbt, auch über seine Seite ausspielen – dafür würde er 25 Prozent der angeblich wesentlich höheren Provision erhalten, die Blackfridaysale mit Affiliate-Netzwerken ausgehandelt habe. Doch Gall lehnt ab.

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Gall bleibt damit Konkurrent – offenbar sehr zum Verdruss der Österreicher. Denn sein Zwei-Mann-Betrieb erreicht mittlerweile trotz der gut geölten Marketingmaschinerie der Black Friday GmbH die besseren Ergebnisse: Im November 2014 erreicht erreicht Black-Friday.de 465.000 Visits mobil und am Desktop, Blackfridaysale.de landet bei 448.000. Die Black Friday GmbH gibt 2013 in einem Interview mit Gründerszene.de an, „bis zu 50 Mitarbeiter“ zu beschäftigen. Simon Gall wird laut eigener Aussage von einem einzigen Mitarbeiter unterstützt.

Der Black-Friday-Krieg beginnt

Nach der Ablehnung des Kooperationsvertrags im Jahr 2013 wird der Marketing-Experte das Gefühl nicht mehr los, dass sein Mitbewerber konzentriert Stimmung gegen ihn macht – auch in öffentlichen Pressemeldungen. Anfangs klingt die Erwähnung von Mitbewerbern in Pressemeldungen der Black Friday GmbH noch recht sanft: „Nach ersten Aktionen einzelner Shops und kleinerer Portale konnte der Black-Friday-Sale den Event 2013 hierzulande erstmals als gemeinsame Initiative des deutschen Onlinehandels fest etablieren.“

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Der Ton wird schärfer.

Doch nachdem Gall erfolgreicher wird, wird die Black Friday GmbH am 18. November 2014 im Ton deutlich schärfer: „Neben speziellen Angeboten zahlreicher Onlineshops und gemeinsamen Handelsinitiativen wie dem offiziellen Black-Friday-Sale sind im deutschsprachigen Raum inzwischen auch viele Trittbrettfahrer und reine Linksammler unterwegs.“ 2015 wird Kreid noch deutlicher: „Zum Black Friday werben auch andere Anbieter mit ihren Schnäppchenportalen. Hier raten die Betreiber von BlackFridaySale.de zur Vorsicht vor unseriösen Plattformen.“

In der gleichen Meldung brüstet sich die Black Friday GmbH damit, dass sich die Besucherzahlen im Vergleich zu den 1,2 Millionen Besuchern am Black Friday des Vorjahres jetzt verdoppelt hätten. Laut Similarweb-Daten von damals führt Gall das Rennen aber weiter an: Black-Friday.de erreicht im Monat November 2015 918.000 Visits mobil und am Desktop, Blackfridaysale.de liegt bei nur 604.000.

Black Friday GmbH sichert sich eine Lizenz der Wortmarke Black Friday

Gegen den Wettbewerber Gall scheint kein Kraut gewachsen. Dann aber stößt die Black Friday GmbH auf einen Eintrag im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA): Ein deutsches Unternehmen namens MR Verwaltungs GmbH aus Hövelhof in Nordrhein-Westfalen besitzt die Wortmarke „Black Friday.“ Eingetragen wurde die Marke 2013 ursprünglich von einer Klingenthal Südring GmbH aus Paderborn.

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Black Friday: Eine Wortmarke, die gar nicht existieren dürfte.

Jetzt beginnt ein Verwirrspiel, an dessen Ende ein Unternehmen in Hongkong neuer Eigentümer der Wortmarke wird. Zunächst reicht die Kanzlei Hogertz aus Berlin beim DPMA im Namen der Black Friday GmbH einen Löschantrag ein, der t3n vorliegt. Fast unmittelbar darauf reicht dieselbe Kanzlei im Namen einer Super Union Holdings Limited aus Hongkong einen vom ursprünglichen Markeninhaber unterzeichneten Antrag ein, die Markenrechte auf die Limited zu übertragen.

Unmittelbar darauf zieht die Black Friday GmbH den Löschantrag zurück – wieder über Kanzlei Hogertz. Schon kurze Zeit später wechselt die Marke ihren Besitzer. Geschäftsführer der Super Union Holdings Limited ist ein alter Bekannter: Hartmut Krehnslehner, der schon 2013 als CMO und Founder der Black Friday GmbH auftrat. Gesellschafter ist laut Gesellschaftervertrag Gian Luca Tonnello, wohnhaft in Thailand.

