Pinterest darf deine gepinnten Bilder verkaufen

Pinterest darf deine gepinnten Bilder verkaufen
Das ganz im Zeichen des Bildersammelns stehende und bei vielen beliebte Social Network Pinterest hat Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einigen Nutzern bestimmt nicht schmecken werden. Denn der Dienst behält sich vor, von Usern hochgeladene Bilder gegebenenfalls weiterverkaufen zu dürfen.

Pinterest-AGB – Nutzungsrechte werden abgetreten

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Pinterest behält sich den Verkauf von gepinnten Bildern vor (Screenshot: Pinterest)

Während sich die meisten Nutzer vermutlich weniger mit den umfassenden, mit langen Schachtelsätzen und Aufzählungen gespickten Allgemeinen Nutzungsbedingungen beschäftigen, hat sich die Fotografin und Juristin Kirsten Kowalski die AGB von Pinterest näher angesehen. Nach der Lektüre entschloss sie sich die Bilder, die sie von anderen Fotografen als „Inspirations-Board“ angelegt hatte, von zu entfernen.

Der Grund für diesen Entschluss ist die Klausel des Pinterest-Betreibers Cold Brew Labs, dass durch die alleinige Nutzung des Dienstes, bzw. dem Posten von Bildern, die Nutzungsrechte dieser an abgetreten werden. Doch nicht nur das, auch dürfe man die Inhalte unter anderem verändern, vertreiben, lizenzieren, verkaufen und übertragen, jedoch nur auf oder mit Hilfe der Website, der Anwendung und der Dienste. Zwar behält sich Cold Brew Labs diese Verwertungsrechte vor, jedoch wird betont, dass die Bilder weiterhin Eigentum des Besitzers bleiben.

Laut eines Statements von Pinterest gegenüber Spiegel Online, heißt es dass man mit den Fotos der Nutzer niemals verdienen wollte. Aus welchen Gründen die Klauseln zum Verkauf von Bildern dennoch in den AGB zu finden sind, konnte oder wollte nicht beantwortet werden. Man werde sich der Nutzungsbedingungen annehmen und diese anpassen, um klarer herauszuarbeiten, was mit den Nutzerbildern angestellt werde.

Was das Teilen und Verlinken von Bildern angeht, gibt es zudem einiges zu beachten. Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat in einem Beitrag auf t3n.de einige Tipps und Hinweise zu diesem Thema zusammengestellt.

Auf Pinterest läuft in diesem Zusammenhang bereits eine Kampange. Die Betreiber der Website Knoed.com haben ein Poster mit dem Inhalt „Dear Pinterest, please change your terms, or I'm leaving“ erstellt, um auf die AGB aufmerksam zu machen und die Betreiber zur Änderung ihrer Nutzunbgsbedingungen zu bringen.

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Source: knoed.com via Andreas on Pinterest

 

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23 Antworten
  1. von Rolle 13.03.2012 (14:02Uhr) 1.

    Jedes Mal, wenn jemand "AGBs" schreibt, stirbt irgendwo ein Katzenbaby. -1

  2. von Andreas Floemer 13.03.2012 (14:05Uhr) 2.

    @Rolle: Ja es ist unschön, da hast du Recht, habe das „s“ entfernt

  3. von Benjamin Krauss via facebook 13.03.2012 (14:09Uhr) 3.

    Zu Pinterest fällt mir ein:
    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=260419984035662&set=a.219528728124788.52094.219449204799407&type=1

  4. von David Philippe via facebook 13.03.2012 (14:16Uhr) 4.

    Hat sich jemand mal die AGBs der anderen Bildsharingdienste (Instagram, Picplz, etc.) und Facebook als Vergleich angesehen? Wird dort nicht auch das Nutzungsrecht an den jeweiligen Dienst übertragen?

  5. von Alexandra Steiner via facebook 13.03.2012 (14:24Uhr) 5.

    Bei FB definititiv nicht.

  6. von Helena Mathey via facebook 13.03.2012 (14:26Uhr) 6.

