Insgesamt hat das BayLDA 13.404 Websites geprüft, von denen 2.449 Google Analytics einsetzen, um das Verhalten der Besucher zu erfassen und generell die Reichweite der Site zu messen. 78 Websites und damit lediglich drei Prozent setzen laut dem Landesamt Google Analytics datenschutzkonform ein.
Google Analytics an Deutschland angepasst
Dabei hatte sich mit dem Düsseldorfer Kreis, ein bundesweites Gremium der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichten Bereich bereits 2009 zu den Voraussetzungen für eine datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internetangeboten geäußert. Basierend auf diesen Voraussetzungen hatte der Beauftragte für Datenschutz in Hamburg federführend Verhanlungen mit Google aufgenommen. In der Folge hatte Google 2011 seine Monitoring-Software so abgewandelt, dass sie eine datenschutzkonforme Nutzung in Deutschland ermöglicht.
Datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics
Die von Google vorgenommenen Änderungen ermöglichen es deutschen Website-Betreibern prinzipiell, Google Analytics datenschutzkonform einzusetzen. Dabei gibt es einige Aspekte zu beachten, denn der datenschutzkonforme Einsatz ist kein Selbstläufer:
- Google hat ein Browser-Add-On zur Deaktivierung von Google Analytics zur Verfügung gestellt, auf das man als Website-Betreiber hinweisen muss. Mit einer Installation können Nutzer ihr Recht auf Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten in Anspruch nehmen.
- Website-Betreiber können von Google verlangen, das letzte Oktett der IP-Adresse des Nutzers vor jeder Speicherung bereits innerhalb von Europa zu löschen. Auf diese Weise ist eine Identifizierung des Nutzers nicht mehr möglich und es werden keine entsprechenden Daten in die USA übermittelt.
- Website-Betreiber haben die Möglichkeit, mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes schließen und so sicher stellen, dass mit den Daten der Nutzer ordnungsgemäß umgegangen wird.
Wer Google Analytics also datenschutzkonform einsetzen will, sollte schriftlich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen, in der Datenschutzerklärung auf der Website auf den Einsatz von Google Analytics hinweisen und auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen sowie eine Anonymisierungsfunktion in den Quellcode einbinden.
Weiterführende Links:
- PDF-Download zum Beschluss Reichweitenmessung in Zusammenhang mit Google Analytics - BayLDA
- PDF-Download: BayLDA überprüft bei 13.404 Homepages den datenschutzkonformen Einsatz eines Auswertungsprogramms zur Nutzung der Homepage - BayLDA
- Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics (BETA) - Google
- Google Analytics will den Social Media ROI messbar machen - t3n News
- Google Tracking: So kannst du es abstellen - t3n News









von Timo Hermann via facebook 08.05.2012 (12:04Uhr) 1.
Aus formaljuristischer Sicht ist es eben nicht möglich: http://www.internet-law.de/2012/05/bayerns-datenschutzer-beteiligen-sich-jetzt-auch-am-datenschutztheater-um-google-analytics.html
von 404Geek 08.05.2012 (12:19Uhr) 2.
Vielleicht sollte das BayLDA zuerst seine Prüfsoftware überdenken.
Eine mir bekannte Website nutzt Google Analytics sehr wohl Datenschutzkonform.
Die Abmahmnung erhielt man wohl, weil kein ausreichend sichtbarer Hinweis zu den Datenschutzerklärungen vorhanden war. Diese ware jedoch im Impressum enthalten, welches von allen Seiten aus mit einem Klick zu erreichen ist !?!?!
Bei telefonischer Nachfrage wusste leider niemand so richtig Bescheid, da auch die armen Beamten dort nicht in technische Details des Prüfalgorythmus eingeweit sind...
Hauptsache Abmahnen und die Betreiber dazu drängen, mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
...
von Stevo Gonzales via facebook 08.05.2012 (12:20Uhr) 3.
Vielleicht sollte das BayLDA zuerst seine Prüfsoftware überdenken.
Eine mir bekannte Website nutzt Google Analytics sehr wohl Datenschutzkonform.