Schließlich verkündet die Black Friday GmbH im eigenen Blog stolz, dass sie seit dem 11. Oktober 2016 Lizenznehmer der „Wortmarke Black Friday“ sei – und veröffentlicht einen Lizenzvertrag. Die GmbH legt in ihrer Darstellung ausdrücklich Wert darauf, dass sie nicht der Inhaber der Marke Black Friday ist und selbst auch keine Abmahnungen gegen Händler aufgrund von Markenrechtsverletzungen ausspricht. Für den Markeninhaber kommentiert Anwalt Alexander Hogertz, dass es sich bei den Abmahnungen um einen „völlig normalen Vorgang“ handeln würde und seine Mandantin ihre Rechte „selbstverständlich mit dem notwendigen Augenmaß“ betrieben habe.

Der angebliche Lizenzvertrag zwischen der Black Friday GmbH und der Super Union Holdings Limited. (Screenshot: Black Fridaysale.de)

Der Lizenzvertrag zwischen der Black Friday GmbH und der Super Union Holdings Limited. (Screenshot: Black Fridaysale.de)

Auf die Verbindung der beiden Unternehmen angesprochen, teilt Black-Friday-Geschäftsführer Konrad Kreid mit, dass Hartmut Krenslehner nicht mehr für das Unternehmen tätig sei. Dagegen spricht aber, dass am 27. November 2016 ein Mitarbeiter der Black Friday GmbH eine E-Mail mit der Bitte um Anweisungen bezüglich einer Kundenbeschwerde schreibt – und zwar unter anderem an die E-Mail-Adresse h.krenslehner@blackfridaysale.de.

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Erster Schlagabtausch: Abmahnungen wegen der Verwendung der Wortmarke „Black Friday“

Im Oktober spürt Simon Gall erstmals, dass sich der Markeninhaber der Marke Black Friday geändert hat: Er bekommt eine auf den 27. Oktober 2016 datierte Abmahnung des Markeninhabers. Der Gegenstandswert soll 100.000 Euro betragen, Gall wird aufgefordert, 4000 Euro zu bezahlen.

Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Facebook löscht die Facebook-Seite mit 11.000 Likes mit Hinweis auf den Markeninhaber. Google meldet das Entfernen von Galls Android-App aus dem App-Store und Gall bemerkt, dass sein Twitter-Account schon seit Tagen gesperrt ist – das Entfernen seiner iOS-App kann Gall gerade noch durch einen Einspruch bei Apple verhindern.

Die Facebook-Seite Galls ist nicht mehr erreichbar,der Markeninhaber Super Union Holdings Limited hat diese löschen lassen. (Screenshot: Facebook)

Die Facebook-Seite Galls ist nicht mehr erreichbar, der Markeninhaber Super Union Holdings Limited hat die Löschung veranlasst. (Screenshot: Facebook)

Diese App bleibt das einzige Marketing-Tool, das Gall neben Google noch bleiben soll. „Die gesperrten Social-Media-Seiten und unsere gelöschte Android-App hatten nicht nur zur Folge, dass wir keinerlei organischen Traffic aus diesen Kanälen erhielten, sondern machten es zudem unmöglich, bezahlte Werbeanzeigen für uns und unsere verbliebenen Partner über Facebook und Twitter zu schalten“, sagt Gall.

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Doch dabei bleibt es nicht. Die Folgen für den Marketing-Unternehmer, der mit einer einzigen zusätzlichen Arbeitskraft sein Portal betreibt, sind groß: „Leider waren viele Händler so verunsichert, dass sie eingereichte Deals zurückzogen und sogar gebuchte Werbepakete kurzfristig stornierten“, sagt Gall. Entsprechende Unterlagen liegen t3n vor. Der Grund, den die Händler angeben, ist immer derselbe: Ein unerfreulicher Kontakt mit dem Markeninhaber Super Union Holdings Limited.

Bei den Abmahnungen, Sperrungen und Löschungen taucht ein bekannter Name auf: Alle Maßnahmen des Markeninhabers werden wieder durch die Anwaltskanzlei Hogertz durchgeführt – dieselbe Kanzlei also, die auch für die Black Friday GmbH tätig ist.

