Anzeige
Anzeige
Marketing
Artikel merken

UseNeXT-Dienstleister News-Service.com mit sofortiger Wirkung abgeschaltet [Update]

Jeder, der sich aktiv im Internet bewegt, ist sicherlich schon mehr als einmal über die Werbung des Usenet-Providers UseNeXT gestolpert. UseNeXT verspricht, über die alten Usenet-Kanäle Zugriff auf elektronische Medien aller Art zu bieten. Der geneigte Nutzer denkt dabei womöglich vor allem an aktuelle Hollywood-Filme und populäre Musik aus den weltweiten Charts. Da man nur Zugang zum Usenet biete, sei das Angebot legal, versichern unisono alle Usenet-Anbieter. Holländische Richter sahen das im Falle des Usenet-Serverbetreibers News-Service.com jetzt ganz anders.

2 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige

News-Service.com: Schließung stellt UseNeXT nach eigenen Angaben nicht vor Probleme

Hinter UseNeXT und einer ganzen Reihe weiterer Anbieter steht letztlich unter anderem der Serviceprovider News-Service.com (NSE) als eigentlicher technischer Dienstleister. NSE ist, oder besser war, Europas größter Usenet-Provider mit eigener Serverfarm. UseNeXT und andere fungieren lediglich als Reseller, betreiben also keine eigenen Usenet-Server. Nach aktuellen Informationen aus dem Hause des UseNeXT-Betreibers stellt die Abschaltung von NSE den Service nicht in Frage. Ein Repräsentant des Betreibers Aviteo Ltd. zu t3n: „Wir haben eine diversifizierte Providerstruktur. Der Ausfall NSEs stellt uns nicht vor Probleme.“ Fraglich allerdings ist, wie lange sich andere Usenet-Provider ähnlichen Gerichtsurteilen noch werden entziehen können. Insofern mag man das Problem nach dem alten Sinnspruch „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ betrachten.

UseNeXT: Kein Serviceausfall durch
NSE-Abschaltung

Anzeige
Anzeige

Es war NSE, die vor zwei Jahren in Streit mit der holländischen Anti-Piracy-Organisation BREIN gerieten. BREIN verlangte nicht nur, dass NSE alle urheberrechtsverletzenden Inhalte von etwaigen eigenen Servern löschte, sondern auch, dass NSE fürderhin kontrollierte, dass keine neuen rechtsverletzenden Inhalte eingestellt werden würden. NSE versuchte sich mit dem gängigen Argument der technischen Unmöglichkeit und wirtschaftlichen Unzumutbarkeit gegen das Ansinnen zu wehren.

Vor sechs Wochen entschied ein holländisches Gericht gegen NSE. Die Beschwerde gegen das Urteil wurde von Gerichtsseite an diesem Wochenende abgelehnt. NSE hat seinen Service unverzüglich beendet. Auf der Firmenwebsite gibt man sich nach wie vor kämpferisch, erweckt aber nicht den Eindruck als könne man das Ruder noch einmal herumreißen. So bedankt man sich freundlich für 15 Jahre bester Geschäfte und sagt Farewell…

Anzeige
Anzeige

Das holländische Urteil wird sich mindestens auf andere Usenet-Provider ausweiten lassen, kann aber auch eine Bedrohung für die sog. One-Click-Hoster wie Megaupload oder Filestore darstellen. Denn in der Essenz verlangt das Urteil, dass Diensteanbieter ihre eigenen Server eigenständig auf illegalen Content hinüberwachen und nicht nur – wie bislang – solchen Content entfernen, wenn sie darauf hingewiesen werden.

Anzeige
Anzeige

Dieses Erfordernis würde den meisten Klickhostern die Geschäftsgrundlage entziehen, könnte aber zusätzlich generell legal ausgerichtete Anbieter, wie etwa Dropbox, SugarSync und andere in Schwierigkeiten bringen. Denn wer kann schon für seinen gesamten Dateibestand die Legalität garantieren?

Es wird spannend…

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
26 Kommentare
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Matthias

mhmm also bei mir geht es noch..

client, download alles.. auch die Geschwindigkeit ist wie üblich..

schau mer ma

Antworten
abge schaltet

Mein Freemail-Anbieter macht auch immer wieder Usenext-Werbung in seinen (fast täglichen nervigen) Newslettern, während ich auf eigene Web-Projekte verzichte, weil ich keine Lust habe, Juristen damit durchzufüttern und wegen Scrollen im Impressum o.ä. tausende Abmahngebühren oder Prozesskosten bis zum Verfassungsgericht bezahlen zu müssen.

