von , 03.07.2008

Vorratsdatenspeicherung auf wackliger Rechtsbasis

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich über die Vorratsdatenspeicherung von Telekom- und Internetverbindungsdaten beraten. Möglicherweise wurde sie auf einer falschen Rechtsgrundlage beschlossen. Ein Urteil wird erst für Anfang 2009 erwartet.
Auslöser der Beratung ist die Klage Irlands gegen die verpflichtende Speicherung der Daten, die im Jahr 2005 von der Europäischen Innenministern beschlossen worden war. Das Europäischen Parlament hatte die Richtlinie mit den Stimmen der Europäischen Volkspartei und der Sozialdemokraten damals bestätigt.

Laut der österreichen Presseagentur APA will der EuGH-Generalanwalt voraussichtlich im Herbst zu diesem Fall Stellung nehmen. Ein Urteil sei erst Anfang 2009 zu erwarten. Irlands Klage richtet sich nicht gegen den Inhalt der sogenannten "Data-Retention"-Richtlinie, sondern gegen deren Rechtsgrundlage.

Die mit dem Ziel der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Verbrechen verordnete Richtlinie wurde nach Ansicht der irischen Kläger auf Grundlage eines Verfahrens verabschiedet, das nur das Funktionieren des EU-Binnenmarkts schützen soll. Sie hätte aber als Rahmenbeschluss im Bereich der Polizei- und Justizzusammenarbeit beschlossen werden müssen. Ein solcher Beschluss erfordert allerdings die Einstimmigkeit aller Mitgliedsländer, wie der ORF auf seiner Internetseite berichtet.

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