Die Online-Petition der Piratenpartei liest sich als starke Kritik am Leistungsschutzrecht. Seit Mittwoch können Unterstützer die Petition auf der Website des Deutschen Bundestages mitzeichnen. Sollte die Piratenpartei bis zum 10. Oktober 50.000 Unterstützer mobilisieren, befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema.
Online-Petition: „Leistungsschutzrecht schaffe Rechtsunsicherheit“
Das Gesetzesvorhaben schütze nicht den Urheber sondern begünstige allein Verlage, heißt es in der Online-Petition. Diese könnten so zusätzliche Einnahmequellen generieren, die sie bisher „aufgrund betriebswirtschaftlicher Versäumnisse“ nicht eigenständig realisieren konnten. Darüber hinaus sei der Begriff „Suchmaschine“ nicht ausreichend definiert. Das Leistungsschutzrecht schaffe deshalb keine Rechtssicherheit sondern Rechtsunsicherheit.
Bislang haben rund 3.500 Unterstützer die Online-Petition unterzeichnet. In Anbetracht der hitzigen Diskussionen, die das Leistungsschutzrecht in den vergangenen Wochen und Monaten begleitete, macht dieses Zwischenergebnis einen ernüchternden Eindruck. Noch bleibt ausreichend Zeit die Marke von 50.000 Unterzeichnern zu knacken, doch neben der unzureichenden Zahl an Unterzeichnern hält sich auch das mediale Echo in Grenzen.
Suchmaschinen sollen für Indexierung der Verlage bezahlen
Das Leistungsschutzrecht stärkt die Position der Verlage gegenüber Suchmaschinen wie Google, die in Zukunft für die Verwendung von Textausschnitten in Sucherergebnissen Geld bezahlen sollen. Diese Position erscheint paradox, da Verlage in der Regel einen großen Teil ihrer Besucher über Suchmaschinen beziehen und jederzeit die Möglichkeit haben, die Indexierung durch Google, Bing und Co. zu unterbinden. Die Position von t3n in Bezug auf das Leistungsschutzrecht haben wir bereits an anderer Stelle deutlich gemacht.









von Thomas Venugopal via facebook 14.09.2012 (14:48Uhr) 1.
Man muss ja auch die Hose runter lassen wie bei keiner anderen Organisation. Wundert mich nicht.
von Jörg Schöneburg via facebook 15.09.2012 (14:54Uhr) 2.
was soll das sein?