Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer

5. „Mit dem Urteil vom 12. September 1998 - 312 O 58/98 – ‚Haftung für Links’ hat das Landgericht Hamburg entschieden, ...“

„... dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das Landgericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten der von mir verlinkten Seiten.“

Das mit der ausdrücklichen Distanzierung hat das Gericht tatsächlich gesagt. Doch der Disclaimer (fett markiert) ist eben keine „ausdrückliche“ Distanzierung. Es ist eine pauschale Distanzierung.

Mit ausdrücklicher Distanzierung ist die Art gemeint, wie man den Link setzt. Wird ein Link bewusst auf einen rechtswidrigen Inhalt so gesetzt, dass er die Gefahr der Rechtsverletzung verstärkt, dann hilft kein Disclaimer. Zum Beispiel, „klick hier, um von warezz.to die gecrackte Version von Windows7 herunter zu laden. Hiermit distanziere ich mich von diesem Link.“ Ein Link, der eine ausdrückliche Distanzierung enthält, würde dagegen so klingen: „Ich warne davor, Software von warezz.to herunter zu laden, weil sie virenverseucht ist.“

Doch Vorsicht, je nach Grad der Verletzung ist eine Distanzierung nicht möglich (zum Beispiel bei kinderpornografischen Inhalten). Und auch die absichtliche Verlinkung zu rechtswidrigen Inhalten unter dem „Deckmäntelchen“ einer Distanzierung kann zu einer Linkhaftung führen. Mehr zu diesem Disclaimermythos nebst weiterer Links steht unter „Das Märchen vom ‚Link-Urteil".

6. „Der Dienstanbieter übernimmt keine Haftung für Inhalte Dritter, auf die er verweist.“

... „Es ist möglich, dass die Betreiber der verlinkten Seiten die Inhalte nachträglich ändern. Eine spätere Überprüfung der externen Webseiten findet nicht statt. Sollten Sie sich durch Inhalte der verlinkten Webseiten verletzt fühlen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir die Links ggf. entfernen können.“

Dieser Disclaimer ist ein reiner Hinweis. Da man für illegale Links nur bei Kenntnis deren Inhalts haftet, bleibt jedem selbst überlassen, ob er ihn verwenden möchte. Eine regelmäßige Überprüfung der Links ist eine viel bessere Strategie um Missverständnisse zu vermeiden.

7. „Dieses Angebot darf ohne Erlaubnis nicht verlinkt werden“

Kurz und schmerzlos: wirkungslos. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sogar das mechanische Auslesen einer Seite (Scrapping) als zulässig angesehen, wenn es den Betrieb der Seite nicht behindert (Urteil vom 05.03.2009 - Az. 6 U 221/08). Also ist die bloße Verlinkung ohne Rückfrage erst Recht erlaubt.

8. „Wir kontrollieren alle Inhalte auf deren Rechtmäßigkeit, ...“

„... doch sollten Sie trotzdem eine Rechtsverletzung entdecken, bitten wir um Benachrichtigung, damit wir sie entfernen können.“

Diesen Hinweis, der oft auf Seiten mit User Generated Content zu finden ist, sollte man so schnell wie möglich löschen. Das Gesetz besagt, dass man für Nutzerinhalte (Forenbeiträge, Blogkommentare, etc.) nur dann haftet, wenn man sie sich zueigen macht oder sie trotz Kenntnis nicht löscht (§§ 7 und 10 TMG).

Lädt zum Beispiel ein Nutzer ein Bild hoch, das gegen Urheberrechte verstößt und man hat dies verkannt, wird man sich als Betreiber den folgenden Vorwurf anhören müssen: „Wenn Sie alle Inhalte kontrollieren, dann hatten Sie auch Kenntnis von dem rechtswidrige Bild und haften dafür.“

Daher sollten jegliche Hinweise, dass man von Nutzern erstellte Inhalte liest, prüft oder sonst zu Gesicht bekommt, unterlassen werden. Und ja, dieser Fall ist ein rechtliches Paradoxon, bei dem gute Absichten geahndet werden.

9. „Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, ...“

„... oder unsere Internetseiten regelmäßig auf mögliche rechtswidrige Inhalte zu kontrollieren.“

Das ist zutreffend, gilt allerdings nur für die Inhalte, die von Nutzern also nicht selbst erstellt wurden (Blogkommentare, Bilderuploads). Allerdings steht das schon so im Gesetz (§§ 7 und 10 TMG) und daher ist dieser Disclaimer lediglich ein Hinweis, der eingesetzt werden kann aber nicht muss.

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52 Answers

  1. von Alex Stengelin 08.12.2009 (09:19Uhr) 1.

    Vielen Dank!

    Von den einigen Sachen hatte ich schon gehört, aber nicht, wie man sie richtig macht! Klasse! Sehr informativ!

