Aber von Anfang an: Darf eine Privatperson in Heim- und Handarbeit Plüschteddys herstellen und diese als Sammlerstücke verkaufen? Natürlich darf sie das. Aber darf sie diese auch nach ihrem Nachnamen benennen und als Marke „Schleichbären“ schützen lassen? Auch wenn es bereits ein Unternehmen gibt, das genauso heißt und kleine naturgetreue Plastiktierchen herstellt?
Mit dieser Frage beschäftigt sich nun das Stuttgarter Landgericht, denn genau das hat die Rheinland-Pfälzerin Monika Schleich getan. Kurz nach der Eintragung ins Register wurde Frau Schleich von Anwälten der Firma Schleich kontaktiert mit der Bitte um Unterlassung – man wolle sich außergerichtlich einigen.
An dieser Stelle sollte erwähnt werden, dass der Mittelständler mit einem Jahresumsatz von rund 100 Mio. Euro dem Kleinstunternehmen (ca. 500 bis 700 Euro Jahresumsatz) ganz bewusst nicht mit Abmahngebühren schaden will und auch keine weiteren Forderungen stellt. „Die Firma Schleich schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen!“ dürfte dort der Grundtenor lauten.
Übermächtiger David?
Dieses Vorhaben ging allerdings gründlich daneben. Am 13. Januar erschien ein ausführlicher Bericht über den Namensstreit auf Spiegel Online und sofort entbrannte eine lebhafte Forumsdiskussion. Müßig zu erwähnen, dass das konziliante Verhalten des Traditionsherstellers größtenteils unterging und man sich das Maul zerriss nach dem Motto: „Böser großer Konzern gegen arme kleine Privatperson“.
Nun sendet das zuständige Gericht zaghafte Signale, dass die Entscheidung zugunsten „Goliaths“ fallen könnte. Doch dies sind juristische Aspekte, deren Klärung den entsprechend Kompetenten und Zuständigen vorbehalten bleiben sollte.
Was an diesem Fall fasziniert: Ein mittleres bis großes Unternehmen hat es versäumt, sich markenrechtlich gründlich abzusichern und ist dadurch in Teufels Küche gekommen. Da spielt es auch keine Rolle mehr, ob es sämtliche möglichen Mittel knallhart ausschöpft oder es auf die sanfte Tour versucht.
Sofort bei Bekanntwerden des Namensstreits bildete sich ein regelrechter „Social-Media-Mob“, wie ein Blogger das Phänomen nannte, der dem Ruf des Unternehmens in Windeseile enormen Schaden zufügen kann. Und wenn das erst einmal geschehen ist, ist es verdammt schwer, das Kind wieder aus dem Brunnen zu holen, in den es gestoßen wurde.
Manchmal kann man es nicht richtig machen...
Was also bleibt als Handlungsempfehlung? Das muss sich erst noch zeigen. Das noch ausstehende Gerichtsurteil wird in jedem Fall richtungweisend sein.
Werden sich als Reaktion darauf dann Tausende von Privatmenschen und Kleinunternehmern irgendwelche Lücken suchen, welche die Großen übersehen haben? (Wie viele Müllers, Schmidts, Schumachers und so weiter gibt es in Deutschland eigentlich?) Und welche Folgen hat dies für die betreffenden Unternehmen?
Wäre man böswillig, so könnte man vermuten, dass Frau Schleich in diesen Tagen jedenfalls eine höchst wirksame „Schleichwerbung“ erfährt, die für ihre Bekanntheit und damit auch für ihre Umsätze sicherlich nicht von Nachteil ist. Sicherlich wird dies niemals die Intention dahinter gewesen sein. Was aber, wenn die Nachfrage nach ihren Sammlerstücken nun so sprunghaft steigt, dass ein großer Spielwarenhersteller Gefallen an der Idee findet, ihr die Produktion abzunehmen und das Ganze im großen Stil zu vermarkten? Das wäre zwar das Ende des ursprünglichen Konzepts von Frau Schleich und vermutlich nicht in ihrem persönlichen Interesse, aber um ihre finanzielle Zukunft müsste sie sich keine Sorgen mehr machen.
Viel wichtiger und im Vordergrund stehend allerdings ist die sich langsam manifestierende Erkenntnis, dass man es als Unternehmen im Web 2.0 manchmal halt einfach nicht „richtig“ bzw. allen recht machen kann. Denn Menschen reden, immer und überall, und mittlerweile eben auch im größeren Stil in den sozialen Netzwerken. Nicht immer geschieht dies im „Sinne“ der Betroffenen, und nicht immer entwickeln sich dabei Diskussionen, die rein auf den klaren Tatsachen fußen, jedoch durch Multiplikationseffekte eine hohe Reichweite erzielen.
Gut beraten bleibt man als Unternehmen also, wenn man kontinuierlich die aufkommenden Diskussionen und Meinungsäußerungen im Auge behält und sinnvolle Dialoge eingeht – durch die Vielzahl der Kanäle ist es allerdings ungleich aufwendiger geworden, Online-Reputationsmanagement auch kontinuierlich in den Unternehmensprozessen zu etablieren.
