Udo Vetter: Das Netz als zweiter Lebensraum, jedoch nicht ohne Regeln
Vetters Vortrag begann mit der Feststellung, dass das Netz zum zweiten Lebensraum vieler Menschen geworden ist und eine Erweiterung des Real Life darstellt. Das Netz sei keinesfalls der rechtsfreie Raum, als der er von Politikern immer wieder dargestellt werde.
Um dies zu untermalen, zeigte er anhand des Falls Ariane Friedrich auf, dass man nicht einfach Selbstjustiz üben könne. Die Leichtathletin Friedrich erhielt von einem Fan auf Facebook eine Mail mit anzüglichem Inhalt, woraufhin sie den Täter öffentlich bloßstellte, indem sie Teile der Mail inklusive seines vollen Namens und Wohnorts veröffentlichte. Ein regelrechter Shitstorm übergoss sich über sie nach dieser Aktion. Friedrich hätte mit diesem Akt aus moralischer Sicht womöglich richtig gehandelt, führte Vetter aus. Rechtlich gesehen sei Friedrichs Handlung indes nicht vertretbar. Die öffentliche Namensnennung sei sehr kritisch, schon weil es unter Umständen mehrere Personen mit dem gleichen Namen geben könnte, die sich nun in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen könnten.
Als weiteres Negativbeispiel brachte Vetter einen Blogpost von Shopblogger zur Sprache. Dieser hatte auf seinem Blog das Foto eines vermeintlichen Betrügers mit dem Text „Kennt jemand diesen Herrn?“ Vetter empfahl, sich von solcherlei Aktionen möglichst nicht inspirieren zu lassen. Denn falls die auf dem Bild zu sehende Person klagt, hat der Blogger keine guten Karten.
Überwachung im Netz
Dass das Netz kein rechtsfreier Raum ist, zeigt Udo Vetter zudem dadurch auf, dass die verantwortlichen Behörden Beamte für die ausschließliche Überwachung abgestellt haben. Hauptsächlicher Fokus dieser Netzüberwachungs-Abteilung liegt jedoch in erster Linie auf der Suche nach kinderpornografischen sowie terroristischen Inhalten und Motivationen. Bei der Überwachung einzelner Personen hat die Polizei die Möglichkeit, jede Art der Kommunikation einzusehen. Hier fiel das Stichwort „Bundestrojaner“. Nach Vetters Erfahrungen werde diese Art der Überwachung nur in sehr seltenen Fällen eingesetzt – vor allem, wenn terroristische Motivationen vermutet werden. Nicht nur auf dieser Ebene sind die Gesetzeshüter im Netz unterwegs.
Um Delikte aufzuklären, die im realen Leben stattgefunden haben, werden soziale Plattformen wie Facebook genutzt. Als Beispiel nennt Vetter eine Schlägerei unter Jugendlichen, die mithilfe von Facebook aufgeklärt werden konnte.
Impressum, Fotos und Zitate
In Udo Vetters Session drehte es sich jedoch nicht nur um Selbstjustiz und Überwachung. Er sprach auch Themenaspekte an, die für Blogbetreiber von Interesse sind. Zum einen ging er auf die vorgeschriebene Impressumspflicht und den Einbau einer Datenschutzerklärung ein. Kleinere Blogs und Websites, die nicht gewerblich betrieben werden, könnten, müssten aber nicht zwingend über ein Impressum verfügen. Eine Datenschutzerklärung hingegen sei sinnvoll, jedoch nicht verpflichtend. Vor allem die Erwähnung des Urteils des Hamburger Landgerichts aus dem Jahr 1998 könne getrost entfernt werden.
Während Impressum und Datenschutzerklärungen offenbar weniger streng beachtet werden müssen, ist es geboten, bei der Verwendung fremden Bildmaterials und dem Zitieren von Texten Vorsicht walten zu lassen. Stammt das Bildmaterial nicht vom Autor selbst, sondern von Dritten, sind diese, sofern sie nicht anders gekennzeichnet sind, urheberrechtlich geschützt. Aber auch bei eigenen Bildern sollten Website-Betreiber Acht geben: Sind auf den Bildern Personen zu sehen, könnten Persönlichkeitsrechte der darauf abgebildeten Menschen verletzt werden. Auch bei der Nutzung von Bildern von Portalen wie beispielsweise iStockphoto ist auf die korrekte Verwendung zu achten. Postet man zum Beispiel einen Artikel auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+, so besitzt man möglicherweise nicht die notwendigen Rechte, die genutzten Fotos als Vorschaubild anzeigen zu lassen.
