Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer

17. „Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigen Sie uns in diesem Fall sofort ...“

„... durch Antwort-Mail und löschen Sie diese E-Mail nebst etwaigen Anlagen von Ihrem System. Ebenso dürfen Sie diese E-Mail oder ihre Anlagen nicht kopieren oder an Dritte weitergeben.“

Ein solcher E-Mail-Disclaimer ist allenfalls dazu geeignet, ein Lächeln ins Gesicht des Lesers zu zaubern. Solche einseitige Pflichten, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben, sind nur dann wirksam, wenn die andere Partei einverstanden ist.

Also müsste die Klausel so klingen, um wirksam zu sein: „Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Sie uns benachrichtigen und unsere E-Mail löschen müssen, dann sind Sie auch dazu verpflichtet“. Na dann, wer wird hier schon nein sagen.

18. „Sollte durch Zusendung einer E-Mail von uns trotzdem ein Virus in Ihr System gelangen, ...“

„... haften wir nicht für Ihnen eventuell entstehende Schäden.“

Ob diese Klausel zulässig ist, lässt sich mit einer Offlineanalogie gut erklären. Man stelle sich vor, der eigene Wagen wurde angefahren und unterm Scheibenwischer steckt ein solcher Hinweis: „Es tut mir leid, dass ich Ihren Wagen angefahren habe, aber es war bloß fahrlässig und bei Fahrlässigkeit hafte ich nicht.“

Genau: Es wäre praktisch, wenn man einseitig die Haftung einfach so von sich weisen könnte. Aber es geht nicht, so dass auf die Klausel verzichtet werden kann.

19. „Aus Rechts- und Sicherheitsgründen sind die in dieser E-Mail gegebenen Erklärungen nicht rechtsverbindlich.“

Diese Klausel heißt nichts anderes als: „Was ich sage, gilt rechtlich nicht.“ Und wer das möchte, der kann es in seine E-Mails schreiben. Doch Vorsicht: Wird zum Beispiel per E-Mail ein Widerruf für eine gekaufte Ware erklärt, dann ist auch er unwirksam. Dass dieser Disclaimer noch schlimmere Folgen haben kann, ist im lawblog.de beschrieben.

20. „Als Privatverkäufer gebe ich nach dem neuem EU-Recht keine Garantie“

Dieser eBay-Klassiker ist zwei- oder sogar dreifach falsch. Dass hier das deutsche Gesetz einschlägig ist und nicht ein EU-Recht, ist halb so wild. Aber wenn der Verkäufer keine Haftung übernehmen will, muss er die Gewährleistung und nicht die Garantie ausschließen. Denn die Gewährleistung, also die Pflicht, für mangelhafte Verkaufssachen einzustehen, ist der gesetzliche Standard. Dagegen ist eine Garantie eine freiwillige Leistung des Verkäufers (z.B. eine Zufriedenheitsgarantie). Das heißt, solange er keine Garantie vorher gegeben hat, muss der Verkäufer keine ausschließen. Der Text sollte daher lauten „Ich schließe die Gewährleistung für diesen Artikel aus“.

Ferner ist ein solcher Ausschluss nur möglich, wenn der Verkäufer tatsächlich privat handelt und kein gewerblicher Verkäufer ist. Wann das der Fall ist, regelt jedoch das Gesetz und kein Disclaimer (z.B. denn wer viele Waren über einen längeren Zeitraum verkauft, kann gewerblich handeln.). Mehr zu der eBay-Klausel bei Hoaxbusters.de.

21. „Diese Website ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden“

Dieser Hinweis ist empfehlenswert, um einem anderen Internetmythos zu begegnen. Viele Nutzer denken immer noch, dass alles kopiert werden darf, was keinen „Copyright“-Hinweis enthält. Doch ist es nur ein Hinweis. Was geschützt ist, bestimmt das Gesetz. So werden in meisten Fällen zwar die Inhalte (Fotos, kreative Texte) aber nicht das Webdesign geschützt sein. Wie ein solcher Hinweis aussehen kann, ist hier nachzulesen.

