Nach dem Start von Google Street View in Deutschland die Unkenntlichmachung kontrollieren
Google hatte bereits bekanntgegeben, dass 2,89 Prozent der Haushalte in den für den Start von Google Street View in Deutschland vorgesehenen 20 Städten einen Antrag auf Unkenntlichmachung gestellt haben. Dieses auch als „Verpixelung“ beschriebene Verfahren hat Google vom TÜV Rheinland testen lassen, um die Funktionalität überprüfen zu lassen. Mittlerweile wurde der Prozess und eine Stichprobe der Anträge mit einer repräsentativen Größe untersucht und der TÜV Rheinland hat Google ein Zertifikat dafür ausgestellt.
Dennoch, so heißt es von Seiten Googles, sei der Prozess nicht ohne Fehler. Es ist also durchaus möglich, dass zum Start einige Häuser erkennbar sind, obwohl deren Eigentümer fristgerecht einen Antrag auf Unkenntlichmachung gestellt hätten. Die Gründe dafür liegen zum Teil in Übertragungsfehlern, die durch handschriftliche Einsendungen begünstigt wurden. Teilweise sei es für die speziell geschulten Google Mitarbeiter auch sehr schwer gewesen, die entsprechenden Häuser mit den eingesandten oder per Online-Formular übermittelten Informationen eindeutig zu identifizieren. Auch trotz mehrfacher Qualitätskontrolle seien daher Fehler nicht ganz auszuschließen.
Was tun, wenn das eigene Haus trotz Antrag noch erkennbar ist
Google hatte zwar eine Frist für die Anträge zur Unkenntlichmachung gesetzt, die galt aber lediglich für die Unkenntlichmachung bis zum Start von Google Street View in Deutschland. Natürlich können auch jetzt noch weitere Anträge gestellt werden, wenn ein Hausbesitzer beispielsweise zunächst einmal sehen wollte, welche Details seines Eigentums eigentlich zu sehen sind. Fällt die Entscheidung dann auf die Verpixelung, bietet Google dazu in der Ansicht des Hauses direkt in Google Street View links unten den Link „Ein Problem melden“ an.
Ein Klick darauf und der Anwender kann unkompliziert einen Antrag auf Unkenntlichmachung abschicken. Google bietet dazu auch noch ein sinnvolles Feature zum genauen Festlegen des Bildausschnittes an. Damit können dann auch bestehende Fehler korrigiert, bzw. neue Fehler vermieden werden.
Weitere Informationen zum Thema Start von Google Street View in Deutschland:
- Google Street View in Deutschland gestartet - t3n News
- Street View startet in Kürze: Tipps zum Melden von Bildern - Blogpost im Google Produkt-Kompass



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