Zweiter Schlagabtausch: Der Tonfall wird härter

Während die Super Union Holdings Limited Gall ins Visier nimmt, wird der Ton der Black Friday GmbH gegenüber Wettbewerber in einer Pressemeldung noch schärfer: „Viele dieser Webseiten treten zwar seriös als Preisvergleichs-, Social-Shopping-Community, oder Black-Friday-Angebotsseiten auf. Oft ist es auf den ersten Blick nicht erkennbar, dass sie nur zum Zweck der Datenspionage betrieben werden.“

Die Black Friday GmbH bezichtigt Wettbewerber und Affiliate-Netzwerke der Datenspionage.

Dabei warnt die Black Friday GmbH mit drastischen Worten auch vor Affiliate-Plattformen und deren angebliche Praxis, „heimliche“ Cookies bei Internetnutzern zu hinterlassen und persönliche Daten zu verkaufen. Die Black Friday GmbH würde „keinerlei Provisionen durch irgendwelche platzierten Cookies“ erhalten, behauptet Kreid in der gleichen Meldung.
Ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung der Black Friday GmbH. (Screenshot: Presseportal.de)

Ein Ausschnitt aus der Pressemitteilung der Black Friday GmbH. (Screenshot: Presseportal.de)

Die Warnung erscheint seltsam: Im Jahr 2013 hatte Krenslehner Gall in einer Mail, die t3n vorliegt, noch die Vorteile des hauseigenen Affiliate-Systems erläutert und stolz auf eine verlängerte Cookie-Laufzeit von 60 Tagen verwiesen. Ebenfalls widersprüchlich vor diesem Hintergrund ist die Tatsache, dass die Black Friday GmbH aktives Mitglied im großen Affiliate-Netzwerk Zanox war – bis Zanox am 18. November beschloss, die Black Friday GmbH aus dem Affiliate-Netzwerk auszuschließen.

Das Affiliate-Netzwerk Zanox wirft die Black Friday GmbH raus

Hintergrund des Rauswurfs ist die Tatsache, dass Zanox von der Kanzlei Hogertz im Auftrag der Black Friday GmbH aufgefordert wurde, die Zusammenarbeit mit Publishern abzubrechen oder gar nicht erst aufzunehmen, die die Bezeichnung Black Friday ungenehmigt verwenden. Direkter Auslöser war dann die Pressemitteilung, in der die Black Friday GmbH die Affiliate-Netzwerke angriff: Die Mitteilung enthalte unwahre und irreführende Aussagen.

Galls Geschäftspartner werden unter Druck gesetzt.

Am 9. November legt die Super Union Holdings Limited nach: Ein Unternehmer mit einer Geschäftsbeziehung zu Gall erhält eine Erklärung der Kanzlei Hogertz per Fax. Die Kanzlei verweist darauf, dass die Markenrechte für Black Friday beim Markeninhaber liegen und fordert den Geschäftspartner in bestimmtem Ton auf, „Publisher wie Simon Gall“ unverzüglich zu sperren.

Dritter Schlagabtausch: „Verkaufen Sie ihre Domains, sonst …“

Am 14. November klingelt bei Simon Gall das Telefon: Laut Gall fordert die Kanzlei Lambsdorff Rechtsanwälte aus Berlin den Affiliate-Betreiber auf, seine Domain blackfriday.de der Black Friday GmbH zu verkaufen. Am 15. November erreicht Gall dann eine weitere Abmahnung, in der ihm angebliche wettbewerbsrechtliche Verstöße vorgeworfen werden. Diesmal im Auftrag der Black Friday GmbH durch die Kanzlei Lambsdorff Rechtsanwälte aus Berlin. Wieder wird ein Gegenstandswert von 100.000 Euro angenommen, diesmal soll Gall fast 2.000 Euro bezahlen.

(Screenshot: Microsoft)

Laut Sicherheitstools wurde Black-Friday.de als unsichere Seite gemeldet. (Screenshot: Microsoft Smartscreen)

Doch das ist nicht Galls einziges Problem. Verschiedene Händler senden ihm Screenshots zu, die belegen, dass seine Seite von gängigen Phishing-Tools als Gefahrenquelle genannt und blockiert wird. Dazu müssen Nutzermeldungen bei den Anbietern eingegangen sein.

