von , 29.09.2009

Netzpolitik: Diskussion um die „digitale Todesstrafe“

„Im Jahre 2009 vom Internet ausgeschlossen zu werden, kommt einer digitalen Todesstrafe gleich“, schreibt Markus Beckedahl auf netzpolitik.org und löst damit eine interessante und kontroverse Debatte aus. Der Hintergrund: Das Kappen des Internetzugangs wird als Strafe diskutiert, um das Tauschen von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Netz einzudämmen.

In Frankreich wurde ein entsprechendes Gesetz gerade beschlossen und es deutet einiges darauf hin, dass es in ähnlicher Form auch nach Deutschland kommen könnte. Ist diese Strafe angemessen? Ist die Durchsetzung des bisherigen Urheberrechts wichtiger als der Zugang zum Netz? Und ist der Begriff von der „digitalen Todesstrafe“ passend oder überzogen? Mehr dazu hier in den Kommentaren.

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