Die Abmahmnung erhielt man wohl, weil kein ausreichend sichtbarer Hinweis zu den Datenschutzerklärungen vorhanden war. Diese ware jedoch im Impressum enthalten, welches von allen Seiten aus mit einem Klick zu erreichen ist !?!?!
Bei telefonischer Nachfrage wusste leider niemand so richtig Bescheid, da auch die armen Beamten dort nicht in technische Details des Prüfalgorythmus eingeweit sind...
Hauptsache Abmahnen und die Betreiber dazu drängen, mit Google einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen.
...
von Bastian Fellenberg via facebook 08.05.2012 (12:29Uhr) 4.
Und was ist mit anderen Tools? Sagen wir Getclicky, Woopra und Kissmetrics?
von Luke 08.05.2012 (12:59Uhr) 5.
Lustig nur, dass nach eigenen Beobachtungen das Addon, das man verlinken () soll, schon seit über einem Jahr mit Firefox nicht mehr kompatibel ist.
Datenschutz ist ja generell in Ordnung, aber mir scheint so, dass Behörden und Datenschützer teilweise von der Materie wenig Ahnung haben (siehe auch Debatte um Facebook). Kommunen wird ja noch immer von den Datenschutzbehörden (hier in Bayern) vom Gebrauch von Facebook abgeraten. Ich frage mich warumm dann die obersten Vertreter unseres Staates nicht auch auf Facebook verzichten und deutsche Bürger der Datenkrake Facebook ausliefern...
Das Internet mit seinen Funktionen baut eben auf der Datenübermittlung auf - ohne dem gehts ja technisch gar nicht. Wer das nicht möchte, ist im digitalen Netz sowieso falsch aufgehoben.
von InternetSofortAbschalten 08.05.2012 (13:04Uhr) 6.
Die haben die Wertschöpfungskette im Internet immer noch nicht verstanden. Nutzer wollen zwar die Vorteile vieler Internetangebote für sich auskosten, aber nichts bezahlen. Im Gegenzug ist es doch das Mindeste, dass man Webseitenbetreibern dann eine andere Möglichkeit der Monetarisierung gibt.
Ich kann allen Webworkern, Bloggern und Webfreelancern nur einen Rat geben. Macht es wie ich:
1. Alle IP-Adressen von Regierungsinstitutionen blocken.
2. In der Robots.txt nur bestimmte Crawler erlauben z.B. Suchmaschinen, dann machen sich Leute, die einen nicht erlaubten Crawler auf eine Seite ansetzen zumindest abmahnungswürdig.
3. Solche Nassauer, die Werbung, Skripte und Zählpixel blocken grundsätzlich auf eine Informationsseite umleiten, die sie darüber informiert, dass auch Webworker einen Anspruch auf ein faires Einkommen haben. Ausserdem alternativ einen kostenpflichtigen Seitenzugang anbieten, der frei von Werbung und Trackern ist. Wer keine Werbung und Tracker will, der muss eben für die Nutzung selbst zahlen.
von Internet- und Medienagentur Website-Art via facebook 08.05.2012 (13:27Uhr) 7.
@Stevo Gonzales Mir ging es mit einem Kunden so. Hier hat das BayLDA aber nach ihrer Ansicht alles festgehalten: http://www.lda.bayern.de/onlinepruefung/googleanalytics.html#faq3
von Nico 08.05.2012 (14:01Uhr) 8.
Ich setzte Google Analytics gar nicht oder nur mit halber IP Aufzeichnung ein. Analytics bringt mir nicht wirklich viel merke ich auch immer wieder.
von Timmy 08.05.2012 (14:46Uhr) 9.
Das BayLDB hat wohl nicht Google Chart Tools in ihrer Untersuchung betrachtet.
Zumindestens weiß ich das diese JavaScript Bibilothek, zusammen mit JQuery, in vielen Webseiten eingesetzt wird.
Mich persönlich würde es interessieren was dort der Deutsche Datenschutz zu sagt.
von David Gam P via facebook 08.05.2012 (14:57Uhr) 10.
wenn ich privat meine 20 besucher pro tag tracken will, hab ich doch keine Lust mit Google einen schriftlichen Vertrag abzuschließen!?
von David Gam P via facebook 08.05.2012 (14:57Uhr) 11.
schöne neue welt
von Andreas 09.05.2012 (08:01Uhr) 12.