Black Friday, die wertlose Wortmarke und die Hintermänner aus Wien

Auch wenn die Black Friday GmbH jegliche Verbindung zum Markeninhaber Super Union Holdings Limited abstreitet, führen alle Spuren der Abmahner in Hongkong immer wieder nach Wien. Auch die Tatsache, dass die Domain Blackfridaysale.de von einem Mitarbeiter der Hongkonger Firma administriert wird, deutet auf die bestehende Verbindung hin, wie Onlinemarketingrockstars berichtet. Besitzer der Domain Blackfridaysale.de ist auch nicht die GmbH, sondern ein weiteres Unternehmen aus Hongkong: Die Top Class Holding Limited. Noch im Dezember 2014 war als Besitzer der Domain die Super Union Holdings Limited eingetragen, als Ansprechpartner wurde ein Mitarbeiter namens Sebastian Cursley genannt. Dieser Mitarbeiter steht dazu noch in Verbindung mit zwei weiteren Domains der Black Friday GmbH: Blackfridaysale.at und womensdaysale.at. Dort ist er jeweils als Ansprechpartner des aktuellen Domain-Inhabers Top Class Holding Limited und als Admin-C zu finden.

(Screenshot: Regus.at)

An der Büroanschrift der GmbH in Wien befindet sich „Wien Nineteen“, eine Niederlassung des Bürodienstleisters Regus. Hier können Briefkastenfirmen Büro, Anschrift, Postweiterleitungen und ähnliche Dienste in Anspruch nehmen. Laut Recherchen des Focus handelt es sich bei der Münchner Adresse der Black Friday GmbH nur um eine Postanschrift. (Screenshot: Regus.at)

Die letzte Verbindung stellt die gemeinsam genutzte Anwaltskanzlei Hogertz in Berlin dar, die den Ablauf der Markenübernahme so perfekt orchestriert hat, dass beide Parteien Nutzen daraus gezogen haben.

Krenslehner und Kreid haben zudem eine gemeinsame Vergangenheit. So war Krenslehner 2014 Chief Marketing Officer bei Sportnahrung.de, dessen Inhaber und Geschäftsführer Konrad Kreid heute ist. Doch was bezwecken die beiden Geschäftsmänner mit dem komplizierten Firmenkonstrukt? Eine Antwort darauf gibt die obskure Wortmarke „Black Friday.“

„Ein allgemeingebräuchlicher Begriff kann nicht einfach als Wortmarke eingetragen werden“.

Laut Experten hätte die Wortmarke Black Friday eigentlich gar nicht eingetragen werden dürfen. „Ein allgemeingebräuchlicher Begriff kann nicht einfach als Wortmarke eingetragen werden“, sagt Heidi Kneller-Gronen, Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei IP Kneller in Köln und Zweibrücken im Gespräch mit t3n. „Zusätzlich ist eine Eintragung für sämtliche Waren und Dienstleistungen, wie es in diesem Fall geschehen ist, bereits zweifelhaft und deutet auf eine missbräuchliche Nutzung der Wortmarke hin.“

Nach Einschätzung von Kneller-Gronen ist der Black Friday mit dem deutschen Begriff „Winterschlussverkauf“ vergleichbar. Eine ähnliche Ansicht äußert die bekannte Kanzlei Osborne Clarke: „Aus unserer Sicht stehen die Chancen für einen erfolgreichen Löschungsantrag gut.“ Zur Rechtmäßigkeit der Eintragung der Wortmarke verweist Kreid darauf, dass der Black Friday hierzulande nicht dieselbe Historie wie in den USA aufweisen würde. Die Eintragung der Marke durch das DPMA bestätige die Sichtweise des Markeninhabers.

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München. (Foto: Wikiolo/Wikimedia Lizenz: CC-BY-SA 4.0)

Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat die Wortmarke „Black Friday“ eingetragen – eine konkrete Begründung liefert das Amt dafür auf Anfrage nicht. (Foto: Wikiolo/Wikimedia, Lizenz: CC-BY-SA 4.0)

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit der Marke geht der Abmahner hier ein hohes Risiko ein. Abgemahnte Händler und Portalbetreiber wie Simon Gall könnten massive Schadenersatzforderungen stellen, die allerdings in Hongkong komplett verpuffen würden: Die Super Union Holdings Limited hat laut des uns vorliegenden Gesellschaftervertrages und schriftlichen Auskünften aus dem örtlichen Unternehmensregister Anteile im Wert von 100 Hongkong-Dollar ausgegeben und im diesjährigen Jahresabschluss keine Umsätze verzeichnet. 100 Hongkong-Dollar entsprechen etwa 12,17 Euro.

