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Rundumschutz für Online-Händler: Die Webshop-Versicherung von exali im t3n-Test

Komplett-Versicherungen für Onlineshops sind selten, eher sammeln Shop-Betreiber viele Einzelversicherungen, die jede für sich nicht alles abdecken. Die neue Webshop-Versicherung von exali soll das ändern – wir haben sie für euch deshalb auf Herz und Nieren geprüft.

Von Jochen G. Fuchs
10 Min.
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(Bild: © lassedesignen – Fotolia.com)

Folgt man der Unterhaltung zwischen zwei E-Commerce-Managern, wenn es um potenzielle Risiken im E-Commerce geht, kann der Zuhörer schnell den Eindruck bekommen, dass der Betrieb eines Onlineshops einem Tanz durch ein Minenfeld gleicht: Ein falscher Schritt und die Konsequenzen sind unter Umständen exis­tenz­ge­fähr­dend.

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Online-Händler stecken einen großen Teil ihrer Aufmerksamkeit in die Rechtssicherheit ihres Onlineshops und versuchen potenzielle Gefahrenquellen zu kontrollieren. Experten wie Trusted Shops, EHI, Protected Shops oder der TÜV bieten Dienstleistungen an, die Onlineshops rechtssicher machen sollen. Manche Risiken lassen sich aber auch versichern. Eine umfassende Versicherung für Onlineshops will jetzt der Versicherungsmakler exali mit dem Paket „Webshop-Versicherung“ anbieten.

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Eine Versicherung gegen ein Worst-Case-Szenario lohnt sich für jeden Online-Händler. Exali will mit einer neuen Versicherung ein spezielles Paket für Online-Händler schnüren. (Bild: © lassedesignen – Fotolia.com)

Versicherungspaket für Online-Händler und E-Commerce-Dienstleister

Die Webshop-Versicherung richtet sich an eine große Bandbreite von Shop-Betreibern: Online-Händler aus den Bereichen Fashion, Sportartikel, Schmuck und Uhren, Braune und Weiße Ware, IT & Elektronik, Möbel, Kinder- und Babyartikel sowie Haustierzubehör. Anbieter aus anderen Bereichen sollten gemeinsam mit dem Anbieter prüfen, ob das eigene Handelsfeld versichert werden kann. Exali schließt während des Onlineantrags schon Anbieter aus, die eindeutig nicht mit dieser Versicherung bedient werden können.

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Auch wenn die Versicherung „Webshop-Versicherung“ heißt, sind die Leistungen auch für Shopbetreiber ausgelegt, die zusätzlich E-Commerce-Dienstleistungen erbringen. Die genaue Auflistung der zusätzlich versicherbaren Tätigkeiten lautet:
E-Commerce-Hoster, Programmierer, Webdesigner und Unternehmen, die Wartung und Systemadministration von Shopsystemen und der dazugehörigen Hardware anbieten.

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Zusätzlich steht als optisches Stilmittel noch ein Haftpflicht-Siegel zur Verfügung, das zum einen als vertrauensbildende Maßnahme dienen soll, zum anderen die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht bei den Dienstleistern erfüllt. Für Online-Händler ist ein Nutzen aus diesem Siegel nicht zwingend zu erkennen – Endkunden können aus einer vorhandenen Haftpflichtversicherung wahrscheinlich nicht direkt einen Vorteil für sich ableiten.

Was das Versicherungspaket kostet

Die Berechnung eines Versicherungsbeitrages ist komplex und hängt unter anderem von der Versicherungssumme, der Tätigkeit des Versicherungsnehmers, dessen Jahresumsatz und verschiedenen Gefahren ab, denen der Versicherungsgegenstand ausgesetzt sein könnte. Deshalb soll das hier abgebildete Beispiel nur einen Eindruck über die Größenordnung verschaffen, die hier bei der jährlichen Prämie zu erwarten ist.

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Der günstigste beworbene Tarif für Händler aus den oben erwähnten Handelssegmenten liegt bei einem jährlichen Gesamtbeitrag von 357 Euro Brutto (321,30 Euro bei einem Vertrag über drei Jahre) und geht dabei von einer Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht von 250.000 Euro und einem Jahresumsatz von unter 100.000 Euro aus. Ein Beispiel für größere Unternehmen wäre ein Jahresumsatz ab 3.000.000 Euro und einer Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht von 1.000.000 Euro mit einer Prämie von 8.243,80 (7.411,32 Euro bei einem Vertrag über drei Jahre) ohne zusätzliche Versicherungs-Bausteine. Ab einem Jahresumsatz von über 3.500.000 Euro wird ausschließlich ein individuelles Angebot erstellt.

Die Webshop-Versicherung im Detail

Begriffsklärung: Haftpflichtversicherungen oder Eigenschadenversicherungen

Manchmal mißverständlich aufgefasst wird der Begriff der Haftpflichtversicherung: Diese deckt nur Schäden bei fremden Personen ab. Eigener Schaden wird dagegen von der sogenannten Eigenschadenversicherung abgedeckt. Die hier vorgestellte Webshop-Versicherung enthält sinnvollerweise beide Versicherungsarten, was in dieser Zusammenstellung ziemlich neu ist.

Wenn der Onlineshop stillsteht: Betriebssunterbrechungsschäden und Ertragsausfall

Wird der Shop durch einen Angriff von außen komplett lahmgelegt oder ist der Zugriff auf den Shop nur noch eingeschränkt möglich, beispielsweise durch Denial-of-Service-Attacken, dann bekommt der Onlineshop-Betreiber seinen entgangenen Ertrag aus dem verlorenen Umsatz des Onlineshops erstattet. Eine Einschränkung liegt dann vor, wenn der Umsatz pro Stunde um 25 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Stundenumsatz der letzten 12 Monate zurückgegangen ist. In den ersten zwölf Stunden zahlt die Versicherung nichts, der Onlineshop muss also entweder länger als 12 Stunden vom Netz oder mindestens zwölf Stunden schwer zu erreichen sein. Datenwiederherstellung wird nur bezahlt, wenn die Speicherung auf eigenen Systemen vorgenommen wird – Cloud- und SaaS-Software wird dabei wie ein eigenes System behandelt.

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Die Kosten für eine Wiederinbetriebnahme des Shops nach „Hackerschäden“, sprich für die Wiederherstellung und „Reparatur“ der Software, des Shopsystems und der verwendeten Infrastruktur wie Netzwerk und Computersysteme werden übernommen. Darüber hinaus bietet der Baustein auch Versicherungsschutz, wenn die Webseite verändert wurde oder Maßnahmen zur Datenwiederherstellung ergriffen werden müssen.

Die Einschränkung, dass der Onlineshop länger als zwölf Stunden nicht mehr beziehungsweise nur noch eingeschränkt zugänglich sein darf, hebelt einen Teil des Nutzwerts wieder aus. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass ein ausgefallenes System nicht innerhalb von zwölf Stunden wieder am Netz ist. Unbestritten bleibt der Nutzwert bei einem eingeschränkten Zugang. Leidet ein Shop unter fortwährenden konzertierten DDOS-Attacken und der Angriff erstreckt sich über einen mehrtägigen oder wochenlangen Zeitraum – in diesem Worst-Case-Szenario spielt dieser Versicherungsbestandteil dann seine Stärke aus.

Umgang mit Kundendaten: Datenrechtsverletzungen und Datendiebstahl

Datendiebstahl von personenbezogenen Daten erzeugt neben dem Imageschaden und einem eventuellen Schaden beim betroffenen Kunden auch Aufwand. Die Webshop-Versicherung will alle drei Punkte angehen und bietet deshalb eine Kostenübernahme für Schäden bei Kunde und Online-Händler, für den Arbeitsaufwand und Maßnahmen um einen Imageschaden zu verhindern an:

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„Der Anbieter hat ein sehr weitreichendes Paket geschnürt, das selbst das Krisenmanagement berücksichtigt.“

Schäden des Kunden, die durch Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutz-Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz §3 Abs. 1) oder aufgrund eines Verstoßes gegen Geheimhaltungsverpflichtungen entstanden sind. Zusätzlich sind fremde Schäden versichert, die durch Viren, Würmer, Tojanische Pferde und ähnliche Mechanismen verursacht werden – auch der Mißbrauch des eigenen Systems für Denial-Of-Service-Attacken (DDOS) ist abgedeckt. Die Webshop-Versicherung macht dabei keinen Unterschied zwischen elektronisch oder nicht elektronisch verursachten Schäden, auch das sogenannte „Social Engineering“ ist abgedeckt. Letzteres hat nichts mit Social-Networks zu tun, sondern bezieht sich auf die Technik durch zwischenmenschliche Beeinflussungen an sensible Informationen zu gelangen.

