Anzeige
Anzeige
Ratgeber

PSD2: Was Marktplätze über die neue EU-Zahlungsrichtlinie wissen müssen

Ab Januar 2018 greift eine neuen Zahlungsrichtlinie der EU. Sie betrifft nicht nur Banken und Fintechs, sondern auch Marktplätze. Was die Plattformen künftig beachten müssen – ein Gastbeitrag.

Von Volker Steinle
3 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

(Foto: Rob Wilson / Shutterstock)

Mit ihrer neuen Zahlungsrichtlinie PSD2 will die Europäische Union vor allem zwei Punkte erreichen: Sie will die Verbraucher besser vor Betrug bei der Zahlung im Netz schützen und sie will Fintechs, Startups und generell Innovationen fördern. Ab Januar 2018 untersteht der Zahlungsverkehr deshalb strengeren Regeln.

Anzeige
Anzeige

Diese treffen aber nicht nur Banken oder Fintechs, sondern auch Onlinehändler. Insbesondere Marktplätze stehen vor neuen Herausforderungen. Auf dem Prüfstand steht die Dreiecksbeziehung zwischen Marktplatz, Käufer und Subunternehmer in Bezug auf Gelder und Verantwortlichkeiten. Lokale Finanzaufsichten sollen die Geschäfte künftig genauer kontrollieren. Doch was genau ändert sich und was müssen Marktplätze wissen?

Weniger Ausnahmen unter PSD2

PSD1, der Vorgänger der PSD2, eröffnete Marktplätzen flexible Rahmenbedingungen für den Geschäftsbetrieb: Sie ließ teilweise eine offene Interpretation darüber zu, wie Marktplätze reguliert werden sollen. Für die Onlineplattformen war es dadurch bisher möglich, Finanztransfergeschäfte zwischen Käufer, Subunternehmer und eigenem Unternehmen auch ohne Bafin-Lizenz abzuwickeln. Das war unter der Bedingung möglich, sich in den Nutzungsbedingungen als sogenannter „Handlungsvertreter“ auszuweisen oder ein monatliches Verarbeitungsvolumen von drei Millionen Euro nicht zu überschreiten.

Anzeige
Anzeige

2014 schritt die Bafin ein und verschärfte die Bedingungen. Seitdem brauchen auch Handelsvertreter eine vertragliche Befugnis. PSD2 unterstützt diese Verwaltungspraxis und geht sogar noch einen Schritt weiter: Der Status eines Handelsvertreters unterliegt ab Januar 2018 noch strengeren Regulierungen. Das zugelassene Verarbeitungsvolumen eines Marktplatzes ohne Bafin-Lizenz innerhalb Europas wurde etwa auf eine Million Euro begrenzt.

Anzeige
Anzeige

Was PSD2 für Marktplätze bedeutet

Was bedeutet die Richtlinie nun für den Alltag? Schon jetzt ist die Zahlungsabwicklung bei Marktplätzen komplex: Die Plattformen müssen Zahlungen nicht nur zwischen Verkäufer und Käufer regeln, sondern sich auch mit verschiedenen, oftmals international ansässigen Subunternehmern austauschen. Hinzu kommen weitere Geldflüsse wie Bearbeitungs- und Nutzungsgebühren, die der Marktplatz für die Vermittlung erhält.

Bei Airbnb bucht ein Kunde beispielsweise eine Wohnung und bezahlt die Übernachtung über die Plattform von Airbnb. Jeder Vermieter, der seine Unterkunft einem Reisenden anbietet, ist wiederum Subunternehmer von Airbnb. Als solcher erhält er das Geld nicht direkt vom Kunden, sondern über die Wohnungsplattform. Für die Unkosten der Vermittlung behält Airbnb zusätzlich einen gewissen Prozentsatz ein. Bei der Zahlungsabwicklung eines einzelnen Kunden muss das Geld beziehungsweise die Transaktion somit drei Mal gesplittet werden, weil drei Akteure an dem Kauf beteiligt sind. Ähnlich ist es beim Onlineshopping auf Marktplätzen: Der Kunden will nur einmal bezahlen, kauft oftmals aber bei mehreren Subunternehmern ein.

