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Ratgeber

Ablagegenehmigung für Pakete: Warum sie riskant sein kann

Viele Verbraucher:innen sind oft unterwegs – und geben dann den Paketdiensten eine Ablagegenehmigung für eintreffende Pakete. Doch wenn eine Lieferung in der eigenen Abwesenheit wegkommen, geht man oftmals leer aus. Riskant kann all das aber auch für Nachbarn sein, die Pakete annehmen.

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Warum eine pauschale Ablagegenehmigung für Pakete zum teuren Risiko werden kann (Foto: Africa Studio / Shutterstock)

Für viele von uns ist das Bestellen im Internet Standard geworden. Wer nicht immer daheim ist und seine Pakete selbst annehmen kann, gibt daher leichtfertig Paketdiensten eine Ablagegenehmigung auf dem eigenen Grundstück oder im Mehrfamilienhaus – auf der Terrasse, hinter einem bestimmten Mülleimer oder an einem trockenen Platz hinter einem Nebeneingang, der für verschiedene Mieter:innen frei zugänglich ist.

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Doch wenn ein Paket dort laut Paketdienst hinterlegt wird, hinterher aber nicht auffindbar ist, ist der Ärger groß. Denn viele Onlinehändler:innen berufen sich dann in Abstimmung mit dem Logistikdienst auf den bestehenden Ablagevertrag und lassen die Kund:innen mit ihrem Schaden alleine. Im schlimmsten Fall gehen Kund:innen dann leer aus oder müssen gar noch die offene Rechnung bezahlen.

Viele Paketdienste machen Fotos am Ablageort

In vielen Fällen bestätigen die Zusteller:innen gegenüber dem:der Absender:in, dass das Paket ordnungsgemäß hinterlegt wurde – ein Sachverhalt, den Empfänger:innen insbesondere dann nur schwer widerlegen können, wenn es ein Foto mit dem Paket am Ablageort gibt. Denn in der Tat gilt, dass der:die Empfänger:in bewusst das Risiko eingegangen ist, die Ware nicht direkt entgegenzunehmen und insofern dem Zugriff Dritter preiszugeben.

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Verbraucherschützer:innen warnen daher davor, eine pauschale Genehmigung für die Ablage an einem bestimmten Ort übergreifend zu geben. Vernünftiger ist, diese situativ und im Einzelfall zu geben – die Palette Katzenstreu ist hier sicher anders zu behandeln als das neue Oberklasse-Smartphone oder -Notebook. „Ohne eine erteilte Abstellgenehmigung ist es nach unserer Auffassung nicht zulässig, eine Warensendung einfach im Hausflur oder der Garage abzustellen. Dann haftet bei Verlust oder Beschädigung weiterhin das Transportunternehmen“, erklärt etwa die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wichtig zu wissen, ist aber auch, dass bei verschwundenen Paketen ohne Abstellgenehmigung der:die Händler:in stets ihr:e Ansprechpartner:in bleibt. Ein Weiterreichen an den:die Transportdienstleister:in ist nicht erlaubt und sollte man als Kund:in auch nicht akzeptieren. Das hat auch damit zu tun, dass Zustelldienste in der Regel nur dem Absender der Ware Zugang zu den komplizierten Nachforschungsaufträgen ermöglichen – schließlich ist hierfür der originale Einsendebeleg erforderlich.

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Paketabgabe beim Nachbarn kann auch schwierig sein

Ähnliches gilt auch, wenn ein Paketdienst eine Sendung bei einem Nachbarn abgeliefert hat, der nicht explizit im Ablagevertrag angegeben ist – und dieser beispielsweise nicht erreichbar ist oder das Paket nicht herausgibt. Auch dann muss sich der Webshop um den Fall kümmern. Anders kann der Fall dagegen bei privaten Verkäufen aussehen.

In vielen Fällen kann wenigstens die App des Zustellunternehmens dabei helfen, den oder die Nachbar:in ausfindig zu machen, wenn nicht nur pauschal „Nachbar“ durch den:die Zusteller:in eingetragen wurde. Denn in vielen Fällen hinterlassen die Zusteller:innen keine Karte mehr im Briefkasten, die dem Empfänger:in weiterhelfen könnte.

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Riskant ist all das aber auch, wenn man ein Paket annehmen soll, die betreffende Person, die Empfänger:in ist, aber nicht kennt. Denn dann kann es sein, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt, insbesondere wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Es sind Fälle bekannt, in denen an eine existierende Adresse mit einem falschen Namen und gestohlenen Zahlungsdaten bestellt wird, die Ware dann bei einem beliebigen Nachbarn abgeliefert wird und der:die Empfänger:in (mit dem Wissen aus der App, wer die Ware angenommen hat), dann klingelt.

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