- Wie wird ein Bonus versteuert?
- Beim Bonus zählt der Zeitpunkt der Auszahlung
- Wie wird eine Abfindung versteuert?
- Die Fünftel-Regel: Was muss ich bei einer Abfindung beachten?
- Nur ein Mal in der Steuererklärung angeben
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Fünftel-Regelung?
- Weitere Steuer-Spar-Potenziale nach einer Abfindung
- Wo muss ich meine Abfindung in die Steuererklärung eintragen?
Abfindung und Bonuszahlungen: So versteuerst du sie richtig und sparst dabei

Ob Abfindung oder Bonus: beide Zahlungen lösen überdurchschnittlich hohe Steuerzahlungsverpflichtungen aus – wenn man nichts dagegen unternimmt. Welche Maßnahmen sich lohnen und warum der Zeitpunkt der Auszahlung so wichtig ist, erklärt Peter Schmitz, Geschäftsführer von WISO Steuer.
Wie wird ein Bonus versteuert?
Bonuszahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Prämien, werden grundsätzlich wie reguläres Einkommen versteuert. Sie werden zum Gehalt des Auszahlungsmonats hinzugerechnet, wodurch sich in diesem Monat das zu versteuernde Einkommen erhöht.
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer auf Basis des gesamten Einkommens im Monat der Bonuszahlung. Da der Steuersatz in Deutschland progressiv ist (höheres Einkommen = höherer Steuersatz), kann eine Bonuszahlung also dazu führen, dass ein höherer Steuersatz für das gesamte Einkommen dieses Monats gilt.
Am Jahresende zählt jedoch das gesamte Einkommen, das du während des Jahres erhalten hast. Falls die Bonuszahlung zu einem zu hohen Steuerabzug im Monat der Auszahlung geführt hat, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung zurück.
Bonuszahlungen unterliegen nicht nur der Lohnsteuer, sondern auch – wie reguläres Gehalt – den Sozialabgaben. Auf den Bonus werden also Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Beim Bonus zählt der Zeitpunkt der Auszahlung
Steuerfreibeträge, wie der Grundfreibetrag oder Kinderfreibeträge, wirken sich auf die endgültige Steuerbelastung aus. Wer in Deutschland weniger verdient als das Existenzminimum, muss dieses Einkommen nicht versteuern. Wo diese Grenze liegt, definiert der sogenannte Grundfreibetrag. Ein höherer Grundfreibetrag zum Jahresbeginn kann sich positiv auswirken, wenn der Bonus im Folgejahr mit ebendiesem höheren Freibetrag ausgezahlt wird.
Tipp: Der Zeitpunkt der Auszahlung kann einen Unterschied machen – eine Verschiebung ins nächste Jahr mit einem höheren Grundfreibetrag könnte steuerlich vorteilhaft sein. 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro, 2025 soll der Grundfreibetrag um 492 Euro auf 12.096 Euro steigen. Es müssen also gut 300 Euro weniger versteuert werden – dir bleiben so rund 150 Euro mehr.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Du hast deinen Job verloren und eine Abfindung mit deinem alten Arbeitgeber ausgehandelt? Dann musst du auf die Abfindung zwar keine Beiträge zu den Sozialversicherungen zahlen, sie wird aber als Arbeitslohn versteuert.
Wie hoch die Steuer ist, hängt von deinem gesamten Einkommen des Jahres ab. Denn hier kommt es auf deinen persönlichen Steuersatz an – er liegt individuell zwischen 14 und 45 Prozent. Weil auch hier das Konzept der Steuerprogression greift (höheres Einkommen = höhere Besteuerung) und eine Abfindung dein Einkommen schlagartig erhöht, musst du mehr Steuern zahlen – auch auf deine restlichen Einnahmen.
Etwas Abmilderung schafft die sogenannte Fünftel-Regelung. Wichtig ist dafür, dass deine Abfindung nicht in Raten gezahlt wird, sondern eine Einmalzahlung ist. Und sie muss aus einem der folgenden Gründe stattgefunden haben:
- Du hast eine (betriebsbedingte) Kündigung bekommen
- Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben
- Dein Arbeitsverhältnis wurde durch einen gerichtlichen Vergleich beendet
- Dein Arbeitsplatz fällt aufgrund einer Betriebseinschränkung oder -schließung weg
Die Fünftel-Regel: Was muss ich bei einer Abfindung beachten?
Steuerlich zählt eine Abfindung zu den sogenannten außerordentlichen Einkünften. Deshalb ist dafür eine Steuerermäßigung mithilfe der Fünftel-Regelung möglich. Bei der Berechnung wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. So steigt der Steuersatz in der Regel geringer an als bei einer Versteuerung ohne Fünftel-Regelung. Und so funktioniert sie:
- Das Finanzamt teilt die Abfindung durch fünf und addiert ein Fünftel davon zum Jahreseinkommen.
- Anschließend berechnet es die Steuer darauf.
- Gleichzeitig berechnet das Finanzamt die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die Abfindung.