Anzeige
Anzeige

So weit, so bekannt. Die PSD2-Richtlinie nennt aber nur zwei Aktionen, die ein Marktplatz nicht gleichzeitig ausüben darf: Kontrolle und Eigentum von Geldern. Das hat zur Folge, dass der Marktplatz automatisch auf Bezahldienstleister angewiesen ist, um die Vorgaben zu erfüllen.

Außerdem verlangt die neue PSD2-Richtlinie eine strengere Überprüfung der Subunternehmer. Im Beispiel Airbnb muss eine starke elektronische Identitätsverifizierung jedes einzelnen Vermieters erfolgen. Je mehr Subunternehmer es gibt, desto komplexer also die Verifizierung. Der sogenannte KYC-Check (Know your Customer) erfordert unter PSD2 ein umfangreicheres Onboarding: Während es früher ausreichte, die Kunden zu überprüfen, müssen nun auch die Anbieter auf der Plattform ihre Ausweisdokumente, Bankdaten und weitere Angaben offenlegen.

Der Marktplatz muss diese Informationen erheben, speichern und verifizieren. Bei weltweit ansässigen Subunternehmern stellt das Onboarding einen komplexen Prozess dar, der manuell kaum zu bewältigen ist. Ein technologischer Schlüssel für dieses Problem sind beispielsweise automatisierte Onboarding-APIs, die alle Informationen für den KYC-Check von den Subunternehmern einholen und verifizieren.

Anzeige
Anzeige

Globale Expansion wird noch komplexer

Besonders global agierende Marktplätze und die, die eine Expansion in Erwägung ziehen, stehen nicht nur durch den KYC-Check vor großen Herausforderungen, sondern auch wenn es zum Payout kommt, der Auszahlung der Subunternehmer. Zwar betreffen die neuen Regulierungen durch PSD2 lediglich den europäischen Markt. Trotzdem wird es immer schwieriger, den Überblick über die Regulierungen in den lokalen Standorten von Subunternehmern und Shoppern zu behalten.

In der Expansion in neue Länder verstecken sich Kosten für Anwälte und Gebühren für sogenannte Cross-Border-Transaktionen. Schließlich müssen Subunternehmer letztlich in den einzelnen Ländern selbst ausgezahlt werden. Diese Kosten können Marktplätze mit einem lokalen Bankkonto im jeweiligen Land umgehen.

Marktplätze müssen sich vorbereiten

PSD2 stellt Marktplätze vor neue, technologische und regulatorische Herausforderungen. Die Plattformen müssen Subunternehmen schnell und unkompliziert onboarden und verifizieren, Gelder müssen zwischen mehreren Parteien gesplittet werden können und das über Ländergrenzen hinweg. Um den neuen Herausforderungen zu begegnen, gibt es mehrere Möglichkeiten: Unternehmen können Inhouse-Payment-Departments aufbauen, eine eigene Bafin-Lizenz beantragen oder einen externen Zahlungsdienstleister in Anspruch nehmen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Ein Kommentar
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

geeky

„Die PSD2-Richtlinie nennt aber nur zwei Aktionen, die ein Marktplatz nicht gleichzeitig ausüben darf: Kontrolle und Eigentum von Geldern. Das hat zur Folge, dass der Marktplatz automatisch auf Bezahldienstleister angewiesen ist, um die Vorgaben zu erfüllen.“
Im Prinzip ist man als Marktplatz auch jetzt schon auf Bezahldienstleister angewiesen, sofern das Geld nicht direkt vom Käufer zum Händler, sondern erst über den Marktplatz fließt (was für den Käufer natürlich einfacher ist als bei gemischten Warenkörben mehrfach Einzelzahlungen machen zu müssen).
Dadurch dass der Marktplatz treuhänderisch mit Kundengeldern umgeht (selbst wenn quasi sofort durchgeleitet wird), wird eine entsprechende BaFin-Lizenz benötigt – Da ist es natürlich leichter auf einen entsprechenden Zahlungsanbieter zu setzen.
Aktuelles Ärgernis: Die meisten Zahlungsanbieter unterstützen derzeit bei den Marktplatzlösungen noch kein PayPal und die Lösung von PayPal selbst („Paypal for Marketplace“) ist zwar dokumentiert, aber noch nicht zu bekommen.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige