FTC: Google bevorzugt eigene Dienste nicht

FTC: Google bevorzugt eigene Dienste nicht
Google verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht: Mit dieser Einschätzung beendet die US-Kartellbehörde (FTC) das seit zwei Jahren andauernde Verfahren gegen Google und spricht den Suchriesen von den Vorwürfen der Wettbewerbsverzerrung frei. Einige Auflagen muss Google aber dennoch erfüllen. Spannend bleibt, wie ein ähnliches Verfahren in Europa ausgehen wird.

FTC spricht Google frei - mit kleinen Auflagen

Es gebe keine Hinweise, dass eigene Dienste unrechtmäßig bevorzuge, ergaben die Ermittlungen der FTC. Alle Veränderungen hingen mit der Verbesserung des Produkts zusammen, auch wenn dies Konkurrenten geschadet habe, heißt es in der entsprechenden Erklärung. Somit entgeht Google nun also einer Wettbewerbsklage. Viele Mitbewerber sind schwer enttäuscht. FairSearch, ein Zusammenschluss verschiedener Unternehmen und Organisationen (darunter Microsoft und Expedia) schreibt in einer Stellungsnahme, dass das Nicht-Eingreifen der FTC in Bezug auf die Internetsuche- Verzerrungen Google dazu ermutige, noch aggressiver beim Missbrauch seines Vormachtstellung vorzugehen und Mitbewerbern zu schaden.

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Jon Leibowitz, Vorsitzender der US-Kartellbehörde (FTC), verkündet den Beschluss auf einer Pressekonferenz.

Ein paar Auflagen an Google gibt es aber auch. So sollen Werbetreibende zukünftig mehr Freiheiten bei ihren Onlinekampagnen bekommen. Auch können bestimmte Webseiten-Betreiber nun zum Beispiel selbst festlegen, ob ihre Restaurant-Tipps von Google-Diensten genutzt werden dürfen, oder nur in den normalen Suchergebnissen angezeigt werden sollen. Außerdem soll Google in Zukunft “notwendige” Patente zu fairen Konditionen an seine Mitbewerber lizenzieren, was vor allem den Handyhersteller Motorola betrifft.

Für Google ist die Entscheidung der US-Kartellbehörde ein wichtiger Meilenstein. Schließlich fährt der Konzern mit seinem Anzeigengeschäft im Bereich Suchmaschinen-Ergebnisse den Großteil seiner Gewinne ein. Spannend bleibt die Frage, wie es Google mit der EU-Kommission ergehen wird. In Europa läuft aktuell ein ähnliches Verfahren, dessen Ausgang noch offen ist. Sollte das Ergebnis anders ausfallen als in den USA, drohen hohe Bußgelder.

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4 Antworten
  1. von Nico 05.01.2013 (11:48Uhr) 1.

    Von wem wurde die FTC denn bestochen?? Ist doch eindeutig das Google seine Dienste bevorzugt.

  2. von Michaels Tagebuch (FTC: Google bevorzugt… 05.01.2013 (14:36Uhr) 2.

    FTC: Google bevorzugt eigene Dienste nicht...FTC: Google bevorzugt eigene Dienste nicht......

  3. von cephei 06.01.2013 (05:53Uhr) 3.

    Wenn ich mit miner Firma ein Produkt entwickle, mache ich auch Werbung dafür und nicht für die Produkte der Konkurenz.
    Ist genauso idiotisch wie unter Windows eine Browserwahl erzwungen werden soll. Wieso sollten Firmen Produkte von Konkurenten anbieten?

  4. von Sebastian 07.01.2013 (15:51Uhr) 4.

    "Ist doch eindeutig das Google seine Dienste bevorzugt."

    Google ist ein "privates" Unternehmen, es gibt kein Recht darauf bei Google für Suchphrase XY als Nummer 1 gelistet zu werden....

    An Googles Stelle würde ich alle die meinen sich dort reinklagen zu können aus dem Suchindex werfen.

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