Fazit

Disclaimer sind in 99 Prozent aller Fälle rechtlich wirkungslos und können in manchen Fällen sogar schaden (Nr. 8, 13 oder 14). Es sei denn, sie dienen dazu, die Fehlvorstellungen von Nutzern oder Wettbewerbern zu zerstreuen (Nr. 12 und 15). Ansonsten haben sie die gleiche Wirkung wie Hinweisschilder und verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“). Solche Disclaimer sind unschädlich und können sogar eine Abschreckungswirkung haben. Doch sie sollten nicht blind kopiert, sondern nur mit Bedacht bei wirklichem Bedarf eingesetzt werden. Ansonsten kann man schnell wie jemand wirken, der beim guten Wetter mit aufgespanntem Regenschirm herumläuft.

Über die Autoren

Rechtsanwalt Thomas Schwenke, LL.M. (University of Auckland), Dipl.FinWirt (FH) berät Unternehmen in Fragen des Onlinerechts, Marketingrechts sowie Datenschutzes und erklärt in regelmäßigen Publikationen sowie in seinem Blog auf Advisign.de einfach und verständlich schwierige Rechtsfragen.

Rechtsanwalt Sebastian Dramburg ,LL.M. (University of Auckland) ist als Rechtsanwalt in Berlin tätig mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.

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52 Answers

  1. von Alex Stengelin 08.12.2009 (09:19Uhr) 1.

    Vielen Dank!

    Von den einigen Sachen hatte ich schon gehört, aber nicht, wie man sie richtig macht! Klasse! Sehr informativ!

  2. von ((( rebell.tv ))) blog - RT @netzpolitik… 08.12.2009 (10:18Uhr) 2.

    [...] 21 Fktn übr Disclaimr http://bit.ly/6awVkh sender: > culturalstudies | | von sms um 10:07 thomas schwenke sammelte 21 fakten | via netzpolitik | tp hat grad kürzlich unsere rechtshinweis ergänzt. dabei habe [...]

  3. von TwittLink - Your headlines on Twitter 08.12.2009 (10:53Uhr) 3.

    [...] Tweets about this great post on TwittLink.com [...]

  4. von Disclaimer: Wirkungslos oder nicht? 08.12.2009 (11:12Uhr) 4.

    [...] Kommentator zu einer pointierten Beleidigung gratuliert, dann haftet man hierfür trotz Disclaimer. „Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” von Thom... Telemedicus zu Geschäftsgeheimnis-Disclaimern. Simon Möller in Internet & [...]

  5. von 21 Fakten über Disclaimer : netzpolitik… 08.12.2009 (13:50Uhr) 5.

    [...] T3N gibt es “21 Fakten über Disclaimer”. „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von [...]

  6. von Impressum überarbeitet – Orkpirat… 08.12.2009 (14:30Uhr) 6.

    [...] ich gerade den sehr auf­schluß­rei­chen und inter­es­san­ten Arti­kel über Dis­clai­mer gele­sen hatte, bin ich noch­mal mein eige­nes Impres­sum durch­ge­gan­gen. Schaut so aus, [...]

  7. von Jens 08.12.2009 (15:53Uhr) 7.

    Auf welche Gesetzeslage verweist denn "Eltern haften für ihre Kinder"?

  8. von disclaimer 08.12.2009 (16:41Uhr) 8.

    gab es schon alles vor >7 Jahren:
    http://www.dominik-boecker.de/email/disclaimer/ueberlegungen.html

    nichts neues in den Intertubes ...

  9. von Stefan 08.12.2009 (16:42Uhr) 9.

    Kann ich diesen Artikel also als Rechtsberatung auffassen? ;-)

    Ernsthaft: Danke für die schöne Übersicht. Als Webdesigner weiß komme ich oft in die Situation einem Kunden das Für und Gegen von Disclaimern zu erklären. Mit Ihrem Artikel habe ich jetzt eine hübsche Checkliste dafür.

  10. von disclaimer 08.12.2009 (16:46Uhr) 10.

    @Jens: auf volkstümliche Rechtsirrtümer. Siehe http://www.jurawiki.de/VRI/Haftung

    Kurz: solche Schilder sind generell vorwiegend Schwachfug. Die Kinder haften nur >7Jahren und nur nach Einsichtsfähigkeit. Eltern haften maximal für Verletzung der Aufsichtspflicht - die aber selten nachzuweisen sein dürfte, da 24/7-Überwachung nicht erwartet wird.

  11. von indi 08.12.2009 (17:10Uhr) 11.

    eure "x fakten über ..."-serie ist toll! diese folge auch wieder! lob!

