Stellt Google vereinfachten Datenschutz über Privatsphäre der Nutzer?
Google hatte bereits letzten Monat die Änderung seiner Nutzungsbedingungen angekündigt. Der Konzern gibt an, diese Entscheidung getroffen zu haben, um die Datenschutzpraktiken für den Nutzer zu vereinfachen, um mehr Klarheit zu schaffen. Künftig wird der Nutzer in den Internetdiensten von Google als ein Nutzer geführt. Wird den neuen Datenschutzbestimmungen widersprochen, stehen dem Nutzer die Google-Dienste, für die ein Login notwendig ist, nicht mehr zur Verfügung. Die gesammelten Informationen ermöglichen dem Konzern beispielsweise auf die Nutzerinteressen abgestimmte Werbung auszuliefern. Das Konzept der „personalisierten Anzeigenschaltung“ kann somit weiter perfektioniert werden.
CNIL, die französische Datenschutzbehörde, kam bei ihrer Untersuchung jedoch zu dem Ergebnis, dass die von Google angestrebte „Vereinfachung“ seiner Nutzungsbedingungen gegen europäisches Recht verstößt. In einem Brief (PDF-Datei) an Google-Chef Larry Page, der am Dienstag veröffentlicht wurde, heißt es: „Unsere vorläufige Analyse zeigt, dass Googles neue Richtlinien nicht die Anforderungen der europäischen Direktive zum Datenschutz (95/46/CE) erfüllen.“ Die Art und Weise, wie private Daten genutzt werden, sei undurchsichtig. „Anstatt die Transparenz zu fördern, wird durch die Benennung der neuen Strategie und der öffentlich Bekanntmachung, dass Google Daten aller Dienste kombinieren wird, die Angst vor dem aktuellen Vorgehen geschürt.“ Weiter heißt es: „Unsere vorläufige Untersuchung zeigt, dass es extrem schwierig ist, nachzuvollziehen, welche Daten aus welchen Diensten zu welchem Zweck miteinander kombiniert werden.“ Dies gelte auch für erfahrene Datenschutz-Experten. Google stellt hingegen die Vorteile seiner neuen Nutzungsbedingungen in den Vordergrund. So könnten die Ergebnisse der Internetrecherche besser auf den Nutzer abgestimmt und der Umgang mit den einzelnen Diensten vereinfacht werden.
„Wir sind zuversichtlich, dass unsere einfache, klare und transparente Datenschutzrichtlinie alle europäischen Datenschutzgesetze und -prinzipien respektiert“, entgegnete Peter Fleischer, der weltweit zuständige Google-Beauftragte für Datenschutz, auf die Einschätzung der CNIL.
Kein Aufschub für die neuen Nutzungsbedingungen von Google
Weiterer Kritikpunkt der französische Datenschutzbehörde ist die späte Bekanntmachung der Änderung: „Wir bedauern, dass Google nicht die Gelegenheit genutzt hat, die zuständigen Behörden vor der Ankündigung seiner neuen Datenschutzrichtlinien am 24. Januar 2012 zu informieren.“ Die Bitte nach einem Aufschub und mehr Zeit zur Prüfung der neuen Datenschutzbestimmungen lehnte Google ab. Fleischer teilte mit: „Google hat keine Möglichkeit, die weltweite Einführung derneuen Datenschutzregeln zu pausieren." 350 Millionen registrierte Google-Nutzer sowie zahlreiche weitere Nutzer seien längst darüber informiert worden. Ein Aufschub würde zur Verwirrung der Nutzer führen.
„Im Widerspruch zu den öffentlichen Stellungnahmen Googles, die nahelegten, Datenschutzbehörden überall in der EU seien extensiv vorab informiert worden, wurden nicht alle Behörden informiert, und jene, die informiert wurden, hörten von den Änderungen nur wenige Tage vor der Ankündigung", berichtet die CNIL.
47 Prozent der Nutzer sind Änderungen von Google nicht bekannt
„Big Brother Watch“, eine britische Gruppe, die sich unter anderem dem Ziel verschrieben hat, Verstöße gegen die bürgerliche Freiheit und die Privatsphäre aufzudecken, veröffentlichte am Dienstag eine Studie, die in Zusammenarbeit mit „YouGov“ durchgeführt wurde. Demnach haben lediglich zwölf Prozent der Google Nutzer die neuen Nutzungsbedingungen gelesen. 65 Prozent der Befragten wussten nicht, dass die Änderungen bereits in dieser Woche in Kraft treten und 47 Prozent gaben an, dass ihnen eine Änderung der Datenschutzbestimmungen nicht einmal bekannt sind. „Google stellt die Interessen von Werbeleuten über die Privatsphäre der Nutzer und sollte nicht so schnell vorpreschen, bevor die Öffentlichkeit versteht, was die Veränderungen bedeuten“, erklärt die Initiative in einem Statement auf ihrer Website.

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von mega 29.02.2012 (18:56Uhr) 1.
1. Weiß man ja eh nicht, ob die Dienste nicht schon vorher Daten tauschen.
2. Ist es ja eher ein Vorteil, wenn die Google-Dienste sich Daten teilen. z.B. Analytics, Webmastertools, AdWords, AdSense.
Genauso gilt das in den Ganzen Sozial-Vernetz-Dingen. Es ist doch echt lästig, das man Freunde dem Telefonbuch, Latitude, g+, Talk,… einzeln zufügen muss.
Besser, man könnte einfach das anhand der Kreise machen oder irgendwie bei den Kontakten jeweils Häkchen setzen wer was darf (z.B. Chat, Latitude, Im Händy auftauchen)
von Johannes 01.03.2012 (10:19Uhr) 2.
Wer zu faul ist die AGB von Google selbst zu lesen, kann sie sich jetzt vorlesen lassen :) https://www.youtube.com/watch?v=1gsguUr7dag
von Webseitenerstellung 01.03.2012 (12:26Uhr) 3.
Viele klagen über Google, aber im endeffekt nutzen sie Google als Suchmaschiene. Keiner wird gezwungen sich bei Google anzumelden, deswegen sollte man keinen riesen Aufstand dagegen machen. Alle tuhen so, als wäre Facebook oder andere Sozialenetzwerke siecherer.
LG irinchen
von Christian Zumbrunnen 02.03.2012 (12:04Uhr) 4.
Ach wie gut, dass jeder weiss: Google ist nicht böse. "Don't be evil" ist ja ihr Motto....
Wer will sich schon vorstellen, was "böse Leute" mit allen den Daten
verdienenanstellen könnten.von Stiftung Warentest, Google-Alternativen… 02.03.2012 (14:56Uhr) 5.
[...] natürlich nicht ganz ohne Kritik an Google. Einige Datenschützer kommen zu dem Ergebnis, dass die neuen Datenschutzbestimmungen gegen europäisches Recht verstoßen. Stellt Google also vereinfachten Datenschutz über die Privatsphäre seiner [...]
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