Werden urheberrechtsgeschützte Bilder durch Dritte auf der Facebookseite einer Fanpage gepostet, ist dies weniger kritisch als angenommen – obwohl erst kürzlich ein einschüchterndes Urteil gesprochen wurde. Man könne für diese Bilder nicht automatisch haftbar gemacht werden, so der Strafverteidiger. Neben der Verwendung von Fotos sollten Blogger auf eine korrekte Nutzung von Texten bzw. Zitaten achten. Es sei zwar rechtens, aus Artikeln anderer zu zitieren, jedoch verstoße es gegen das Urheberrecht, wenn ein vollständiger Text übernommen werde. Es müsse zudem zum Zitat eine eigene inhaltliche Auseinandersetzung erfolgt sein.
Vetter hat mit seiner Session eine schöne Zusammenfassung geliefert, die für den ein oder anderen durchaus eine Hilfe sein dürfte. Viele der Punkte sind den meisten vermutlich bekannt. Neu dürfte sein, dass man nicht zwingend ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung benötigt – vor allem mit Hinweis auf das besagte Urteil. Sicherlich lassen sich Einzelfälle nicht verallgemeinern, jedoch ist zu sehen, dass man mit der Verwendung von Quellen Dritter Vorsicht walten lassen sollte.
Einige der Slides aus der Session: Bildergalerie
Alle 14 Bilder ►
Schau dir doch unsere Neusten Artikel und News an.
![udo vetter Udo Vetter: Spielregeln für das Netz [re:publica 2012]](http://t3n.de/news/wp-content/uploads/2012/05/republica-2012-logo-205x115.jpg)














![re:publica 2013: Mit dem Motto IN/SIDE/OUT zurück zu den Anfängen [#rp13]](http://t3n.de/uploads/t3n-news-post-459232_republica-2013_medium.jpg)
![re:publica 2013: „Die beste Show der Republik” [#rp13]](http://t3n.de/uploads/t3n-news-post-463765_republica_2013_abschied_medium.jpg)
![re:publica 2013: Early Bird-Ticketverkauf startet heute [Update] [#rp13]](http://t3n.de/uploads/t3n-news-post-427185_republica-2013_medium.jpg)





von Virtueller Rundgang: re:publica, Tag 1 &… 03.05.2012 (13:47Uhr) 1.
[...] Vetter mit seinen mittlerweile legendären Vorträgen, diesmal über Spielregeln für das Netz – sicher publizieren in Blogs, Foren und Sozialen Netzwerken. Man nehme: Knochentrockenes Recht, eine Begabung als [...]
von Anja Fornoff via facebook 03.05.2012 (14:00Uhr) 2.
Udo Vetter schafft es immer wieder, netzflüchtiges Rechtswirrwarr zu entstrüppen und Wichtiges von Nonsens zu trennen. Respekt und ein Dankeschön:))
von Was Sie verpasst haben: Social-Media-Rü… 04.05.2012 (11:19Uhr) 3.
[...] Pflichtlektüre: Den Vortrag von Lawblogger Udo Vetter zu aktuellen Rechtsfragen rund ums Social Web gibt’s in einer Zusammenfassung bei t3n. Zum Beitrag: Rechtsfragen rund ums Social Web [...]
von Udo Vetter: Spielregeln für das Netz [r… 05.05.2012 (17:00Uhr) 4.
[...] on t3n.de Share [...]
von Größer, professioneller und immer noch… 06.05.2012 (17:36Uhr) 5.
[...] Bereich Kinderpornografie. Welche Tipps Udo Vetter darüber hinaus gegeben hat, kann man in einem ausführlichen Beitrag von Andreas Floemer (t3n) [...]
von re:publica 2013: Mit dem Motto IN/SIDE/O… 10.05.2013 (10:05Uhr) 6.
[...] Udo Vetter: Spielregeln für das Netz [re:publica 2012] – t3n News [...]