  12. von Advisign – Recht und Webdesign &ra… 08.12.2009 (18:14Uhr) 12.

    [...] etwas launiges zu schreiben und so ist in Zusammenarbeit mit Kollegen Dramburg der Beitrag “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” entstanden, der gerade im Online-Magazin t3n erschienen ist. Wer sich also fragt, ob die [...]

  13. von mds 08.12.2009 (18:27Uhr) 13.

    Gibt's auch eine Version im Volltext ohne Klickstrecke?

  14. von Thomas Scholz 08.12.2009 (19:56Uhr) 14.

    Schließe mich mds an. Gibt es eine Internetversion auf einer Seite, die man verlinken kann?

  15. von luDa 08.12.2009 (20:30Uhr) 15.

    Schöne Zusammenfassung und Information, nur leider ganz am Ende

    "... verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“)"

    ein Fehlgriff in die Gerüchteküche die mit dem ganzen Beitrag ja eigentlich bekämpft werden soll.

  16. von » LINKLOAD vom 08.12.2009 [UPLOAD… 08.12.2009 (20:50Uhr) 16.

    [...] will. Geht das eigentlich? Meistens nicht und manchmal kann das sogar eine Abmahnung einbringen, schreibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf t3n. Er hat 21 Fakten zu Disclaimern [...]

  17. von gerd 08.12.2009 (21:30Uhr) 17.

    jaja, mit Disclaimern kann man sich schon ziemlich lächerlich machen: http://www.flickr.com/photos/guukaa/3384784179/

  18. von Felix Nagel 08.12.2009 (22:37Uhr) 18.

    Danke, perfekt um sich das tausendfach Mund fusselig reden zu ersparen. Obendrein waren da ein paar Sachen dabei die mir nicht _so_ klar waren.

  19. von Lesetipps für den 9. Dezember | Blo… 09.12.2009 (08:14Uhr) 19.

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast: Was muss in einen Disclaimer auf einer Werbsite, was nicht. t3n hat 21 Fakten über Disclaimer in diesem nützlichen beitrag zusammengetragen. [...]

  20. von Michael Vieten 09.12.2009 (11:46Uhr) 21.

    Vielen Dank für diesen Beitrag. Disclaimer habe ich schon immer skeptisch betrachtet und bisher keinen verwendet. Ich denke, es wird grundsätzlich auch immer dann schwierig, wenn etwas einseitig vereinbart werden soll.

  21. von 21 Fakten über Disclaimer – Warum… 09.12.2009 (14:16Uhr) 22.

    [...] Hier gehts zum Artikel >>> [...]

  22. von đª]V[ªX » Links 2009-12-09 09.12.2009 (16:34Uhr) 23.

    [...] t3n: 21 Fakten über Disclaimer [...]

  23. von Wolf-Dieter 09.12.2009 (20:21Uhr) 24.

    Zu 12. „Juristen ist der Zutritt untersagt“ -- die Einschränkung ist doppelt daneben. Eine Seite im Netz ist eine Veröffentlichung und bietet keinerlei Handhabe, um bestimmten Menschen die Lektüre zu verbieten.

  24. von 21 Fakten über Disclaimer | Webmaster,… 09.12.2009 (21:09Uhr) 25.

    [...] Schwenke schreibt auf t3n zum Themengebiet Internetrecht. Diesmal hat er einen Artikel über die allseits bekannten Disclaimer veröffentlicht. Dieser US-Import soll Webseitenbetreiber vor bösen Abmahnungen schützen. Das [...]

  25. von Dobschat » Links am 9. Dezember 20… 10.12.2009 (00:01Uhr) 26.

    [...] in anderen Berufen muss man – fast immer – Ahnung von seinem Job haben…Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – Sollte jeder lesen, der sich überlegt einen Disclaimer welcher Art auch immer wohin [...]

  26. von Die Sache mit den Mail-Disclaimern &laqu… 10.12.2009 (05:56Uhr) 27.

    [...] Effekt erzielen können. Thomas Schwenke hat dies unter Punkt 8 seines Artikels “Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer” trefflich [...]

  27. von Markus Möller 10.12.2009 (08:57Uhr) 28.

    Sehr hilfreicher Beitrag. Vielen Dank dafür.

