Das Leistungsschutzrecht, Links und „Snippets“
In einem knapp elfminütigen Interview mit DRadio Wissen legt die Justizministerin ihre Sichtweise zum Thema Leistungsschutzrecht und Presseverlage dar. Dass dieses mit Europa „harmonieren" und stets mit Blick des Urhebers und nicht des Users aus entwickelt werden müsse, ist dabei Grundlage ihrer Ausführungen. Als konkrete Beispiele nennt sie Links und Zitate, aber auch „Snippets“, die künftig unter das Leistungsschutzrecht fallen müssen. Doch da fängt die Problematik schon an, denn warum fallen automatisierte Kurzauszüge darunter? Und welchen Stellenwert haben etwa Links im System Web?
Ein schneller Link auf ein Presseerzeugnisse untersteht in diesem angedachten Leistungsschutzrecht bereits einer Bezahlung in die Verwertungsgesellschaft, so Leutheusser-Schnarrenberger. Diese Verwertungsgesellschaft soll sich deshalb – und im Idealfall – sowohl aus Presseverlagen, Journalisten und Kunden zusammensetzen. Martin Weigert setzt sich in seinem Kommentar zum Interview von DRadio Wissen mit dieser angestrebten Konzept auseinander und befindet es zurecht als abwegig und fern der virtuellen Realitäten. Er sieht in der Denke hinter derartigen Überlegungen sogar das Potenzial eines weiteren digitalen Radiergummis, den Ilse Aigner im letzten Winter auf den Weg bringen wollte. Lässt sich die offensichtliche Distanz der involvierten Minister zum Medium Internet noch irgendwie überbrücken?
Klar, zuvorderst geht es wohl um Pauschalen, die für die Erzeugnisse und Produkte der Pressehäuser und Journalisten zu verlangen seien. Hierbei sollen, so Leutheusser-Schnarrenberger, auch gar keine Fantasiesummen diskutiert werden, die wohl einst aus bestimmten Kreisen formuliert worden. Künftig müsse aber reguliert werden, wie Presseerzeugnisse zu bezahlen seien und das diese eben nicht einfach einer kommerziellen Nutzung frei zur Verfügung stünden. Es müsse ein eng begrenztes Recht geschaffen werden.
Soweit, so gut. Aber: Dass unter die kommerzielle Nutzung auch Verlinkungen und sogenannte „Snippets" fallen, dass dürfte die digitale Gesellschaft doch anders sehen.
Habt ihr euch das Interview angehört? Was haltet ihr von der Sichtweise Leutheusser-Schnarrenbergers?
Weiterführende Links:
- "Bewusstsein für geistiges Eigentum ist verloren gegangen" - DRadio Wissen
- Medienökonomie: Leistungsschutzrecht, aber wie eigentlich? - t3n News
- Leistungsschutzrecht: Leutheusser-Schnarrenberger will ‚Snippet‘-Abgabenpflicht - Robin Meyer-Lucht
- Destruktiver Eingriff in das digitale Ökosystem - Netzwertig.com
- 13 News-Aggregatoren, die man kennen sollte [Update] - t3n News
- Rivva-Nachfolger: Blog-Aggregator Virato nutzt Social Media zum Ranking - t3n News
- „Digitaler Radiergummi“ – Ilse Aigner träumt vom Verfallsdatum für Bilder im Web - t3n News
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von zapp 16.05.2011 (18:17Uhr) 1.
Wenn die Verlage ihre teuren "Erzeugnisse" nicht kommerziell verwendet haben wollen sollen sie sie nicht frei zugänglich ins Internet stellen. Ist doch komplett lächerlich die Diskussion, ungefähr so als müsste man für Gratiszeitungen in Zukunft eine Lesegebühr abdrücken.
von mwahmoi 16.05.2011 (19:56Uhr) 2.
ich notierte mir dazu folgendes: http://www.mwahmoi.de/?p=1681#comments
- wird so sachen wie quote.fm usw. sicher erheblich dämpfen. es steht ja noch zu befürchten, dass das jetzt die liberalste aller positionen war, und es noch viel viel strenger wird, als dieses grobe luftschloss das wir da im dradio hörten.
von Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohn… 15.06.2012 (15:08Uhr) 3.
[...] Leistungsschutzrecht: „Snippets“ sollen kostenpflichtig werden - t3n News VN:F [1.9.17_1161]Bewertung dieses Artikels:Bewertung: 0.0/5 (0 Bewertungen) [...]
von figgo.aga 19.10.2012 (13:43Uhr) 4.
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