    ...naja - bei Pinterest sind es bei manchen Usern - wahrscheinlich bei den meisten, eh nicht "eigene" Bilder auf die man urheberrechtlich Anspruch hätte.. Ich habe bis jetzt nur gerepinned bzw Pics aus dem Web gepinnt...

  7. von Dirk Moeller 13.03.2012 (14:47Uhr) 7.

    Naja, die Dienste müssen das einfache, nicht exklusive und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht haben, sonst dürften sie noch nicht mal eingestellte Fotos anzeigen.

    Das Pinterest diese Fotos weiterverkaufen will/kann geht übrigens aus dem verlinkten Artikel von Kirsten Kowalski nicht hervor. Dort geht es "nur" darum, dass Pinterest davon ausgeht, dass jeder Inhalt, den ein User pinnt, durch diesen User besessen wird und entsprechend der User Pinterest ein Nutzungsrecht einräumt, weil sie sonst eben genau nicht diese Inhalte anzeigen dürften.

    Das ist ein bereits wochenaltes Thema.

    Weiterhin hält sich Pinterest von Schäden frei, indem der User sich bereit erklärt ggf. Pinterest schadensfrei zu halten, sprich Anwalts-/Verfahrenskosten zu übernehmen und ebenfalls behält Pinterest sich vor, den User ggf. haftbar zu machen, wenn er nicht Inhaber der Nutzungsrechte ist.

    Ansonsten wäre ich für eine Quellenangabe für die Aussage "Pinterest darf deine gepinnten Bilder verkaufen" dankbar, ich habe nämlich keine Lust, mich durch die AGB zu quälen - aber im Artikel von Kirsten Kowalski steht es nicht.

  8. von Andreas Floemer 13.03.2012 (14:52Uhr) 8.

    @Dirk Moeller: Zitat aus den AGB:

    By making available any Member Content through the Site, Application or Services, you hereby grant to Cold Brew Labs a worldwide, irrevocable, perpetual, non-exclusive, transferable, royalty-free license, with the right to sublicense, to use, copy, adapt, modify, distribute, license, sell, transfer, publicly display, publicly perform, transmit, stream, broadcast, access, view, and otherwise exploit such Member Content only on, through or by means of the Site, Application or Service

  9. von Maik Busch via facebook 13.03.2012 (14:54Uhr) 9.

    Schon mal überlegt was AGBs heisst, wenn man es ausschreibt? Allgemeine Geschäftsbedinungenen. Es gibt keine AGBs - nur AGB. Bitte lernt das endlich.

  10. von Dirk Moeller 13.03.2012 (15:01Uhr) 10.

    Danke ;)

  11. von Fab Doe via facebook 13.03.2012 (15:02Uhr) 11.

    korinthenkacker. du schreibst sicher auch deinen nachbarn beim falschparken auf....

  12. von Der Dings 13.03.2012 (15:05Uhr) 12.

    a) Hat so ziemlich jeder Dienst solche oder so ähnliche AGB, denn wie Dirk Moeller schon anmerkt, könnte der betreffende Dienst die betreffenden Bilder gar nicht auf der eigenen Seite anzeigen.

    b) Würde bei Pinterest mit einiger Sicherheit niemand auf die völlig absurde Idee kommen, die Bilder zu verkaufen, da 99% der Nutzer nicht ihre eigenen Photos da hochstellen, sondern Netzfundstücke und das weiß Pinterest natürlich. Das gäbe eine Klagewelle hoch zehn.

    Was bleibt über? Heiße Luft. Eigentlich erwarte ich von t3n in der Hinsicht etwas mehr als solche Panikartikel.

  13. von Michael Ritz via facebook 13.03.2012 (15:39Uhr) 13.

    Ich würde von Pinterest die Finger von lassen sofern man zuordnen kann wem der Account auf Pinterest gehört wo sich Bilder befinden. In Pinterest werden so viele Urheberrechtsverletzungen begannen das die Anwälte in Deutschland schon feuchte Augen und neues Briefpapier bestellt haben. Pinterest fördert das Risiko abgemahnt zu werden. Schon heute kann man auf Google nach Bildern die genauso aussehen wie ein Bild was eventuell geklaut werden könnte, suchen. Jeder Urheber könnte so schnell eine Abmahnwelle starten.