Die Black Friday GmbH schweigt zu vielen Vorwürfen

Die Black Friday GmbH verweigert weitere Antworten.

Die meisten Fragen, die wir im Zuge unsere Recherche an die Black Friday GmbH und die Kanzlei Hogertz stellen, bleiben unbeantwortet. So zum Beispiel die Frage, ob es sich bei der Super Union Holdings Limited nur um eine Schutzmaßnahme für die Black Friday GmbH handelt, um mögliche Schadensansprüche in Leere laufen zu lassen. Ebenso schweigen die beteiligten Parteien auf die Frage, ob die Eintragung der Wortmarke Black Friday und die Umsetzung der daraus resultierenden Rechte, sowie der Abmahnungen und kostenbefreiten Unterlassungsaufforderungen lediglich den Zweck verfolgt, Konkurrenten der Black Friday GmbH vom Markt zu drängen.

Die Österreicher sehen sich im Recht und das eigene Unternehmen als Opfer. „Ich stelle fest: unserem Mitbewerb fällt wohl nicht mehr ein, als uns über die Medien zu diffamieren. All diese Bemühungen der Mitbewerber haben jedoch Gegenteiliges bewirkt, denn wir haben noch nie ein derart großes Interesse für unsere Kampagne gesehen, wie in den letzten Wochen“, schreibt Geschäftsführer Kreid in einer E-Mail. Dafür sprächen auch über 6 Millionen Seitenzugriffe „und zahlreiche positive Rückmeldungen der teilnehmenden Händler und Medienpartner.“ In E-Mails an die Geschäftsführer des Verlags hinter t3n, der yeebase media GmbH, droht Kreid im Falle eines kritischen Artikels über sein Unternehmen, Publikationen des Verlags „unter marken- und wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten prüfen lassen und etwaige Ansprüche daraus, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz“ unverzüglich geltend zu machen.

Wie der Black-Friday-Krimi für Simon Gall endet

(Quelle: SimilarWeb)

(Quelle: SimilarWeb)

Trotz aller Bemühungen gegen Simon Gall kam der Affiliate-Betreiber am Ende mit einem blauen Auge davon. Ein wirtschaftlicher Schaden bleibt, weil Partner aufgrund der Drohungen abgesprungen sind. Aber auch ein Triumph bleibt ihm: Allem Aufwand zum Trotz, den Kreid und Krenslehner betrieben haben, zog sein Portal wieder den meisten Traffic an sich. Laut Similarweb endet die Schlacht zwischen Blackfridaysale.de und Blackfriday.de eindeutig.

Gall erreicht nach der Hochrechnung des Web-Analyse-Spezialisten Similarweb im Zeitraum 30 Oktober bis 26. November, in der auch der Black Friday lag, rund 1,3 Millionen Visits mobil und am Desktop. Die Black Friday GmbH kam demnach auf Blackfridaysale.de lediglich auf 598.000 Visits mobil und am Desktop. Seine eigenen Google-Analytics-Zahlen, die wir einsehen konnten, weisen sogar 1,6 Millionen Visits aus. Blackfridaysale.de hingegen hat laut Similarweb im Vergleich zum Vorjahr geringfügig Besucher verloren.

Update vom 9. Dezember 2016: Die endgültigen Zahlen für den kompletten Monat November von Similarweb liegen vor. Laut dieser Zahlen erreichte Gall mit Black-Friday.de 1.75 Millionen Visits mobil und am Desktop und Blackfridaysale.de 812.900 Visits mobil und am Desktop. Damit hat Blackfridaysale.de im Vergleich zum Vorjahresmonat November Besucher gewonnen, bleibt aber weit hinter Black-Friday.de zurück.
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Dein t3n-Team

konradkreid

Wie an die Geschäftsleitung von t3n bereits vor Erscheinen dieses Artikel vorab per Email mit der Bitte um Veröffentlichung im Artikel mitgeteilt, hier mein Kommentar zum Artikel – damit Sie sich als Leser selbst eine Meinung bilden können:

Ich finde es sehr bedenklich, wie einseitig und rechtlich fragwürdig sich einige Medien in Deutschland zur eingetragenen Wortmarke “Black Friday” äußern – und sich dabei auch von unseren Mitbewerbern vor den Karren spannen lassen!

