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13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld: Alles, was du dazu wissen musst

Zwischen einem 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld gibt es einen Unterschied. Wir erklären die Formen der Sonderzahlung und verraten, wer Anspruch hat und wer nicht.

2 Min. Lesezeit
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13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld: Das sind die Unterschiede. (Foto: Shutterstock)

Das Jahresende geht für manch einen Berufstätigen mit einem kleinen Geldsegen einher – entweder flattert ein 13. Monatsgehalt oder ein Weihnachtsgeld ins Haus. Die wenigsten Arbeitnehmer kennen jedoch den Unterschied. Während das zusätzliche Monatsgehalt eine Sonderzahlung ist, die die Arbeitsleistung honoriert, wird das Weihnachtsgeld vielmehr für die Betriebstreue ausgezahlt. Was wie Wortklauberei klingt, bringt jedoch handfeste Unterschiede mit sich. Wir erklären, worin die größten Unterschiede dieser Sonderzahlungen liegen.

13. Monatsgehalt vs. Weihnachtsgeld: Das sind die Unterschiede

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Da das 13. Monatsgehalt eine Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung ist, kann es bei Fehlzeiten auch gekürzt werden – etwa nach einer längeren Krankheit. Das passiert jedoch nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das so im Arbeitsvertrag auch vereinbart haben. Die Höhe des 13. Monatsgehalts orientiert sich in der Regel am vollen Monatslohn. Das Weihnachtsgeld macht hingegen oft entweder nur einen prozentualen Anteil dessen oder einen Pauschalbetrag aus. Es kann zudem nicht aufgrund von Fehltagen gekürzt werden.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass das 13. Monatsgehalt auch Mitarbeitern zusteht, die unterjährig kündigen oder gekündigt werden. Die Sonderzahlung wird dann anteilig ausgezahlt. Wer hingegen vor einem bestimmten Stichtag aus dem Unternehmen ausscheidet, verliert seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Sogar eine Rückzahlungsklausel kann beim Weihnachtsgeld vereinbart werden. Einen Anspruch auf Sonderzahlungen haben Arbeitnehmer nur, wenn der Arbeits- beziehungsweise der Tarifvertrag das vorsehen.

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Steuerlich wird das 13. Monatsgehalt übrigens immer in dem Jahr versteuert, in dem es dem Arbeitnehmer gewährt wird. Das gilt auch, wenn die Sonderzahlung erst verspätet – etwa im Januar des nächsten Jahres – eintrifft. Bei der Lohnsteuerberechnung fällt für den 13. Monatslohn jedoch ein höherer Lohnsteuersatz an als beim Weihnachtsgeld, da die Sonderzahlung zum Jahresgehalt dazu gerechnet wird und damit auch die Steuerprogression ansteigt. Was sich für einen Arbeitnehmer mehr lohnt, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.

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