  2. von ((( rebell.tv ))) blog - RT @netzpolitik… 08.12.2009 (10:18Uhr) 2.

    [...] 21 Fktn übr Disclaimr http://bit.ly/6awVkh sender: > culturalstudies | | von sms um 10:07 thomas schwenke sammelte 21 fakten | via netzpolitik | tp hat grad kürzlich unsere rechtshinweis ergänzt. dabei habe [...]

  3. von TwittLink - Your headlines on Twitter 08.12.2009 (10:53Uhr) 3.

    [...] Tweets about this great post on TwittLink.com [...]

  4. von Disclaimer: Wirkungslos oder nicht? 08.12.2009 (11:12Uhr) 4.

    [...] Kommentator zu einer pointierten Beleidigung gratuliert, dann haftet man hierfür trotz Disclaimer. „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” von Thom... Telemedicus zu Geschäftsgeheimnis-Disclaimern. Simon Möller in Internet & [...]

  5. von 21 Fakten über Disclaimer : netzpolitik… 08.12.2009 (13:50Uhr) 5.

    [...] T3N gibt es “21 Fakten über Disclaimer”. „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von [...]

  6. von Impressum überarbeitet – Orkpirat… 08.12.2009 (14:30Uhr) 6.

    [...] ich gerade den sehr auf­schluß­rei­chen und inter­es­san­ten Arti­kel über Dis­clai­mer gele­sen hatte, bin ich noch­mal mein eige­nes Impres­sum durch­ge­gan­gen. Schaut so aus, [...]

  7. von Jens 08.12.2009 (15:53Uhr) 7.

    Auf welche Gesetzeslage verweist denn "Eltern haften für ihre Kinder"?

  8. von disclaimer 08.12.2009 (16:41Uhr) 8.

    gab es schon alles vor >7 Jahren:
    http://www.dominik-boecker.de/email/disclaimer/ueberlegungen.html

    nichts neues in den Intertubes ...

  9. von Stefan 08.12.2009 (16:42Uhr) 9.

    Kann ich diesen Artikel also als Rechtsberatung auffassen? ;-)

    Ernsthaft: Danke für die schöne Übersicht. Als Webdesigner weiß komme ich oft in die Situation einem Kunden das Für und Gegen von Disclaimern zu erklären. Mit Ihrem Artikel habe ich jetzt eine hübsche Checkliste dafür.

  10. von disclaimer 08.12.2009 (16:46Uhr) 10.

    @Jens: auf volkstümliche Rechtsirrtümer. Siehe http://www.jurawiki.de/VRI/Haftung

    Kurz: solche Schilder sind generell vorwiegend Schwachfug. Die Kinder haften nur >7Jahren und nur nach Einsichtsfähigkeit. Eltern haften maximal für Verletzung der Aufsichtspflicht - die aber selten nachzuweisen sein dürfte, da 24/7-Überwachung nicht erwartet wird.

  11. von indi 08.12.2009 (17:10Uhr) 11.

    eure "x fakten über ..."-serie ist toll! diese folge auch wieder! lob!

  12. von Advisign – Recht und Webdesign &ra… 08.12.2009 (18:14Uhr) 12.

    [...] etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die [...]

  13. von mds 08.12.2009 (18:27Uhr) 13.

    Gibt's auch eine Version im Volltext ohne Klickstrecke?

  14. von Thomas Scholz 08.12.2009 (19:56Uhr) 14.

    Schließe mich mds an. Gibt es eine Internetversion auf einer Seite, die man verlinken kann?

  15. von luDa 08.12.2009 (20:30Uhr) 15.

    Schöne Zusammenfassung und Information, nur leider ganz am Ende

    "... verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“)"

    ein Fehlgriff in die Gerüchteküche die mit dem ganzen Beitrag ja eigentlich bekämpft werden soll.

  16. von » LINKLOAD vom 08.12.2009 [UPLOAD… 08.12.2009 (20:50Uhr) 16.

    [...] will. Geht das eigentlich? Meistens nicht und manchmal kann das sogar eine Abmahnung einbringen, schreibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf t3n. Er hat 21 Fakten zu Disclaimern [...]

  17. von gerd 08.12.2009 (21:30Uhr) 17.

    jaja, mit Disclaimern kann man sich schon ziemlich lächerlich machen: http://www.flickr.com/photos/guukaa/3384784179/

  18. von Felix Nagel 08.12.2009 (22:37Uhr) 18.

    Danke, perfekt um sich das tausendfach Mund fusselig reden zu ersparen. Obendrein waren da ein paar Sachen dabei die mir nicht _so_ klar waren.

  19. von Lesetipps für den 9. Dezember | Blo… 09.12.2009 (08:14Uhr) 19.

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast: Was muss in einen Disclaimer auf einer Werbsite, was nicht. t3n hat 21 Fakten über Disclaimer in diesem nützlichen beitrag zusammengetragen. [...]