Nicht derjenige, der Markenrechte besitzt und diese rechtlich durchsetzt, bricht das Recht, sondern jener, der diese – sei es bewusst oder unbewusst – verletzt. Deutschland ist ein Rechtsstaat! Wenn staatliche Stellen entsprechende Rechte vergeben, kann und muss sich ein Rechteinhaber auf diese verlassen können.

Trotz dieses Rechts möchte ich betonen, dass mein Unternehmen – die Black Friday GmbH – KEINEN Händler jemals abgemahnt hat und die Markeninhaberin nach unseren Informationen hier immer mit Augenmaß gegen wenige Firmen vorgegangen ist und sicher auch weiter mit Augenmaß vorgehen wird. Dazu ist sie auch rechtlich angehalten, da sie sonst Ihren Markenschutz verlieren könnte.

Ich stelle fest: unserem Mitbewerb fällt wohl nicht mehr ein, als uns über die Medien zu diffamieren. All diese Bemühungen der Mitbewerber haben jedoch Gegenteiliges bewirkt, denn wir haben noch nie ein derart großes Interesse für unsere Kampagne gesehen, wie in den letzten Wochen. Dafür sprechen auch über 6 Millionen Seitenzugriffe auf unseren Webseiten und zahlreiche positive Rückmeldungen der teilnehmenden Händler und Medienpartner. Wettbewerb belebt hier sprichwörtlich das Geschäft und ich muss mich wohl, auch im Namen unserer 400 Online Shop-Partner, bedanken.

Im Interesse aller würde ich mir wünschen, dass nach der Aufregung nun wieder etwas Ruhe einkehrt. Denjenigen, die den Markenschutz nicht hinnehmen möchten, steht ein rechtsstaatliches Verfahren offen. Hiervon wurde auch schon Gebrauch gemacht. Lassen Sie uns doch den Ausgang dieser Verfahren in aller Ruhe und mit Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat abwarten.

Konrad Kreid
Founder & CEO

Antworten
pandoz

Tja nun,
sofern in dem Artikel keine Unwahrheiten stehen (und davon gehe ich aus), kann man Sie und Ihre Partner nur bemitleiden, lieber Herr Kreidl.

Frohe Weihnachten, Sie „Founder“. ;-)

Antworten
Fran Romberg

Lieber Konrad Kreid,

wäre dein dumm-dreister Kommentar nicht so unfreiwillig amüsant, würden meine Worte noch drastischer ausfallen. Allein der arrogante Gestus, mit dem du hier trotz der erdrückende Faktenlage agierst, spricht für sich.

Da ich aber nicht mehr Zeit und Energie für dich, deine Kumpanen und eure bestenfalls halbseidenen Machenschaften verschwenden möchte, gebe ich dir nur zwei Sprichworte mit auf den Weg (nach unten):

1.) Wie man in den Wald hineinruft, so schallt’s heraus.
2.) Wem das Wasser bis zum Hals steht, der sollte keine Kniebeugen machen.

In diesem Sinne: Frohes Weiterwurschteln im nächsten Jahr, dann vermutlich ohne deine heißgeliebten „Markenrechte“, aber vermutlich mal wieder mit ganz neuen und tollen, da von A bis Z zusammenfantasierten Traffic-Rekorden. Ihr macht das schon, ganz bestimmt …

Antworten
N. Tek

Ich las das alles nur zufällig, aber möchte sagen: so hat sich noch kein erfolgreicher & zufriedener CEO eines medial „fokussierten“ Unternehmens zu Wort gemeldet… was das bedeutet, weiß ich noch nicht.

Antworten
Sven

Lieber konradkreid,

Auf Grund so massiver Berichterstattung, die hauptsächlich geprägt ist durch hervorragende investigative Recherchearbeit der verschiedenen Portale wie t3n, Mobile Geeks, dem Focus und onlinemarketingrockstars.de, neige ich eher dazu, den Medienberichten Glauben zu schenken und nicht einem CEO, der es nötig hat, in einem Kommentarfeld seine Machenschaften zu verteidigen.

