Winklevoss-Zwillinge geben im Facebook-Rechtsstreit nicht nach
Im Jahr 2008 sprach das Bostoner Bezirksgericht den Winklevoss-Zwillingen noch eine Summe von 65 Millionen US-Dollar zu, wenn diese sich auf einen Vergleich mit Mark Zuckerberg und Facebook einigen würden. Die Summe sollte eine Barzahlung und ein Aktienpaket beinhalten. Denn die ConnectU-Gründer erhoben schwere Vorwürfe gegen den Facebook-Gründer, in denen es im wesentlichen um Vertrauensbruch, Diebstahl und Betrug ging. Ihnen sei die Idee für ein Social Network à la Facebook geklaut worden. Zuckerberg, das ist soweit unstrittig, hatte als Entwickler für ein Plattform-Projekt von Divya Narendra und Cameron und Tyler Winklevoss gearbeitet. Zeitnah veröffentlichte er dann mit Facebook sein eigenes Projekt. Und das wurde weltweit erfolgreich.
Doch der Vergleich und die damit verbundenen Millionen schienen den Klägern nicht genug. Im Januar 2011 zogen sie vor ein Berufungsgericht, um den Vergleich annullieren zu lassen. Doch das beauftragte Gericht erklärte im April 2011 das drei Jahre alte Urteil für rechtsgültig. Richter Alex Kozinski argumentierte seinen Beschluss, dass die Winklevoss-Zwillinge nicht die ersten seien, die von einem Wettbewerber geschlagen wurden und dann auf dem Klageweg erreichen wollen, was sie auf dem freien Markt nicht bekommen konnten. Doch es gebe einen Punkt, an dem die Forderungen enden müssen. Dieser Punkt sei jetzt erreicht, so Kozinski weiter.
Das sehen die Winklevoss-Zwillinge allerdings anders. Sie erheben zusammen mit ihrem Geschäftspartner Narenda einen neuen Vorwurf, der das Urteil ungültig mache: Facebook habe seinen Unternehmenswert nicht korrekt angegeben. Statt der mittlerweile spekulierten 50 Milliarden US-Dollar berufe sich das Urteil „lediglich" auf 15 Milliarden US-Dollar. Und jetzt, so die vertretende Kanzlei „Howard Rice", soll das höchste Gericht der USA sich des Facebook-Rechtsstreits annehmen. Doch ob der „Supreme Court of the United States" sich mit einem solchen Fall beschäftigen wird, ist noch offen. Denn allgemein sollen dort nur Präzedenzfälle verhandelt werden. Und eine mit solcher Routine vorgetragene Posse, wie die der Winklevoss-Zwillinge, will man wohl nur ungern zu einem Musterfall erklären.
Weiterführende Links:
- Facebook vs. Connectu Inc. Berufungsurteil (PDF)
- Zur Website des Supreme Court of the United States
- Zum Wiki-Eintrag von ConnectU
- Facebook erneut vor Gericht – Amerikaner will 50 Prozent Anteil einklagen - t3n News
- Facebook ist reif für die Börse - t3n News
- Winklevoss Twins Take Facebook Case to the Supreme Court - Mashable





3 Answers
von App-Flash » Facebook-Rechtsstreit:… 19.05.2011 (02:43Uhr) 1.
[...] hier den Originalbeitrag weiterlesen: Facebook-Rechtsstreit: Winklevoss-Zwillinge wollen mehr Geld » t3n … [...]
von Felix Jankowski via facebook 19.05.2011 (11:19Uhr) 2.
Jetzt spinnen sie komplett
von Torben Tschechne via facebook 19.05.2011 (13:55Uhr) 3.
Sie sind so lächerlich.