Versicherungen
Haftungsrisiken für Webentwickler, Social-Media- und Web-Agenturen richtig absichern
Webworker und Internet Marketer setzen sich immer einem Haftungsrisiko aus: Ein nicht funktionierendes Backup oder eine fehlgeleitete Social-Media-Kampagne können beispielsweise zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Eigentlich sollten hier entsprechende Versicherungen greifen - die aber sind auf die speziellen Umstände der Webworker meist gar nicht eingestellt. Entsprechend finden sich in den Verträgen Klauseln, die schnell zum Fallstrick werden können. Dieser Artikel gibt einen Überblick zu den Punkten, auf die man vor Vertragsschluss achten sollte und liefert eine praktische Checkliste.
Twitter, Facebook, YouTube - Informationen, Nachrichten und Marketingkampagnen von Unternehmen lassen sich durch Web 2.0-Kanäle schnell und direkt bei der Zielgruppe verbreiten. Diese schnelle Verbreitung birgt aber auch Gefahren. Schon eine falsche Verlinkung zur Konkurrenz oder ein aus dem Kontext gerissener und falsch wiedergegebener Inhalt können zu einem Imageschaden führen. Durch die virale Verbreitung kann der Verteilungsprozess kaum aufgehalten oder gesteuert werden. Ein ruiniertes Image wieder herzustellen und Vertrauen aufzubauen, dauert Zeit und kostet bares Geld. Geld, das sich der Kunde von seinem Internet- und/oder Social-Media-Dienstleister wiederholen wird.
Schadensersatzforderungen in sechsstelliger Höhe
Schadensersatzforderungen, die aus Umsatz- und Gewinnausfall sowie Kosten zur Wiederherstellung des guten Images resultieren, betreffen aber nicht nur Internet Marketer. Auch für Webentwickler stellen sie ein besonderes Risiko dar, denn schnell können Programmierfehler oder ein nicht wiederherstellbares Backup zum Unternehmensstillstand des Auftraggebers führen.
Und dann können Schadensersatzforderungen in sechsstelliger Höhe auflaufen. Im schlimmsten Fall haftet der selbstständige Dienstleister mit seinem Privatvermögen – ein Fiasko für seine berufliche wie private Existenz.
Vermögensschäden nur unzureichend abgesichert
Beide Beispiele verdeutlichen: Tätigkeiten im Bereich Webentwicklung und Social Media haben seltener Sach- und Personenschäden zur Folge, sondern in den meisten Fällen Vermögensschäden.
Diese Vermögensschäden sind in klassischen Betriebshaftpflicht-Versicherungen nicht oder nur unzureichend gedeckt. Daher sind Versicherungslösungen gefragt, die neben dem Personen- und Sachschadenrisiko auch die Vermögensschadenrisiken tragen. Spezielle IT-Haftpflicht- und Media-Haftpflicht-Versicherungen gewährleisten Abhilfe und versichern die typischen Risiken der Webentwickler und Webagenturen.
Es lohnt sich aber, bei den Bedingungen genau hinzusehen.
Fallstricke in Versicherungsbedingungen
Leider sind für viele Versicherer Berufe im Social-Media-Umfeld und im Bereich Webdevelopement noch eine „Begegnung der dritten Art“, so dass ein sinnvoller Versicherungsschutz noch oft von dem nötigen Quäntchen Glück abhängt. Zunehmend erkennt jedoch auch die Versicherungswirtschaft die Wichtigkeit und das Potential der Absicherung von IT- und Medienberufen. Obwohl die Auswahl verglichen mit traditionellen Berufen noch sehr klein ist, gibt es schon sehr spezialisierte und umfassende Versicherungsangebote, die auch für Freelancer und kleine Agenturen finanzierbar sind.
Einheitliche Standards für IT-Haftpflicht- und Media-Haftpflicht-Versicherung gibt es jedoch nicht. Daher muss bei der Auswahl des Versicherungsschutzes sehr genau auf die angebotenen Versicherungsbedingungen geachtet werden, denn hier können Fallstricke durch kundenunfreundliche Klauseln lauern.
Aufgepasst heißt es bei folgenden Klauseln:
- Sublimite: Dabei handelt es sich um Unterversicherungssummen für bestimmte Teilrisiken (Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Produkthaftung, Folgeschäden etc.). In ihrer Gesamtsumme erscheint der Versicherungsschutz für alle Risiken zwar hoch und umfassend; im Schadenfall stellt sich jedoch häufig heraus, dass bestimmte mitversicherte Teilrisiken nur unzureichend abgedeckt sind.
- Einschränkungen bei Rechtsverletzungen: Hier gibt es vielfältige Varianten. Urheberrechtsverletzungen und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden gerne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – obwohl gerade diese erhebliches Schadenpotenzial bergen. Außerdem kommt es vor, dass teure Vorabrecherchen durch geeignete Fachkräfte (Patentanwälte, Rechtsanwälte) zwingend für einen Versicherungsschutz vorgeschrieben werden und/oder Rechtsverletzungen ausgeschlossen werden, sofern sie grob fahrlässig begangen wurden (Hinweis: Grob fahrlässig handelt, wer die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfalt im besonders schwerem Maße verletzt bzw. außer Acht lässt).
