Versicherungen: Haftungsrisiken für Webentwickler, Social-Media- und Web-Agenturen richtig absichern

Kleine Checkliste für die Auswahl der passenden Versicherung

  1. Achten Sie darauf, dass alle Ihre Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind wie sie eine „All-Risk-Deckung“ bietet. Diese versichert alle beruflichen Tätigkeiten und Risiken ohne eine abschließende Aufzählung. Einschränkungen ergeben sich dabei nur durch definierte Ausschlüsse.
  2. Oft wird in Projekten mit freiberuflichen Mitarbeitern und Subunternehmern gearbeitet. Diese sollten ebenfalls mitversichert sein.
  3. Achten Sie darauf, dass Rechtsverletzungen wie Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Lizenz- und Datenschutzrechtsverletzungen eingeschlossen sind.
  4. Der Vertrag sollte für Rechtsverletzungen keine reduzierte Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) enthalten oder die vorherige Prüfung durch Anwälte oder Patentanwälte zwingend vorschreiben. Ebenfalls sollte in diesem Bereich nicht die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein.
  5. Vermeiden Sie Verträge mit so genanntem Gebührenselbstbehalt (Abzug des eigenen Honorars von der Schadenersatzzahlung des Versicherers).
  6. Die Deckungssumme für die wichtigen Vermögensschäden sollte ausreichend hoch bemessen sein. Deckungssummen zwischen 250.000 Euro und 1 Million Euro sind marktüblich.
  7. Da Rechtsverletzungen im Web schwer regional einzugrenzen sind und eine Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg bei Medienschaffenden keine Seltenheit ist, sollte der Versicherungsschutz für die EU und die Schweiz gelten und für bestimmte Projekte auch darüber hinaus erweiterbar sein.
  8. Achten Sie auf eine der Summe nach fest definierte Selbstbeteiligung (z.B. 500 Euro). Prozentuale Regelungen (z.B. 10 Prozent) bergen für den Versicherten ein Kostenrisiko bei größeren Schäden.
  9. Beachten Sie, dass auch Personen- und Sachschäden eintreten können. Diese sind über eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dieser Baustein muss je nach Anbieter separat beantragt werden oder ist bereits im Angebot enthalten.
  10. Bevorzugen Sie auf den IT- und Medienbereich spezialisierte Versicherer. Deren Erfahrung wirkt sich positiv in der Schadenabwicklung sowie in der marktgerechten Beitragsgestaltung aus. Versicherer mit weniger Erfahrung haben erfahrungsgemäß mehr Probleme bei der Risikoeinschätzung und kalkulieren häufiger Mehrbeiträge als „Puffer“ ein.

Über den Gastautor

ralph guentherRalph Günther ist Fachautor und Versicherungsexperte für berufliche Risiken und hat langjährige Erfahrungen in der Absicherung von IT-Experten, Medienschaffenden und Consultants. Er ist Gründer und Geschäftsführer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe.

 

 

 

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9 Answers

  1. von Alex 18.02.2010 (14:10Uhr) 1.

    Sehr interessanter Artikel, ich wusste bisher gar nicht,
    dass ich derartige Risiken bereits absichern kann.

    Meistens hängt die Versicherungs-Branche hier doch
    hinterher ;)

  2. von Andreas Lenz 18.02.2010 (14:17Uhr) 2.

    Hätte auch eher gedacht, dass die Versicherungsbranche bei Social Media und Webagenturen 10 Jahre hinterher hinkt ;)

  3. von Patrick Offczorz 18.02.2010 (19:12Uhr) 3.

    Sehr interessanter Artikel. Besonders die Checkliste ist für mich sehr hilfreich. Danke an den Gastautor

  4. von Frank 19.02.2010 (10:44Uhr) 4.

    Oha! Ich frage mich aber, ob da wirklich eine Versicherung notwendig ist? Kann man nicht die Haftung für Inhalte und Funktion auf den Kunden übertragen, auf Basis eines Vertrages? Meist steht der Kunde eh im Impressum und ist auch Admin-C der Domain. Sämtliche Funktionen werden vom Kunden "abgenommen", d.h. ihm wurde die Möglichkeit gegeben einen eventuellen Fehler zu entdecken und entfernen.

  5. von Florian Fiegel 22.02.2010 (01:37Uhr) 5.

    Sehr nützlich. Bin gerade dabei mich wg. der entsprechenden Neuausrichtung um die wichtigsten Versicherungen zu kümmern und freue mich noch ein paar Tipps an die Hand bekommen zu haben. :)

  6. von Ralph Günther 23.02.2010 (13:13Uhr) 6.

    @Frank
    Generell kann man die Haftung über AGB´s und einzelvertragliche Regelungen begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen. Dies betrifft insbesondere Kardinalpflichten eines Auftrags.
    Wenn der Kunde als Admin C eingetragen ist, ändert das nichts an Deiner Verantwortlichkeit bzw. Haftungssituation. Denn er kann Dich trotzdem für verursachte Schäden in Anspruch nehmen.
    Ähnlich sieht es mit dem Freizeichnen der Website aus: Laut aktuellen Urteilen kann die rechtliche oder technische Prüfung nicht einfach auf den Kunden (= Laie) abgewälzt werden.

  7. von Marian 25.02.2010 (12:00Uhr) 7.

    Hab mir diese exali Seite mal angesehen. Wusste garnicht, dass Mediendienstleistungen versicherbar sind! Und auch noch erschwinglich. Ich werd das machen. Super Sache!
    @alex u. Andreas: ich denke in diesem Fall, dass exali seiner Zeit sogar voraus ist, was untypisch für Versicherungen ist :)

  8. von Walter 25.02.2010 (18:06Uhr) 8.

    Das ist ja interessant, was ich da in dem Artikel und auf der exali-site lese. Mein Versicherungsvertreter, der mir die bei uns betehende Firmenhaftpflicht verkauft hat, ist ganz schön ins Schwitzen gekommen. Ich habe mir jedenfalls den Kündigungstermin auf Wiedervorlage gelegt.

  9. von Meikel 06.08.2010 (16:10Uhr) 9.

    hallo leute, das gilt leider nicht für medienschaffende mit geschäftssitz in der schweiz, schade

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