Ist der Ernstfall eingetreten, soll sich die Leistung nicht nur auf schlichten Schadenersatz beim Kunden beschränken, sondern auch die Kosten für Maßnahmen beinhalten, die in der Folge eines Datenschadens notwendig werden. Dazu gehört sowohlt die Kostenübernahme für Computer-Forensik-Analysen, den Ermittlungsaufwand für die Ursachenforschung und onlindie Kosten für Anwälte, die die vorgeschriebenen Meldungen und Anzeigen vornehmen.

Imageschaden können Online-Händler versuchen mit einem guten Informations- und Krisenmanagement entgegenzuwirken: Die Versicherung übernimmt die Kosten für ein Call-Center, das Kunden zur Beratung und Information zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus können auch Krisenmanagement und PR-Maßnahmen von der Versicherung übernommen werden, die Maßnahmen müssen aber mit dem Versicherer abgesprochen und von diesem genehmigt werden. Für ein Jahr übernimmt der Versicherer ebenfalls die Kosten für einen Kreditkartenüberwachungsdienst, der Kunden vor Mißbrauch der gestohlenen Ausweisdaten schützen soll.

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Der Anbieter hat hier ein sehr weitreichendes Paket geschnürt, das selbst das Krisenmanagement berücksichtigt. Das Leistungspaket wirkt überzeugend.

Wenn die Abmahnung ins Haus flattert:  Rechtsverletzungen im Wettbewerbs-, Marken, Domain- Lizenz- und Urheberrecht sowie Namens- und Persönlichkeitsrecht

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Kann schnell teuer werden: Die Abmahnung. (© fovito – Fotolia.com)

Bilder aus der Hand eines Lieferanten entpuppen sich auf einmal als Bilder eines Dritten, der auf seine Urheberrechte pocht und Schadenersatz für entgangene Lizenzgebühren verlangt, ein obskurer asiatischer Anbieter mahnt die Unternehmensbezeichnung als Markeninhaber ab oder ein fehlerhaft beschriebenes Angebot ruft einen Wettbewerber und eine Abmahnung auf den Plan.

Der bei Dritten entstandene Anspruch auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn wird vom Versicherer ersetzt, wenn die Rechtsverletzung in einer Veröffentlichung auftritt. Wie beispielsweise in einer E-Mail des Versicherungsnehmers,  im Onlineshop oder dem Internetauftritt oder in einer Veröffentlichung des Online-Händlers auf sozialen Medien, Blogs oder in einem anderen Zusammenhang mit Werbung für Produkte oder Dienstleistungen des Versicherungsnehmers. Online-Marktplätze sowie Online-Marketing-Aktivitäten wie Banner oder Textanzeigen sind ebenfalls abgedeckt.

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Nicht versichert sind hingegen Rechtsverletzungen, die durch die vertriebenen Produkte entstehen.

Wenn Mitarbeiter Mist bauen: Vertrauensschaden

Ebenfalls ein Versicherungbestandteil ist die Vertrauensschaden-Versicherung für mitversicherte Mitarbeiter (genaueres zu den mitversicherten Mitarbeitern unter dem Punkt „mitversicherte Personen“). Richten Mitarbeiter einen Schaden an den Computersystemen des Versicherungsnehmers an oder begehen einen Diebstahl oder eine Unterschlagung, werden diese Schäden ersetzt.

Weitere Versicherungsbestandteile

Neben der „Standardausstattung“ des Versicherungspaketes können noch verschiedene weitere Leistungen zur Erweiterung dazu gebucht werden:

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  • Rechtsschutz: Diese zusätzliche Komponente erweitert die Versicherungsleistungen um einen Straf- und Vergütungs-Rechtschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen in Verbindung mit einem Haftpflichtschaden sowie um einen passiven Strafrechtsschutz, also ein Rechtsschutz für eingehende Rechtsstreitigkeiten. Ein kleiner aktiver Internet-Straf-Rechtsschutz ist ebenfalls enthalten: Bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts und die ungenehmigte Verwendung von Identifizierungs- oder Authentifizierungselementen kann der Versicherungsnehmer sich die Anwaltskosten für die Erstattung von Strafanzeigen und -anträgen bei der Versicherung zurückholen.
  • D&O Versicherung: Die Organe einer Gesellschaft werden mit dieser Managerversicherung gegen einen Großteil der potenziellen Schäden aufgrund von Rechtsverletzungen abgesichert, für die Manager privat haften müssten. Das Unternehmen selbst erhält von dieser Versicherung keine Leistungen (wird nicht online angeboten, aber individuell).
  • Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht: Die Betriebshaftpflicht übernimmt hier die gleiche Funktion wie die üblichen Betriebshaftpflichtversicherungen. Eine Umwelthaftpflicht deckt Schäden ab, die beispielsweise durch das Auslaufen eines Öltanks in das Erdreich entstehen können. Die angebotene Produkt-Haftpflicht ist für Online-Händler interessant, die selbst produzieren, Ware aus dem Nicht-EU-Ausland importieren oder von einem kleinen Direktimporteur Ware erwerben. Vereinfacht ausgedrückt gilt ein Händler, der Ware aus dem Nicht-EU-Ausland in den Verkehr bringt als Hersteller und kann für Schäden, die durch Produkte entstehen, haftbar gemacht werden. Dasselbe Problem ergibt sich sinngemäß, wenn Ware bei einem Direktimporteur eingekauft wird und dieser Insolvenz anmeldet, sodass der Händler in der Kette eins höher rückt und zum In-Verkehr-Bringer wird.

Wer wird versichert: Die versicherten Personen

Gesetzliche Vertreter und Repräsentanten, bei Einzelfirmen die Inhaber, bei Gesellschaften beispielsweise Geschäftsführer, Komplementäre und alle Angestellten, Praktikanten und Werkstudenten. Im Unternehmen arbeitende Zeitarbeiter und freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer. Beachtet werden muss die Tatsache, dass Niederlassungen und Tochtergesellschaften nur mitversichert sind, wenn diese ausdrücklich im Versicherungsschein erfasst sind.

Hier sind eigentlich wirklich alle vom laufenden Geschäftsbetrieb betroffenen Personen erfasst. Offensichtliche Lücken sind hier nicht zu entdecken, die Schadenseingrenzung sollte so mit dieser Definition funktionieren.

Auf Seite 2 erfahrt ihr, welche Einschränkungen die Webshop-Versicherung hat, was zu einem Verlust des Versicherungsschutzes kann und wie es um Laufzeit und Kündigung bestellt ist.

Einschränkungen, Selbstbehalt und Entschädigungsgrenzen

Manche der unterschiedlichen Versicherungskomponenten haben Entschädigungsgrenzen, die unterschiedlich gestaffelt sind. Die Grenze bezieht sich dabei oft sowohl auf den einzelnen Versicherungsfall als auch auf das Versicherungsjahr. Zusätzlich ist bei den vielen Bausteinen ein Selbstbehalt von bis zu 2.500 Euro je Schadenfall vorgesehen. Eine Liste der wichtigsten Einschränkungen der einzelnen Bestandteile:

  • Grundsätzlich beschränkt der Versicherer die Gesamtleistung pro Jahr auf den zweifachen Betrag der Versicherungssumme pro Fall.
  • Vermögensschadenhaftpflicht: Vermögens- und Sachschäden haben einen Selbstbehalt von 750 Euro je Fall.
  • Deckungserweiterung der Vermögensschadenhaftpflicht bei Daten- und Cyber-Risiken: Entschädigungsgrenze 100.000 Euro je Fall und Jahr, Selbstbehalt 2.500 Euro je Fall.
  • Eigenschaden-Versicherung: Entschädigungsgrenze 100.000 Euro je Baustein, Fall und Jahr, Selbstbehalt
    2.500 Euro je Fall und Jahr.
  • Cyber-Eigenschaden-Versicherung: Hacker-Schäden mit einem Selbstbehalt von 2.500 Euro je Fall, Datenschäden mit einem Selbstbehalt von 2.500 Euro je Fall.
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Die ersten 12 Stunden der Unterbrachung sind als Selbstbehalt zu betrachten.
  • Zusätzlich gebuchter Rechtsschutz: 100.000 Euro je Fall.
  • Aktiver Internet-Straf-Rechtsschutz: 1.000 Euro je Fall und Jahr.
  • D&O Versicherung (individuelle Managerversicherung) 100.000 Euro je Fall.

Verlust des Versicherungsschutzes: Was beachtet werden muß

Die auffälligsten Punkte, die zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen könnten, liegen bei dieser Versicherung im Bereich der marktüblichen Einschränkungen. Unter anderem muss der Versicherungsnehmer:

  • Beim Vertragsabschluss alle Fragen zum eigenen Unternehmen wahrheitsgemäß beantworten (Anzeigepflicht gefahrerheblicher Umstände).
  • Der erster Beitrag für die Versicherung muss pünktlich eingehen.
  • Nicht in einen Beitragsverzug geraten.
  • Seinen veränderten Jahresumsatz innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt des betreffenden Formulars mitteilen.
  • Die Versicherung läuft nach Wahl entweder ein oder drei Jahre, der Vertrag muss jedoch mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Die Liste ist keineswegs vollständig, Versicherungsnehmer sind gut beraten, wenn sie alle möglichen Ausschlußkriterien sorgfältig in den Versicherungsbedingungen prüfen. Für einzelne Schadensfälle gelten unter Umständen besondere Bedingungen: Beispielsweise müssen Datenbestände durch dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen geschützt sein, sonst verringert sich die Leistung oder erlischt gar vollständig.

Rahmenbedingungen: Anbieterinformationen, Laufzeit und Kündigung

Der Versicherungsvertrag kann mit einem oder mit drei Jahren Laufzeit abgeschlossen werden. Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf der Versicherungsperiode vorgenommen werden, sonst verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Die Kündigungsfrist ist auf ein Mindestmaß ausgelegt und die Laufzeit branchenüblich, wer sich für die längere Laufzeit entscheidet, erhält zehn Prozent Rabatt.

Der Versicherer Markel ist ein US-Traditionsunternehmen – der Vertrag wird mit der deutschen Niederlassung der in London ansässigen EU-Zentrale des Versicherers abgeschlossen. Markel ist Mitglied des englischen Garantiefonds, abgesehen davon, dass das Unternehmen schon seit 1920 existiert, ist also auch von staatlicher Seite eine Absicherung vorhanden.

Fazit: Ziemlich umfassendes Versicherungspaket für Online-Händler

„Das Paket ist in dieser Konstellation ziemlich einzigartig.“

Das neue Versicherungspaket für Online-Händler ist umfassender als alle anderen Versicherungen mit einem Fokus auf den Online-Handel, die mir sonst im Moment bekannt sind – damit ist das Paket in dieser Konstellation ziemlich einzigartig. Besonders die Bestandteile, die Eigenschäden versichern und Aufwendungen aus Datenschäden ersetzen, sind aus meiner Sicht innovativ.

Der Abschluss der Versicherung erfolgt ohne einen Medienbruch komplett online, damit schneidet Exali auch den Abschlussprozess benutzerfreundlich auf die Zielgruppe zu. Die Prämie wird anhand der Nutzereingaben interaktiv berechnet und übersichtlich angezeigt. Der Antrag ist übersichtlich gestaltet, fragt eventuelle Ausschlusskriterien ab und liefert ausreichend Zusatzinformationen.

Online-Händler, die möglichst alle Geschäftsrisiken absichern wollen, brauchen jetzt nur noch eine Elektronikversicherung für Inventar, eine  Einbruchdiebstahlversicherung für den Warenbestand und eine Feuerversicherung, dann wäre auch das Lager noch abgesichert und der Rund-Um-Sorglos-Schutz komplett. Das lohnt sich nicht für jeden Online-Händler, sondern aufgrund der dann angehäuften Jahresprämien nur für mittlere bis größere.

Kleinere Online-Händler können die Versicherung aufgrund der erschwinglichen Jahresprämie trotz der genannten Einschränkungen und Selbstbehalte als sinnvolle Versicherung gegen den größten anzunehmenden Unfall betrachten. Im Prinzip könnten sich die Prämien schon bei einer einzigen Abmahnung in zehn Jahren Betriebstätigkeit wieder amortisieren.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Markus

Sehr gute Ausführung – zumal es nicht leicht ist, sich hier erstmal umfassenden Überblick zu verschaffen. Der Leistungsumfang ist schon sehr gut – als neugegründetes (Klein-)Unternehmen hatten wir ebenfalls bei Markel angefragt wegen einer IT-Police und wollten insbesondere das Thema App-Entwicklung noch mit abgedeckt wissen. Das war allerdings ein Ausschlussgrund – Appentwicklung ist ihnen zu risikobehaftet wegen möglicher Mitbewerberklagen. Falls hierzu noch jemand einen guten Tipp hat… gerne her damit.

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Winterlich

Ich schätze auch, dass eine betriebliche Haftpflichtversicherung ein Muss ist. Vor allem gibt es eine indirekte Haftung im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung, wenn die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen werden können (siehe auch https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/betriebshaftpflichtversicherung-test/).

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