@Stevo Gonzales genau das kann ich auch bestätigen. Eines unserer Projekte hat auch das Schreiben vom BayLDB bekommen.
Die Seite setzt seit Monaten die anonymisierte Version ein, und hat eine Datenschutzerklärung die auf GA hinweist. Genau wie in dem Schreiben gefordert.
Die eigens entwickelte Software scheint also nicht wirklich zu funktionieren...
von Gelesen und gemerkt am 8.5.2012 | just a… 09.05.2012 (17:00Uhr) 13.
[...] Datenschutzaufsicht nimmt Websites aufs Korn, die Google Analytics einsetzen»Wer Google Analytics also datenschutzkonform einsetzen will, sollte schriftlich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschließen, in der Datenschutzerklärung auf der Website auf den Einsatz von Google Analytics hinweisen und auf die Widerspruchsmöglichkeiten hinweisen sowie eine Anonymisierungsfunktion in den Quellcode einbinden.« [...]
von Sven 09.05.2012 (20:16Uhr) 14.
naja,naja. Ich stimme mit InternetSofortAbschalten überein.
Auch die deutschen Nutzer wollen alles, und zwar umsonst.
Ohne Analysesoftware ist das kaum möglich, zu erfahren, woher die User kommen etc. p.p.
ich nutze piwik
von Vincent Pen 10.05.2012 (09:13Uhr) 15.
Ich stimme auch mit meinen Vorrednern überein, wenn man nicht will das seine "Daten" im Netz laden dann darf man auch das Internet nicht mehr nutzen.
Diese Leute beschweren sich immer aber selber nutzen sie Google als Suchmaschine, ist doch irgendwie ne...
Ich finde es auch besch.... das sie nicht gleich eine Anleitung mitliefern wie man das Ganze nach ihren Vorstellungen umsetzen soll. Ich mein ich habe auch nur so 20 bis 30 Besucher täglich, wieso sollte ich mir da jetzt den Stress machen und einen Vertrag mit Google schließen?!
Wieso können da nicht mal Leute sitzen die wenigstens ein bisschen in der ganzen Materie drinstecken. Mir kommt es so vor, als wären das alles Leute, die am liebsten das ganze Internet wieder abschaffen wollten.
Gruß
Vincent
von Marcel 11.05.2012 (18:07Uhr) 16.
Wer Google Analytics auf seiner Webseite einsetzt, übermittelt die Daten jedes
Besuchers an Google. Klar kann man diskutieren, ob die IP Adresse personenbezogen
ist oder nicht - Cookies zur Profilbildung werden auf jeden Fall übertragen.
Ich finde, dass die angeschriebenen Firmen froh sein können, dass diese bei der
Prüfaktion nicht mit einem Bußgeld belegt worden sind. Und wer sich ein wenig näher mit dem Thema beschäftigt
wird feststellen, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics ziemlich leicht zu realisieren
ist. Ich kann die ganze Aufregung über diesen alten Hut nicht ganz nachvollziehen!
Nur das Löschen des bestehenden Profils ist wirklich bitter ...
von Google Analytics: 48-minütiges kostenlo… 31.05.2012 (11:11Uhr) 17.
[...] Beim Einsatz von Google Analytics auf einer deutschen Website solltet ihr darauf achten, dass die Monitoring-Software datenschutzkonform eingesetzt wird. [...]
von Daniel Wette 08.06.2012 (15:56Uhr) 18.
Wir haben ein kleines Tool online gestellt, mit welchem man einfach den Google Analytics Einbau bezüglich der Datenschutzkonformität prüfen kann.
von Social Scoring: Ist Klout illegal? » t3… 16.04.2013 (12:46Uhr) 19.
[...] Ganz gleich, was man von Social-Scoring-Diensten wie Klout hält und wie man die Relevanz der jeweiligen Scores einschätzt: Klout bewegt sich rechtlich in einer Grauzone mit vielen offenen Fragen. Ungeklärt ist beispielsweise auch noch, ob Klout die personenbezogenen Daten außerhalb der EU auf den Servern in San Francisco speichern darf. Zu dieser Frage gab es schon reichlich Diskussionen, zum Beispiel in Zusammenhang mit Google Analytics. [...]