  28. von Kai 10.12.2009 (09:29Uhr) 29.

    und verweisen lediglich auf die Gesetzeslage (wie z.B. „Eltern haften für ihre Kinder“).

    Das war der beste Witz und führt den Text quasi ad adsurdum.

    Laut Gesetz haftet niemand für andere, nur für eigenes Fehlverhalten. In diesem Falle höchstens für die Missachtung der Aufsichtspflicht.

  29. von 21 Fakten 10.12.2009 (13:12Uhr) 30.

    [...] [...]

  30. von Disclaimer. Es ist nicht alles Schwachsi… 10.12.2009 (22:41Uhr) 31.

    [...] Zudem wird der Begriff heute weit über seine ursprüngliche Bedeutung verwendet……. weiterlesen [...]

  31. von Sauna 11.12.2009 (00:00Uhr) 32.

    Ich frage mich, welcher völlig ahnungslose Richter einen Webseitenbetreiber wegen Links verurteilt, welche zu illegalem Content führen.Schliesslich ist das ganze Internet, und somit jede einzelne Seite irgendwie miteinander verlinkt.

  32. von Disclaimer « stohl.de 11.12.2009 (09:12Uhr) 33.

    [...] [...]

  33. von Uwe 11.12.2009 (11:03Uhr) 34.

    Ich sag nur: "Fitze, fatze, Hühnerkacke.".

  34. von Quatsch mit Soße (11.12.09) | Qlog 11.12.2009 (11:17Uhr) 35.

    [...] Mythos Internet-Disclaimer [...]

  35. von Tagebuch 2.0 (beta) » Blog Archive… 11.12.2009 (17:03Uhr) 36.

    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer... – (articles disclaimer impressum internetrecht ) [...]

  36. von pseudo disclaimed 11.12.2009 (21:59Uhr) 37.

    Nicht alles ist Sinnlos da es danach aussehend ist,disclaimer sind Fehlleitungslinks od.ähnlich den Quarantäneordnern für Viren,Trojaner,nur halt für juristisch Unklare Behauptungen od Tatsachen auslegungen die werden darin geparkt

  37. von Protokoll vom 12. Dezember 2009beiTrackb… 12.12.2009 (18:01Uhr) 38.

    [...] Alles Schwachsinn? Rechtsanwalt Thomas Schwenke über (Un)Sinn in Disclaimern [...]

  38. von TRB 158: VZ, Facebook, Blumenladen, Disc… 12.12.2009 (20:43Uhr) 39.

    [...] 18:21 Sachar Riwoj will einen Berliner Blumenladen retten 30:47 Rechtsanwalt Thomas Schwenke über (Un)Sinn in Disclaimern 36:20 Blogger privat: [...]

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    [...] Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer „Nutzloser Schwachsinn“, ist eine häufige Antwort auf die Frage nach dem Sinn von Disclaimern. Das steht jedoch im kompletten Gegensatz zu deren Präsenz im Internet. Fast jede Website hat einen Disclaimer und auch vor E-Mails machen sie nic [...]

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    Das hab ich vor kurzem erst auf einer Seite gelesen. Wenn das mal so einfach wäre ...

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    [...] sind. Hoffentlich spricht sich dieser Tatbestand bald rum, damit die schon immer bescheuerten Impressums-Passagen Schritt für Schritt [...]

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    [...] via Links im Blog verwenden, um so nicht für diese Inhalte haftbar gemacht werden zu können. Laut t3n.de schützen diese Disclaimer, a lá „Der Dienstanbieter übernimmt keine Haftung für Inhalte [...]

  50. von Online-Workshop ‘Neue Website’, Folg… 08.06.2011 (09:01Uhr) 51.

    [...] Mehr über den Sinn und Unsinn von Disclaimern erfahren Sie im Beitrag des Verfassers: „Internetrecht: Es ist nicht alles Schwachsinn, aber doch fast – 21 Fakten über Disclaimer“ [...]

  51. von Auszug aus dem NetzKnigge | #sbsm 10.09.2011 (15:28Uhr) 52.

    [...] gibt es aber nicht. Im Vergleich zu ihrem häufigen Gebrauch in der Praxis sind Disclaimer nur in wenigen Fällen sinnvoll und tragen wenig zur rechtlichen Absicherung bei. Dies gilt beispielsweise auch im Falle von [...]

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