- Die Differenz zwischen diesen beiden Berechnungen wird mit fünf multipliziert und ergibt so die neue Steuer, die für deine Abfindung anfällt.
Nur ein Mal in der Steuererklärung angeben
Rechnerisch wird die Abfindung zwar auf fünf Jahre verteilt, aber das heißt nicht, dass sie auch in fünf Steuererklärungen ihren Platz findet. Das passiert nur einmal – und zwar in dem Steuerjahr, in dem dir die Abfindung ausgezahlt wurde.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Fünftel-Regelung?
Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung durch die Fünftel-Regelung gewährt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- „Echte“ Abfindung: Die Zahlung muss als Entschädigung für den Wegfall zukünftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt worden sein. Zahlt dir dein Arbeitgeber zum Beispiel Überstunden aus, zählt das nicht als Abfindung.
- Entlassung: Die Kündigung muss durch den Arbeitgeber veranlasst worden sein. Kündigst du dein Arbeitsverhältnis selbst, steht dir auch keine Abfindung zu.
- Einmalzahlung: Die Abfindung solltest du auf einmal ausbezahlt bekommen. Mehrere Zahlungen über Jahre hinweg sind nur sehr eingeschränkt möglich. Das Finanzamt akzeptiert höchstens zehn Prozent in einem späteren Jahr.
- Zusammenballung der Einkünfte: Der steuerliche Bonus durch die Fünftel-Regelung ist nur möglich, wenn du wegen der Zahlung ein insgesamt höheres Einkommen im Jahr hast, als wenn du dein Arbeitsverhältnis bei deinem normalen Lohn fortgesetzt hättest.
Zusatzleistungen vom Arbeitgeber, die weniger als 50 Prozent deiner Abfindung betragen, schaden deiner Steuervergünstigung nicht. Dazu gehören folgende Extras:
- Zuschuss zur Berufsberatung nach Kündigung
- Weiterbenutzung des Firmenwagens
- Übernahme von Versicherungsbeiträgen
- Arbeitslosengeld-Zuschüsse
- Jubiläumsboni
- Beiträge zur Altersvorsorge
Weitere Steuer-Spar-Potenziale nach einer Abfindung
Neben der Fünftel-Regelung gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie du trotz Abfindung Steuern sparen kannst:
- Eine Möglichkeit, die Steuerlast auf deine Abfindung zu reduzieren, besteht darin, einen Teil oder die gesamte Abfindung in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln. Dadurch musst du weniger oder gar nichts von deiner Abfindung versteuern.
- Auch der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung kann dir beim Sparen helfen. Und zwar, wenn dein Arbeitsverhältnis zum Ende eines Jahres endet und dir die Abfindung erst im neuen Jahr ausbezahlt wird. Wenn du nicht direkt einen neuen Job antrittst, hast du somit geringere Einkünfte im Folgejahr. Dadurch fällt auch die darauf ermittelte Steuerlast niedriger aus, weil du den steuerfreien Grundfreibetrag nutzen kannst.
- Eine andere Möglichkeit, die Steuer zu reduzieren, ist, deine Ausgaben clever zu verteilen. Ziehst du deine Kosten ins Jahr der Abfindung vor, kannst du damit die Bemessungsgrundlage für die Steuer senken. Falls du im Folgejahr ohne diesen Job deutlich niedrigere Einkünfte hättest, würden sich die Kosten deutlich weniger steuermindernd auswirken. Mögliche Maßnahmen wären zum Beispiel zusätzliche Zahlungen in die gesetzliche Altersvorsorge oder in Rürup-Versicherungen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen können beispielsweise, je nach Anbieter, bis zu drei Jahresbeiträge im Voraus gezahlt werden.
- Bist du verheiratet? Dann kannst du durch die optimale Wahl der Veranlagung deine Steuerlast positiv beeinflussen. Ehepartner dürfen zwischen der Einzel- und Zusammenveranlagung wählen – also ob sie die Steuererklärung zusammen oder getrennt abgeben.
Wo muss ich meine Abfindung in die Steuererklärung eintragen?
Alle notwendigen Angaben zur Abfindung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung. In der Regel möchte das Finanzamt auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Prüfung zugeschickt bekommen.
Hat dein Arbeitgeber die Fünftel-Regelung bereits bei der Lohnsteuer angewendet, steht die Abfindung auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile zehn. Du musst dann eine Steuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die korrekte Berechnung prüfen kann.
Hat dein Arbeitgeber die Fünftel-Regelung nicht angewandt, steht der Betrag der Abfindung in Zeile 19. Die Abfindung wurde wie normaler Lohn versteuert. Dann lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung, um die Fünftel-Regelung zu beantragen, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
Wichtig: Ab 2025 kannst du die Steuervorteile der Fünftel-Regelung nicht mehr direkt über deinen Arbeitgeber nutzen, sondern musst dich in jedem Fall selbst darum kümmern, sie richtig anzugeben.