Waymo-Ingenieur muss 179 Millionen Dollar an Google zahlen
Anthony Levandowski wurde vorgeworfen, Geschäftsgeheimnisse von Googles Tochterunternehmen Waymo gestohlen zu haben, um seine eigene Firma namens Otto zu gründen. Diese Firma wurde später von Uber übernommen – so kam es zu einem Streit zwischen Waymo und Uber. Uber entließ den leitenden Mitarbeiter, als dieser vor Gericht nicht aussagen wollte.
Im Streit mit Uber hatte Waymo Mitte 2018 seine Klage wegen Patentverletzungen weitgehend zurückgezogen, der Vorwurf des Technologiediebstahls wurde jedoch aufrechterhalten.
Im Dezember 2019 hatte ein anderes Gericht entschieden, dass Levandowski und einer seiner Kollegen die Rechte ihres alten Arbeitgebers Waymo verletzt hatten, als sie ihre ehemaligen Kollegen für ihr eigenes Unternehmen abwarben. Ob auch hier eine Strafe für Levandowski fällig wird, ist noch nicht bekannt geworden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Womöglich müsse auch Uber die Strafe übernehmen.
Strafe bedeutet Privatinsolvenz
Levandowski hat nach Angaben der Nachrichtenagentur mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet.
Levandowski arbeitete seit 2007 beim Suchmaschinenkonzern Google. Nachdem er zunächst für das Kartierungsprojekt von Google Maps zuständig war, entwickelte er seit 2009 zusammen mit Sebastian Thrun im Projekt „Chauffeur“ selbstfahrende Autos. Im Jahr 2015 soll er damit begonnen haben, Kollegen zur Gründung einer eigenen Firma zu überreden, die selbstfahrende Lkw entwickelt. Levandowski verließ Google Anfang 2016 und präsentierte im Mai 2016 sein Startup Otto.
Autor des Artikels ist Michael Linden.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team