Button-Lösung: Letzte Chance zur fristgerechten Umsetzung
Bereits im März wurde die sogenannte Button-Lösung im Bundestag und Bundesrat verabschiedet, doch in Kraft tritt sie erst am 1. August 2012. Wer die fälligen Änderungen also auf die lange Bank geschoben hat, kommt jetzt langsam in Zugzwang. Noch heute und morgen bleibt Zeit, um die neuen Auflagen des Gesetzgebers für den Onlinehandel umzusetzen. Kurz gesagt geht es dabei um die Beschriftung des Bestell-Buttons und um die allgemeine Pflicht zur Information der Onlinekäufer.
Der Grund für die Gesetzesänderung sind die sogenannten Abofallen, die in den letzten Jahren zunehmend für Probleme gesorgt haben. Dabei sind Verbraucher im Internet immer wieder über trickreiche Webangebote gestolpert, bei denen sie dann ohne es zu ahnen Verträge abgeschlossen haben. Mit der jetzt sehr eindeutigen Bezeichnung muss dem Käufer klar signalisiert werden, dass er etwas kostenpflichtig erwirbt. Ist das den neuen Vorgaben entsprechend nicht der Fall, ist ein eventueller Kaufvertrag nicht gültig.
Alle wichtigen Informationen zur Button-Lösung
Was genau Onlinehändler bei der neuen Button-Lösung bedenken müssen, damit sie Abmahnungen vermeiden, hat uns der Rechtsanwalt Thomas Schwenke in einem Gastartikel genauestens beschrieben:
Die 10 wichtigsten Fragen zur Button-Lösung hat uns der unter anderem auf E-Commerce spezialisierte Diplom-Wirtschaftsjurist Martin Rätze beantwortet:
Weiterführende Links zum Thema Button-Lösung:









von Stephan Cordes via facebook 30.07.2012 (18:51Uhr) 1.
Vielleicht sollte man Aufkleber mit den Buttons verteilen, die die Nutzer bei Shops, die keinen haben, auf den Bildschirm kleben können, um sich sicherer zu fühlen.
von linusthompson 30.07.2012 (21:22Uhr) 2.
Es gibt Sachen, die werde ich nie verstehen! Immer diese Gesetze ...
von Fuchs 30.07.2012 (21:57Uhr) 3.
Vielen Shopbetreibern schien bisher leider nicht klar zu sein, dass es mit der Änderung des Textes auf dem Button keineswegs getan ist. Vielmehr sind einige weitere Bausteine auf der Bestellseite eines Shops notwendig, die außerdem in die korrekte Reihenfolge gebracht werden müssen.
Zudem herrscht zur Zeit noch Unklarheit über die "wesentlichen Merkmale", die für jedes Produkt genannt werden müssen, aber vom Gesetzgeber nicht genauer definiert wurden. Die Rechtsprechung wird hoffentlich bald die ersten genaueren Hinweise dazu geben.
von Dejan Novakovic 31.07.2012 (13:30Uhr) 4.
Diese Gesetze verstehe ich auch nicht.
Um den Shopbetreibern und Internetverkäufern Zeit und Geld zu sparen habe ich 13 neue Buttons (Ich bestelle kostenpflichtig, kaufen, jetzt kaufen, Zahlungspflichtigen Vertrag schließen) erstellt – kostenloser Download auf meinem Blog: http://bit.ly/Oz58Us
von Martin Ederer via facebook 01.08.2012 (18:28Uhr) 5.
Vielleicht sollte t3n mal ihre Shop prüfen :D
von 14 Tage „Button-Lösung“: Die auffä… 15.08.2012 (08:00Uhr) 6.
[...] die die Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, sollten berücksichtigen, dass über ihre bisherigen Checkout-Prozesse [...]