  20. von Michael Vieten 09.12.2009 (11:46Uhr) 21.

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Disclaimer habe ich schon immer skeptisch betrachtet und bisher keinen verwendet. Ich denke, es wird grundsätzlich auch immer dann schwierig, wenn etwas einseitig vereinbart werden soll.

  21. von 21 Fakten über Disclaimer – Warum… 09.12.2009 (14:16Uhr) 22.

    [...] Hier gehts zum Artikel >>> [...]

  22. von đª]V[ªX » Links 2009-12-09 09.12.2009 (16:34Uhr) 23.

    [...] t3n: 21 Fakten über Disclaimer [...]

  23. von Wolf-Dieter 09.12.2009 (20:21Uhr) 24.

    Zu 12. „Juristen ist der Zutritt untersagt“ -- die Einschränkung ist doppelt daneben. Eine Seite im Netz ist eine Veröffentlichung und bietet keinerlei Handhabe, um bestimmten Menschen die Lektüre zu verbieten.

  24. von 21 Fakten über Disclaimer | Webmaster,… 09.12.2009 (21:09Uhr) 25.

    [...] Schwenke schreibt auf t3n zum Themengebiet Internetrecht. Diesmal hat er einen Artikel über die allseits bekannten Disclaimer veröffentlicht. Dieser US-Import soll Webseitenbetreiber vor bösen Abmahnungen schützen. Das [...]

  25. von Dobschat » Links am 9. Dezember 20… 10.12.2009 (00:01Uhr) 26.

    [...] in anderen Berufen muss man – fast immer – Ahnung von seinem Job haben…Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – Sollte jeder lesen, der sich überlegt einen Disclaimer welcher Art auch immer wohin [...]

  26. von Die Sache mit den Mail-Disclaimern &laqu… 10.12.2009 (05:56Uhr) 27.

    [...] Effekt erzielen können. Thomas Schwenke hat dies unter Punkt 8 seines Artikels “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” trefflich [...]

  27. von Markus Möller 10.12.2009 (08:57Uhr) 28.

    Sehr hilfreicher Beitrag. Vielen Dank dafür.

  28. von Kai 10.12.2009 (09:29Uhr) 29.

    und verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“).

    Das war der beste Witz und führt den Text quasi ad adsurdum.

    Laut Gesetz haftet niemand für andere, nur für eigenes Fehlverhalten. In diesem Falle höchstens für die Missachtung der Aufsichtspflicht.

  29. von 21 Fakten 10.12.2009 (13:12Uhr) 30.

    [...] [...]

  30. von Disclaimer. Es ist nicht alles Schwachsi… 10.12.2009 (22:41Uhr) 31.

    [...] Zudem wird der Begriff heute weit über seine ursprüngliche Bedeutung verwendet……. weiterlesen [...]

  31. von Sauna 11.12.2009 (00:00Uhr) 32.

    Ich frage mich, welcher völlig ahnungslose Richter einen Webseitenbetreiber wegen Links verurteilt, welche zu illegalem Content führen.Schliesslich ist das ganze Internet, und somit jede einzelne Seite irgendwie miteinander verlinkt.

  32. von Disclaimer « stohl.de 11.12.2009 (09:12Uhr) 33.

    [...] [...]

  33. von Uwe 11.12.2009 (11:03Uhr) 34.

    Ich sag nur: "Fitze, fatze, Hühnerkacke.".

  34. von Quatsch mit Soße (11.12.09) | Qlog 11.12.2009 (11:17Uhr) 35.

    [...] Mythos Internet-Disclaimer [...]

  35. von Tagebuch 2.0 (beta) » Blog Archive… 11.12.2009 (17:03Uhr) 36.

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – (articles disclaimer impressum internetrecht ) [...]

  36. von pseudo disclaimed 11.12.2009 (21:59Uhr) 37.

    Nicht alles ist Sinnlos da es danach aussehend ist,disclaimer sind Fehlleitungslinks od.ähnlich den Quarantäneordnern für Viren,Trojaner,nur halt für juristisch Unklare Behauptungen od Tatsachen auslegungen die werden darin geparkt

  37. von Protokoll vom 12. Dezember 2009beiTrackb… 12.12.2009 (18:01Uhr) 38.

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    [...] Mehr über den Sinn und Unsinn von Disclaimern erfahren Sie im Beitrag des Verfassers: „Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer“ [...]

  51. von Auszug aus dem NetzKnigge | #sbsm 10.09.2011 (15:28Uhr) 52.

    [...] gibt es aber nicht. Im Vergleich zu ihrem häufigen Gebrauch in der Praxis sind Disclaimer nur in wenigen Fällen sinnvoll und tragen wenig zur rechtlichen Absicherung bei. Dies gilt beispielsweise auch im Falle von [...]

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