Ich diesem Sinne ein Hoch auf die Pressefreiheit. Ihnen und Ihren Mitarbeitern wünsche ich dagegen ein besonders erfolgloses, demütigendes und finanziell desaströses Jahr 2017!

Frohe Weihnachten!

Antworten
Julia Nikolaeva

Wie ich verstanden habe, gab es die Wortmarke bereits bevor Sie mit Ihrem Geschäftsmodell an den Start gegangen sind. Vielleicht wäre es besser gewesen, der Markeninhaber hätte Sie rechtzeitig abgemahnt, statt Ihnen die Marke zu übertragen, dann wäre der Welt Ihre Posse erspart geblieben. Ich als Juristin werde jedenfalls nun prüfen, ob Sie noch weitere Markenrechte verletzen und die Rechteinhaber darauf aufmerksam machen. Auf den ersten Blick haben sich bereits ein paar Treffer ergeben. Wird sicher unterhaltsam.

Antworten
Peter

Herr Kreid,

mit Ihnen möchte ich sicher niemals Geschäfte machen. Sie mögen gerissen sein, moralisch finde ich Vorgehen sehr zweifelhaft. Es freut mich zu sehen, dass Sie keinen durchschlagenden Erfolg mit Ihrem Vorgehen haben :)

Antworten
Micha

Markenrechte hin oder her – das Prädikat „moralisch wertvoll“ erhält derartiges Geschäftsverhalten sicher nicht. Und hinterlässt einen ganz faden Beigeschmack.

Antworten
Jochen G. Fuchs

Liebe Leser,

bei allem Verständnis für die erhitzten Gemüter, bitte bleibt sachlich. Potentiell rechtlich verfolgbare Beleidigungen müssen wir in den Kommentaren nicht lesen.

Ich habe zwei entsprechende Kommentare ausgeblendet.

Viele Grüße aus der Redaktion
Jochen

Antworten
Ole

Abmahnen(*) scheint ja heutzutage leider ein lukrativeres Geschäftsmodell zu sein, als tatsächlich Werte zu schaffen. Wird dringend Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

Und ich hoffe zudem dass die „Wir gründen eine Briefkastenfirma in China, um nicht belangt werden zu können“ nicht nur offensichtlich jedem die Augen in Sachen Seriösität öffnet, sondern am Ende nicht aufgeht.

*- Bzw. eine Unterlassungserklärung, um mal direkt die Korinthenkacker-Antwort vorweg zu nehmen.

So ganz nebenbei würde ich bei Unternehmen, die bereit sind, mit solchen Anbietern Geschäfte zu machen, auch nicht kaufen. Habe auch bereits ein paar angeschrieben und meinen Unmut Luft gemacht. Sicher, wenn ich das mache oder bei der Union Holdings in China fällt ein Sack Reis um, mag nicht viel ausmachen, aber ich fühle mich besser. Vielleicht ja auch andere.

Antworten
Julia Nikolaeva

Da wirst du, denke ich, genug Unterstützer haben, dann fallen so viele Reissäcke um, dass einige davon erschlagen werden :)

Antworten
Oliver

Vielen Dank für diesen ausführlichen und sorgfältig recherchierten Artikel.

Antworten
Martin M

Sehr, sehr lesenswerter Artikel! Daumen hoch, t3n!

Zum Kommentar von Herrn Kreid muss ich leider zu einem anderen Urteil kommen. Immerhin kann ich seinen Kommentar einen humoristischen Anteil nicht absprechen. So finde ich es bemerkenswert, dass Herr Kreid tatsächlich nicht müde wird zu betonen, dass die lammfromme Black Friday GmbH nie einen Händler abgemahnt hat. Der Teil war wirklich grandios ulkig zu lesen!

Antworten
Stephan Dörner

Die Kollegen von Mobile Geeks wurden von der Black Friday GmbH abgemahnt – wehren sich aber gegen die Abmahnung: https://www.mobilegeeks.de/artikel/abmahnung-black-friday-gmbh-unternehmenspersoenlichkeitsrecht/

Antworten
Julia Nikolaeva

Wie die Wortmeldung von Konrad zeigt, hat der Artikel ins Schwarze getroffen. Vielen Dank dafür! :)

Antworten
Tom

Ich bin gespannt wieviele Partner der Black Friday GmbH nach Aufdeckung dieses Skandals noch mit Herrn Kreid in 2017 zusammenarbeiten möchten…

Antworten

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