„Dieser Fall sollte allen anderen Unternehmen eine deutliche Warnung sein“, erklärt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar in seinem am Donnerstag vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019.
Für das Versäumnis Facebooks, seiner Behörde die Installation eines Datenschutzbeauftragten für die europäischen Niederlassungen mitzuteilen, hatte er ein Bußgeld gegen die deutsche Facebook-Tochter erhoben. Die in Hamburg ansässige Niederlassung, die Facebook Germany GmbH, soll nun 51.000 Euro bezahlen.
Hamburgs Caspar will DSGVO-Pflichten durchsetzen
Immerhin handele es sich bei der Benennung des Datenschutzbeauftragten und der korrespondierenden Mitteilung an die Aufsichtsbehörde um Pflichten, die „die DSGVO ernst nimmt“, so Caspar. Das Bußgeld hatte die Hamburger Behörde bereits im März 2019 verhängt. Nur dem „umsichtigen und professionellen Umgang Facebooks mit dem Verstoß“ sei es zu verdanken, dass die Geldbuße „nicht noch deutlich höher ausfiel.“
Facebook macht eine abweichende Rechtsauffassung deutlich. Danach hatte das Unternehmen im Mai 2018 einen für alle europäischen Niederlassungen zuständigen Datenschutzbeauftragten in der Hauptniederlassung im irischen Dublin bestimmt. Der sei dann, den Regularien der EU-Datenschutzgrundverordnung folgend, der zuständigen irischen Behörde gemeldet worden. Eine zusätzliche Information nationaler Behörden hält Facebook für rechtlich entbehrlich.
Dennoch hat sich der Social-Media-Riese entschlossen, das Bußgeld zu akzeptieren. Das dürfte nicht zuletzt damit zu tun haben, dass Facebook solche Kleinstbeträge bei Quartalsgewinnen von bis zu sieben Milliarden Euro aus der Portokasse zahlen kann.
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Mensch, da ärgert sich Facebook bestimmt zu Tode, bei dieser nervenaufreibenden Summe.