Wikipedia durch Leistungsschutzrecht bald ohne Links?
Wikimedia Deutschland sieht durch den gestern veröffentlichten Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht (PDF) für Presseverlage eine Gefahr für die Erzeuger freier Inhalte im Allgemeinen und für die Anbieter von Open Content-Plattformen im Speziellen. Dazu zählt auch die freie Enzyklopädie Wikipedia, die von Wikimedia betrieben wird.
Jeder, der im Internet freie Inhalte zur Verfügung stellt, wird damit potenziell dem Risiko von Abmahnungen ausgesetzt. Unsere seit langem gehegte Befürchtung, dass durch das neue Leistungsschutzrecht Kollateralschäden auch für Bildungsprojekte entstehen, scheint sich hier zu bewahrheiten. Dieses Vorhaben steht im Gegensatz zu den jüngsten Absichtserklärungen der Regierungskoalition, durch Rechtssicherheit die Akzeptanz des Urheberrechts im Internet zu erhöhen,
erklärt Jan Engelmann, Leiter des Bereichs Politik & Gesellschaft bei Wikimedia Deutschland in der Pressemitteilung zum Leistungsschutzrecht.
Daher könnte es durchaus sein, dass es in deutschsprachigen Wikipedia-Artikeln künftig keine Weblinks mehr gibt. Bislang gibt es in den Wikipedia-Artikeln weiterführende Links zu erklärenden Informationen. Hier sei es nun fraglich, ob diese nun auch unter das Leistungsschutzrecht fallen, denn sie bestehen oft aus den Überschriften von Presseartikeln und nach dem Gesetzentwurf ist die Länge der Zitate nicht ausschlaggebend. Das Verlinken an sich bleibt zwar erlaubt, aber möglicherweise nicht mit der Überschrift als Linktext.
Leistungsschutzrecht: Fehlende Klarheit für die Gültigkeit
Zudem kritisiert Wikimedia Deutschland die ungenügende Trennschärfe zwischen privater und kommerzieller Nutzung:
Wikipedia ist ein ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt, das auf freiwillige Zusammenarbeit von Menschen auf der gesamten Welt beruht. Die dort angewandten Creative Commons-Lizenzen erlauben eine freie Bearbeitung und Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte für alle Nutzer, selbst wenn diese damit eine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Somit besteht die Gefahr, dass auch die kostenfreie Wikipedia als Wissensaggregator künftig Unterlassungsansprüchen ausgesetzt wird, die aus dem neuen Leistungsschutzrecht abgeleitet werden können.
Eine Wikipedia ohne Weblinks wäre sicher ein qualitativer Rückschritt mit enormen Ausmaß. Dieser komplette Bereich könnte damit dem Leistungsschutzrecht zum Opfer fallen:
Weiterführende Links zum Thema Leistungsschutzrecht:
- Wikimedia-Pressemitteilung zum Leistungsschutzrecht
- Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht (PDF) - irights.info
- Leistungsschutzrecht für Presseverleger - Wikipedia-Artikel
- Leistungsschutzrecht: „Snippets“ sollen kostenpflichtig werden - t3n News









von gustl 15.06.2012 (15:19Uhr) 1.
hm, war es nicht so, dass eine Verlinkung keine Kosten verursacht? Wikipedia macht doch nichts anderes als eine Quellenangabe zu machen und das sollte ja auch nach dem Leistungsschutzrecht gehen, so habe ich das zu mindestens verstanden. Lieg ich da falsch? :)
von Johannes 15.06.2012 (15:22Uhr) 2.
Das ganze ist doch noch gar kein Gesetzesentwurf sondern ein Referentenentwurf!
von Manfred Thull via facebook 15.06.2012 (15:24Uhr) 3.
Adé Informationsfreiheit - so kann man auch ein Volk von Meinungen, Informationen und Politik fernhaften. Und schafft zusätzlich neue Arbeitsplätze: die Abmahnmafia wird dann per Arbeitsamt mit Umschulungsopfern versorgt.
von Oliver Gayck via facebook 15.06.2012 (15:40Uhr) 4.
Toll- Dann also bald auch Diplomarbeiten ohne Quellenverzeichnis? Oder alles einmal durch den Linkshortener-Fleischwolf drehen...
von Björn Biege via facebook 15.06.2012 (15:45Uhr) 5.
Hm... was wird google machen???? Ergebnisliste ohne Texte??? xD
von Wolfgang Messer 15.06.2012 (15:51Uhr) 6.
@Johannes: Ja, aber bei sowas sollte man früh genug Einwände erheben. Sonst wird der Referenten- dann doch ganz schnell zum Gesetzentwurf.
von Riesling 15.06.2012 (15:52Uhr) 7.
@gustl:
Du darfst dann schreiben:
"Für weitere Informationen klicken sie hier"
und das "hier" dann verlinken.
du darfst aber nicht schreiben:
weitere Informationen erhalten sie im Artikel "Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links?"
weil die Kopie des Titels selbst schon ein Zitat darstellt. Das bedeutet dann wahrscheinlich auch "Adios" SEO-freundliche Links...
von Johannes 15.06.2012 (15:56Uhr) 8.
@Wolfgang Klar, das ist auch gut so.
Nur ist es halt erst Mal so, dass da steht ein Gesetzesentwurf. Es ist aber noch ein Referentenentwurf. Wäre es schon ein finaler Gesetzesentwurf müsste der Aufschrei noch viel lauter sein. Bis der Referentenentwurf ein Gesetzesentwurf ist geht er ja noch durch Ministerien, Kabinett, juristische Prüfungen etc.
Das heisst auch, dass der jetzige Entwurf noch bei weitem nicht an einer finalen Fassung ist.
von Dennis Farin 15.06.2012 (15:59Uhr) 9.
Ich denke mal ebenso gefährlich wird Twittern.. wie oft kommt es denn vor das der "Tweet Button" die Überschrift als Text vorgibt. In dem Moment wo ich tweete steht ein Snippet mit Link in meinem Mikroblog und bums kann eine Abmahnung folgen...
von Norman 15.06.2012 (16:01Uhr) 10.
Hat eigentlich jemand mal den Entwurf gelesen?
"Mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird den Presseverlagen das ausschließliche
Recht eingeräumt, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich
zugänglich zu machen. Presseverlage können somit auch die Unterlassung unerlaubter
Nutzungen verlangen und gewerbliche Nutzer müssen für die Nutzung Lizenzen erwerben.
Dies gilt nicht für die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit."
Wo ist also das Problem? Wikipedia verdient kein Geld also liegt mMn. keine gewerbliche Nutzung vor.
von Wolfgang Messer 15.06.2012 (16:08Uhr) 11.
@Norman: Wikipedia schließt bei seinen Lizenzbedingungen gewerbliche Nutzung ausdrücklich nicht aus - das könnte durchaus ein Ansatzpunkt sein. Im Übrigen kommt es bei der Formulierung der "Gewerblichkeit" nicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht an - Wikipedia nimmt Millionen durch Spenden ein - auch das könnte schon darunter fallen.
@Johannes: Wenn ein Referent einen Entwurf zu einem Gesetz schreibt, darf man das meiner Ansicht auch "Gesetzentwurf" nennen.
von Falk Hedemann 15.06.2012 (16:17Uhr) 12.
@Norman: Jegliche Form der Refinanzierung auch durch Spenden ist nach dem Entwurf schon eine kommerzielle Nutzung ;-)
von Norman 15.06.2012 (17:03Uhr) 13.
Selbst wenn, siehe letzter Satz: "reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit"
von Yasmin Keller via facebook 15.06.2012 (17:25Uhr) 14.
also, mit den gesetzen kann man auch übertreiben wenn man nix zu tun hat!
von Siegmund Manfred via facebook 15.06.2012 (19:54Uhr) 15.
Es stand im Entwurf
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Das neue Schutzrecht ermöglicht es also nicht, eine Verlinkung zu verbieten. Für das Leistungsschutzrecht
für Presseverleger sollen ferner auch die Schranken des Urheberrechts
gelten, also vor allem auch die Zitierfreiheit. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit
keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen
werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt.
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Wie kam es denn zur Überschrift dieses Postings ?
von Falk Hedemann via facebook 15.06.2012 (20:12Uhr) 16.
Siegmund Manfred Im Entwurf steht u.a, auch: „Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses“ - damit könnte schon die als Linktext genutzte Überschrift eines Artikels dem Leistungsschutzrecht unterliegen und somit kostenpflichtige Abmahnungen zur Folge haben. Und ja, die Nutzung innerhalb der Wikipedia gilt im Sinne des Entwurfs als kommerziell, da auf der Plattform auch Spendengelder eingeworben werden. So sieht es auch Wikimedia Deutschland, an dessen Pressemitteilung wir uns orientiert haben und wir haben daher eine entsprechende Überschrift gewählt.
von Tim Krischak 15.06.2012 (23:39Uhr) 17.
Das dürfte aus SEO-Sicht schlecht für die verlinkten Seiten, also die Verlage, sein. Wenn die Überschrift nicht mehr der Link-Text sein darf, dann dürfte ordentlich Google-Juice verloren gehen, oder?
von Stephan Jäckel via facebook 16.06.2012 (14:59Uhr) 18.
Damit stellen sich Verlage noch mehr ins Abseits, denn nur die verbreitete Information (=verlinkte Inhalte) ist von Wert. Was nützt es mir Wissen (Content / Inhalte) zu haben, wenn ich sie nicht zum Teil des Weltgeschehens mache?
Gewinnen werden modernere Geschäftssysteme oder Verlage, die auf Ihre Rechte verzichten und sich auf Deibel komm raus verlinken lassen.
My 2 Cents.
von Nico 17.06.2012 (14:33Uhr) 19.
ála Guttenberg?
von LinkLevel 18.06.2012 (10:35Uhr) 20.
"Leistungsschutzrecht" ist dafür die falsche Bezeichnung. Es hebelt die grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlung aller Bürger aus. Wenn ein Verlag auf mich verlinkt und das in seine "Pressearbeit" aufnimmt erhalte ich kein Geld.
von LinkLevel 18.06.2012 (10:41Uhr) 21.
Ergänzung: Selbstverständlich ist ein reiner Link nach diesem Entwurf weiterhin "frei", es geht allerdings um die sinnvolle Einbeziehung der Überschrit und des Teasers.
Sehr gerne zimmern Zeitungen und Fernsehanstalten heutzutage ihre aktuellen Beiträge aus Twitter, Blogs und Youtube zusammen... und dafür müssten sie dann nicht zahlen. Das ist eine asymmetrische Rechtsauffassung die nicht in eine aufgeklärte Gesellschaft gehört.
von Leistungsschutzrecht - Die selbstverordn… 19.06.2012 (03:58Uhr) 22.
[...] Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links? [...]
von Leistungsschutzrecht – das ändert… 19.06.2012 (14:51Uhr) 23.
[...] Wikipedia, da sie zu fast jedem Artikel Links [...]
von Worüber man noch bloggen hätte können… 15.09.2012 (11:05Uhr) 24.
[...] Das Leistungsschutzrecht machte sich derweil jedoch schon wieder auf den Vormarsch. Kreative sollen auch für Snippets, welche Google zur Suche verwenden muss, Vergütungen fordern können. Falls dieser Gesetztesentwurf umgesetzt wird, sieht das deutsche Web ein wenig alt aus. http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-von-pressetexten-kuenftig-besser-die-finger-lassen-1206-92537.html; http://t3n.de/news/leistungsschutzrecht-wikipedia-395508/; http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-axel-springer-konzern-gibt-entwarnung-fuer-wikipedia-1207-92880.html; http://www.elektrischer-reporter.de/phase3/video/283/; http://www.golem.de/news/leistungsschutzrecht-suchen-und-finden-im-deutschen-netz-wird-massiv-gestoert-1208-94209.html [...]