GEMA vs. YouTube: Berufung löst nächste Runde im Rechtsstreit aus

GEMA vs. YouTube: Berufung löst nächste Runde im Rechtsstreit aus
Der Rechtsstreit GEMA vs. YouTube geht in die nächste Runde. Nachdem die GEMA vor fast genau einem Monat einen klaren Sieg vor dem Hamburger Landgericht erzielen konnte, geht es jetzt in die nächste Instanz. Die Berufung hat allerdings nicht etwa YouTube eingelegt, sondern die GEMA.

GEMA vs. YouTube: Fristgerechte Berufung

Als das Hamburger Landgericht am 20. April 2012 das Urteil im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube verkündete, schien die jahrelange Auseinandersetzung einem Ende entgegen zu gehen. Die Google-Tochter bekam die Auflage 7 von 12 der von der GEMA beanstandeten Titel zu löschen. Bei Zuwiderhandlung hätte YouTube ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zahlen müssen. Unmittelbar nach dem Urteil gaben beide Seiten noch keine Auskunft zu einer möglichen Berufung. Jetzt aber hat etwas überraschend der eigentliche Sieger der ersten gerichtlichen Etappe fristgerecht Revision beantragt. Zwar sei das erstinstanzliche Urteil ein großer Erfolg, aber der GEMA ging das Urteil nicht weit genug.

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Im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube geht es in die Berufung. (Foto: Rego - d4u.hu / flickr.com, Lizenz: CC-BY-SA)

GEMA vs. YouTube: Keine Einigung in Sicht

Wie die GEMA am Montag in München erklärte, hätten die im Anschluss an das Urteil erneut Gespräche mit der Google-Tochter gegeben, doch die hätten nicht zu einer Einigung geführt. Daher soll die Berufung die Rechtsposition der GEMA-Mitglieder weiter klären und festigen. Das dürfte allerdings jetzt wieder deutlich nach hinten verschoben worden sein, denn bis zur nächsten Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht könnten durchaus noch sechs bis zwölf Monate vergehen.

Laut Pressemitteilung geht es der GEMA aber mittlerweile nicht mehr nur um die Löschung von urheberrechtlich geschützten Werken ihrer Mitglieder, sondern auch um Transparenz bei den Verhandlungen. YouTube weigere sich demnach die Ergebnisse der Verhandlungen zu veröffentlichen. Das sei ein Problem für die GEMA, denn sie ist rechtlich zur Veröffentlichung verpflichtet.

Wir müssen uns also noch einige Zeit gedulden, bis wir die Nicht-Verfügbarkeitsmeldungen bei YouTube nicht mehr lesen müssen.

Weiterführende Links zum Rechtsstreit GEMA vs. YouTube:

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6 Antworten
  1. von Anne Brüning via facebook 21.05.2012 (16:50Uhr) 1.

    Farückkkt!

  2. von Quo Vadis, YouTube? GEMA geht in die nä… 21.05.2012 (16:55Uhr) 2.

    [...] dürften jetzt wieder Monate ins Land ziehen, bis sich GEMA und YouTube vor Gericht wiedertreffen und es ist gut möglich, dass [...]

  3. von Quo Vadis, YouTube? GEMA geht in die nä… 21.05.2012 (18:18Uhr) 3.

    [...] dürften jetzt wieder Monate ins Land ziehen, bis sich GEMA und YouTube vor Gericht wiedertreffen und es ist gut möglich, dass [...]

  4. von filippe 25.05.2012 (16:26Uhr) 4.

    auf bonedo.de läuft zur Zeit ne Podcaststaffel, in der die zuerst die zu Worte kam und in der letzten Folge hat Google/Youtbe gekonntert!

    hier lang:
    http://www.bonedo.de/artikel/einzelansicht/der-bonedode-podcast-1.html

  5. von Scar 17.06.2012 (11:37Uhr) 5.

    Egal, wer mehr Recht hat, der eigentliche Betrug an der ganzen Sache ist, dass die beiden Parteien ihre Späßchen auf Kosten der Benutzer treiben. Statt sich zu bemühen, Kompromisse zu finden, läuft das Ganze so ab: Die GEMA stellt Forderungen, als sei sie die einzige Firma, welche den Verdienst von Musikern finanziert (aber komischerweise auch nur Musiker, welche in der Lage sind, an die GEMA zu zahlen), Youtube geht natürlich nicht drauf ein, die Folge ist, dass die GEMA die Rechte nicht einräumt und was geschieht? Youtube sperrt die Videos für deutsche Benutzer, die für die ganze Sache am wenigsten können, und das ist der eigentliche Beschiss. Die beiden Parteien können ihre Zankereien praktisch ewig forttragen, denen ist es doch im Prinzip egal, denn die einzigen, die dabei die Schäden davontragen, sind die Benutzer.

    Und vor allem ist der GEMA das nach JAHREN urplötzlich eingefallen. Brauchten sie gerade wieder Geld oder was? Und wieso sind dann die einen Musikvideos doch noch verfügbar, haben diese Künstler etwa keine Urheberrechte?

    Natürlich sollen Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz ergriffen werden - aber doch nicht so WILLKÜRLICH, wie das Ganze geschieht! Die machen mit uns, was sie wollen! Man sieht ein Video mit Musikinhalt an, und ein paar Tage später ist es plötzlich gesperrt, weil Youtube ja keine Rechte dazu von der GEMA erhalten habe. Das ist Willkür, ABSOLUTE WILLKÜR!

    Und vor allem, damit beseitigen sie doch nicht die Möglichkeiten für Raubkopierer. Die nutzen doch andere Wege, an Musik zu kommen. Da genügen schon die Verwendung von Proxy-Servern sowie Programmen wie „Youtube Downloader HD“ oder „Free Youtube to MP3 Downloader“, und schon haben sie ihre Musik, außerdem gibt es noch haufenweise Websites, die ich aus rechtlichen Gründen nicht nennen werde. Wenn es ihnen wirklich um Maßnahmen gegen Urheberrechtsverstöße und Raubkopien ginge, würden sie dafür sorgen, dass solche Wege wie der oben genannte, beseitigt werden und Programme wie die oben genannten aus dem Netz verschwinden, anstatt einfach mal zuzulassen, dass das bloße Ansehen auf Youtube gesperrt wird.

    Sind alles korrupte Betrüger, auf beiden Seiten, gegen die die deutschen Benutzer selbst handeln müssten, das dürfte uns in einer Demokratie wohl noch erlaubt sein.

  6. von Lizenzstreit: 62% der Top-YouTube-Videos… 28.01.2013 (15:25Uhr) 6.

    [...] die deutsche Verwertungsgesellchaft GEMA nicht leiden können ist nichts Neues. Schon seit Jahren liegen die beiden Parteien im Clinch miteinander. Bisher hielt sich die GEMA in ihrem Vorgehen wohl zugunsten laufender Verhandlungen zurück. Die [...]

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