Über den Gastautor
Jan Winters ist Berater Web-Projekte und Online-Marketing bei der New Communication GmbH & Co. KG
Bildnachweis für die Newsübersicht: © Sergey Rusakov - Fotolia.com
Schwerpunkt von t3n Nr. 19: „Social Media (R)evolution“
„Social Media“ ist Titelthema der aktuellen Ausgabe des t3n Magazins. Wir geben darin praktische Tipps und Tricks und zeigen Beispiele aus der Praxis. Einige der Themen: In 10 Schritten zur Social-Media Strategie, Social-Media-Monitoring für Unternehmen, den richtigen Dienstleister finden, Microblogging im Unternehmen. Hier gibt es das komplette Inhaltsverzeichnis.
Das t3n Magazin Nr. 19 ist jetzt im Bahnhofsbuchhandel erhältlich und kann im Rahmen eines Abos oder als Einzelheft in unserem Shop bestellt werden.
Weiterführende Links zum Thema Social Media:
- Social Media 2011 – 10 Thesen zur Nutzung in Unternehmen - t3n News
- Wie Social Media Guidelines Unternehmen und Mitarbeitern helfen - t3n News
- Social Media Facts: Social Media lohnt sich - t3n News
- Social Media Marketing: Messwerte und Bewertungskriterien im Social Web - t3n News
- 5 kostenlose Lösungen für die Social-Media-Analyse - t3n News





![Udo Vetter: Spielregeln für das Netz [re:publica 2012]](http://t3n.de/uploads/t3n-news-post-385037_republica-2012-logo_medium.jpg)
5 Answers
von Pina 03.03.2010 (14:17Uhr) 1.
Also ich hab davon bisher noch gar nichts mitbekommen, aber Namentlich kannte ich bisher auch noch nicht die Firma Schleich :D ^^
Und richtig kann man hier wohl so oder so gar nichts machen, außer es bestünde die chance sich eben vorher schon genügend Markenrechtlich abzusichern.....
Trotzdem super Artikel... Danke
von Hasel 04.03.2010 (04:07Uhr) 2.
Achtung, dieses eine Detail stimmt nicht: "Ein mittleres bis großes Unternehmen hat es versäumt, sich markenrechtlich gründlich abzusichern." Schleich hat sich in diesem Fall nicht nur fair und vorbildlich verhalten, die Marke ist auch rechtlich abgesichert. Wenn es um Plüschteddys geht sowieso. Die neue Marke "Schleichbären" von Frau Schleich wird das Widerspruchsverfahren niemals überstehen. Die Verwechslungsgefahr ist offensichtlich.
von Claudia Klinger 04.03.2010 (10:08Uhr) 3.
Der "Schaden" am Image durch eine heftige Social-Media Diskussion wird m.E. überschätzt. Meist wird das Thema in der Runde derjenigen wahrgenommen, die als Fulltime-SocialMedia-User dankbar für jedes Skandälchen sind und gerne die aktuelle Sau mit durchs Dorf treiben. Nicht aber von denjenigen, die solche Bärchen kaufen - sei es vom großen oder kleinen Anbieter.
Paar Tage später ist das Thema dann durch. (Und ich seh immer noch in jeder U-, S- und Straßenbahn Leute mit Jack Wolfskin-Jacken!)
von Richtig gemacht 04.03.2010 (11:33Uhr) 4.
Das Unternehmen ist doch mal richtig Vorbildhaft mit seinen Rechtsmitteln umgegangen. Es ist wohl ein recht Eindeutiger Verstoß der Kleinstunternehmerin. Dazu hat man erst mal den Kontakt gesucht um das Problem so zu lösen. Das nenne ich doch mal Vorbildhaft. Außerdem muss man ja seine Marke auch schützen, wenn man diese nicht irgenwann verlieren möchte.
Worüber man sich zu recht aufregen kann sie die Unternehmen die völlig unsensibel gleich eine Abmahnung mit Kostennote versenden bzw. nur Abmahnungen versenden um damit Geld zu verdienen. Aber wenn jetzt schon so auf diesem vernünftigen Ansatz so rumgehackt hat können sich die Anwälte beim nächsten mal das Vorgehen sparen und gleich Abmahnungen mit Kostennote verschicken, da es ja offensichtlich sowieso keinen Unterschied macht.
von links for 2010-03-04 « Das Textdep… 04.03.2010 (13:30Uhr) 5.
[...] Web 2.0: Der „Schleich“-Streit im Netz oder Gefahr durch Social-Media-Mobs Da wollte die Firma Schleich in einem Namensstreit alles richtig machen und ein David:Goliath-Schema vermeiden, doch geklappt hat das nicht, es gab trotzdem jede Menge negativer Beiträge im Netz. Wenn sich manche Unternehmen da hilflos fühlen, muss man sich eigentlich nicht wundern (tags: socialmedia krisenkommunikation) [...]