- Es sollte keine Freizeichnungsklausel, z.B. für den Launch einer Webseite oder für die Druckvorstufe als Voraussetzung für den Versicherungsschutz vereinbart sein. Andernfalls kann der Versicherer seine Deckung im Schadenfall aufgrund einer versäumten oder nicht hinreichend dokumentierten schriftliche Freigabe verwehren.
- Die „Stand der Technik“-Klausel findet sich meist bei den Regelungen zu den Vermögensschäden, insbesondere in Verbindung mit der Erstellung, Wartung und Pflege von Software und Webseiten. Diese Klauseln stellen darauf ab, dass nur Schäden versichert sind, bei denen die erbrachte Leistung dem „Stand der Technik“ (Bezeichnung aus der Juristerei) entspricht. Was als anerkannter Stand der Technik gilt, ist nicht rechtsverbindlich festgelegt und lässt somit viel Spielraum für Interpretationen.
- Ausschluss von Folgeschäden wie Umsatz- und Gewinnausfall von Kunden. Gerade hier liegt jedoch erhebliches Gefahrenpotenzial, wenn z.B. aufgrund von Programmierfehlern oder einer Markenrechtsverletzung der Online-Shop oder das Online-Portal eines Kunden zeitweise ausfällt.
- Achtung bei Ausschluss von Leistungsverzögerungen: Häufig ist der Schadenersatz des Kunden durch eine Verzögerung in der Fertigstellung (=Verzug) nicht versichert. Doch auch hier lauern bei komplexen Webseiten, Applikationen und Funktionen Gefahren.
Gerade Social-Media-Dienstleister und Webentwickler erbringen meist Dienstleistungen, in denen sie beratende, kreative und technischen Tätigkeiten kombinieren. Diesbezüglich denken viele Versicherer aus Gründen der Risikoeingrenzung noch in „Schubladen“. Daher wird über einen Berufshaftpflichtvertrag oft nur ein bestimmter Teil der sich überschneidenden Tätigkeiten aus den Bereichen IT- und Telekommunikation, Medien und Consulting versichert. Ein sinnvoller Vertrag sollte jedoch auch die in der Praxis häufig vorkommenden Kombinationen der genannten Tätigkeitsbereiche absichern. Immerhin: Bedarfsgerechte Angebote sind mittlerweile am Markt verfügbar. Auf der nächsten Seite: Kleine Checkliste für die Auswahl der passenden Versicherung.
Kleine Checkliste für die Auswahl der passenden Versicherung
- Achten Sie darauf, dass alle Ihre Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind wie sie eine „All-Risk-Deckung“ bietet. Diese versichert alle beruflichen Tätigkeiten und Risiken ohne eine abschließende Aufzählung. Einschränkungen ergeben sich dabei nur durch definierte Ausschlüsse.
- Oft wird in Projekten mit freiberuflichen Mitarbeitern und Subunternehmern gearbeitet. Diese sollten ebenfalls mitversichert sein.
- Achten Sie darauf, dass Rechtsverletzungen wie Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Lizenz- und Datenschutzrechtsverletzungen eingeschlossen sind.
- Der Vertrag sollte für Rechtsverletzungen keine reduzierte Deckungssumme (auch Versicherungssumme genannt) enthalten oder die vorherige Prüfung durch Anwälte oder Patentanwälte zwingend vorschreiben. Ebenfalls sollte in diesem Bereich nicht die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein.
- Vermeiden Sie Verträge mit so genanntem Gebührenselbstbehalt (Abzug des eigenen Honorars von der Schadenersatzzahlung des Versicherers).
- Die Deckungssumme für die wichtigen Vermögensschäden sollte ausreichend hoch bemessen sein. Deckungssummen zwischen 250.000 Euro und 1 Million Euro sind marktüblich.
- Da Rechtsverletzungen im Web schwer regional einzugrenzen sind und eine Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinweg bei Medienschaffenden keine Seltenheit ist, sollte der Versicherungsschutz für die EU und die Schweiz gelten und für bestimmte Projekte auch darüber hinaus erweiterbar sein.
- Achten Sie auf eine der Summe nach fest definierte Selbstbeteiligung (z.B. 500 Euro). Prozentuale Regelungen (z.B. 10 Prozent) bergen für den Versicherten ein Kostenrisiko bei größeren Schäden.
- Beachten Sie, dass auch Personen- und Sachschäden eintreten können. Diese sind über eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Dieser Baustein muss je nach Anbieter separat beantragt werden oder ist bereits im Angebot enthalten.
- Bevorzugen Sie auf den IT- und Medienbereich spezialisierte Versicherer. Deren Erfahrung wirkt sich positiv in der Schadenabwicklung sowie in der marktgerechten Beitragsgestaltung aus. Versicherer mit weniger Erfahrung haben erfahrungsgemäß mehr Probleme bei der Risikoeinschätzung und kalkulieren häufiger Mehrbeiträge als „Puffer“ ein.
Über den Gastautor
Ralph Günther ist Fachautor und Versicherungsexperte für berufliche Risiken und hat langjährige Erfahrungen in der Absicherung von IT-Experten, Medienschaffenden und Consultants. Er ist Gründer und Geschäftsführer der exali GmbH, dem Versicherungsportal für Dienstleister und freie Berufe
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