  14. von Michael Ritz via facebook 13.03.2012 (15:43Uhr) 14.

    Das Pinterest das alles auch noch verkaufen könnte ist schon ein Witz in eigener Sache. Wer will das kaufen und wenn ja gibt es sicherlich nicht nur in Deutschland richtig Ärger.

  15. von Ode Waeller via facebook 13.03.2012 (19:21Uhr) 15.

    pinterest verkauft fotos die andere nutzer unrechtmässig von anderen seiten kopiert und dann hochgeladen haben . hehlerei ?

  16. von plerzelwupp 13.03.2012 (20:01Uhr) 16.

    Fand gerate über Facebook hierher und wollte meinen Senf auch hier abgeben.
    Das kann irgendwie nicht sein, weil die gepinnten Bilder selten eigene Bilder sind. Ich halte es ohnehin für sehr kritisch, dass dort alles gepinnt wird - ohne Rücksicht auf Rechte. Mit diesem Wissen im Hinterkopf darf es niemals möglich sein, dass Verkaufsrechte abgetreten werden.

    Das wäre ja Geldwäsche in digitaler Form.

  17. von Pinterest: Bitte pint mich nicht! | birg… 13.03.2012 (21:19Uhr) 17.

    [...] Sie haben mich auf die Klausel in den Pinterest-AGB hingewiesen, die besagt, dass “durch die alleinige Nutzung des Dienstes, bzw. dem Posten von Bildern, die Nutzungsrechte dieser an Pinterest abgetreten werden. Doch nicht nur das, auch dürfe man die Inhalte unter anderem verändern, vertreiben, lizenzieren, verkaufen und übertragen, jedoch nur auf oder mit Hilfe der Website, der Anwendung und der Dienste.” (Quelle: t3n) [...]

  18. von ernstzunehmend 14.03.2012 (01:03Uhr) 18.

    Wie sieht es denn aus, wenn ich als Beschreibungstext des Bildes eine neue eigene Klausel erfinde, à la "(C) Die Rechte des Bildes liegen nicht bei mir, sondern bei der angegeben Bildquelle"? Ist das eine rechtlich vertretbare Lösung?

    Ich finde den Service von Pinterest gut, wenn auch nicht neu (vgl. http://ffffound.com ). Nutze ihn dennoch schon aktiv um mir zB.: Lesezeichen für Rezepte (mit leckeren potentiellen Werbefotos) oder vielen anderen Themengebieten zu machen. Dennoch denke ich, dass hier noch Handlungsbedarf ist!

  19. von Pinterest, user treten Nutzungsrechte ab… 14.03.2012 (08:54Uhr) 19.

    [...] t3n.de Dieser Beitrag wurde unter webwide veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. [...]

  20. von Pinterest verärgert seine Nutzer | Onli… 14.03.2012 (09:10Uhr) 20.

    [...] Quelle: t3n.de [...]

  21. von Michael 16.03.2012 (16:03Uhr) 21.

    Das ist leider bei fast allen sozialen Netzwerken so! Sie erhalten durch die AGB Rechte an den Bildern. Deshalb darf man auch auf die Abmahnung warten wenn ein Foto, dass bei Fotodiensten (z.B. bei istockphoto) "gekauft" wurde, im guten Glauben auf Pinterest oder auch auf Facebook veröffentlicht wird.

  22. von 7 Links, die ich noch loswerden wollte (… 18.03.2012 (10:56Uhr) 22.

    [...] Pinterest darf laut AGB Bilder seiner Nutzer verkaufen: t3n.de. [...]

  23. von Lizenzfreie Bilder nutzen – das musst… 01.07.2012 (12:00Uhr) 23.

    [...] Pinterest darf deine gepinnten Bilder verkaufen - t3n News [...]

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