Danke rot-grüne Internet-Politik…

Antworten
snoopy3

wieso endlich? sicherlich machen die nervige werbung. und als ich mich 2004 das erste mal bei usenext anmeldete hatten die wirklich noch ein verhalten, welches unter abzocke und raubrittertum verstanden werden konnte.

aber mittlerweile bin ich jetzt über sechs jahre dabei und kann mich a) nicht beschweren und b) ist es ein usenetanbieter- ein internetservice, der in zeitenvom web und bunten bildchen und filmchen (fast) komplett in vergessenheit geraten ist.

und wer die grundstrucktur des usenets kennt, weiss, dass eine contentfilterung so gut wie unmöglich ist. die einzige möglichkeit ist nur das sperren und löschen (bzw. nicht anbieten) von einzelnen gruppen. ansonsten ist eine contentfilterung unmöglich.

und diese entscheidung des richters ist ehrlich (wie soviele entscheidungen, die das internet betreffen) absolut unzeitgemäß und zeugen von inkompetenz.

ist aber eben wie die geplante rechteverwertungsabgabe auf handys. und unsere regierung rennt diesen scharlatanen noch mit offenen armen entgegen…

einfach nur kopfschüttel…

Antworten
Gloomie

Der Artikel ist so ein Schwachsinn!!! Da ist nicht mal eine Quelle oder ein offizielles Statement angebeben.Dann müsste man auch t-online, freenet, etc. zumachen, weil die Internetprover Zugang zu Kinderpronographie und anderen illegalen Sachen ermöglichen.
Totgesagte leben länger!!! Dream on!!!

Antworten
Gerkan

Ey Gloomie, alter Legastheniker. Vermute, du kannst nicht lesen oder du kannst zwar lesen, aber dann hapert´s mit der kognitiven Auswertung. Ich sehe die Quellenangabe.

Außerdem hat mich einfaches Googlen zu dieser Seite geführt:

http://www.newsgroupservers.net/newsgroup_server_resellers

Da kuckstu unter News-Service.com und was steht da? Rüchdüch: Usenext…

Antworten
User

Heute morgen getestet …. geht noch einwandfrei.

Antworten
otomo

@Gerkan: Ich seh auch keine Quellenangabe. Und das trotz Studium. Komisch was? Eine Quellenangabe wäre z.b. ein Link zum Urteil.

Ich bin sicher, das wird das Downloaden von DRM befreiten Medien in Zukunft total unmöglich machen. Ähnlich wie ja der Schlag gegen kino.to ein richtig krasser Erfolg war.

Antworten
Gerkan

@otomo Was soll die Info zum Studium sagen? Dass man auch mit Studium sehbehindert sein kann?

Wie wäre es denn hiermit? http://www.news-service.com/#

Ich kopiers mal hier rein. Dann habt ihr weniger Mühe. Aber Vorsicht, ist auf englisch…

Amsterdam, 4 November 2011

Dear visitor,

On 28 September 2011, the District Court of Amsterdam reached a verdict in the procedure on the merits of the case that Stichting Brein had brought against News-Service.com. The Court has ruled that News- Service.com is to cease ‘recording and offering material protected by copyright and neighbouring rights’ on pain of period penalty payment.

Unfortunately, News-Service.com sees no way of complying with the Court’s verdict. As a consequence, on 28 October, we started interlocutory proceedings and asked the summary Judge to order Brein to cease the execution of the verdict. We have learned today that the summary Judge has denied our claims. This means that we are forced to cease our operations with immediate effect.

However, for reasons of principle, News-Service.com will not accept the verdict and has lodged an appeal.

We would like to thank all relations of News-Service.com for the pleasant working relationship and the trust they have placed in us during the past 15 years.

Kind regards,

Patrick Schreurs and Wierd Bonthuis
News-Service.com

Antworten
otomo

@Gerkan: Ist das so Dein normaler Umgangston, den Leuten Rechtsschreibschwächen und Sehbehinderungen als Beleidigungen an den Kopf zu werfen?

Was kommt als nächstes? „Schwule Sau“? „Du bist ja behindert“?

Im Internet auf dicke Hose machen, Du bist ja ein ganz toller.

Antworten
billyrock

@otomo

Kino.to krasser Schlag? Es hat keine 3 Wochen gedauert, da waren sie wieder da – unter anderem Namen………….

So long…..

Antworten
otomo

@billyrock: War die Ironie so schwer zu erkennen?

Antworten
FLIPZOOM

Der Artikel ist einfach falsch. UseNeXT hat dazu heute eine Pressemitteilung veröffentlicht. Sie sind nicht von dem Urteil betroffen, da sie selbst keine Server betreiben, noch Daten speichern, sondern nur Zugang bieten. Ich habe auch gerade dort angerufen und mir wurde die gleiche Aussage bestätigt. UseNeXT läuft ganz normal weiter. PM: http://www.konzept-pr.de/website/de/index.php?we_objectID=3857

Antworten
FLIPZOOM

Ach entschuldigt. Hab den Artikel gestern gelesen und nicht das Update von heute. Schon gut. ;)

Antworten
Abbrechen

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige