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Abo-Dienste: Apple holt Zustimmung für „proportionale“ Preiserhöhungen

Kurz vor Weihnachten kommt Apple mit einer Neuerung ums Eck, die den Kund:innen nicht gefallen dürfte. Es geht um überarbeitete Geschäftsbedingungen – und „proportionale“ Preiserhöhungen.

Von Hannah Klaiber
1 Min.
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App-Store-Icon auf einem iPhone. (Foto: PeoGeo/Shutterstock)

Wer dieser Tage eine neue App auf seinem iPhone oder iPad installieren wollte, hat es wahrscheinlich bereits mitbekommen: Apple hat in Deutschland die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung seiner Mediendienste überarbeitet.

Apple TV, iCloud+, Apple One, Arcade und Apple Music

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Wer die Dienste („Apple Media Services“) des US-Konzerns weiter verwenden will, um etwa Apps installieren zu können, muss die neuen Bedingungen zwangsläufig akzeptieren. Die Nachfrage wird beispielsweise eingeblendet, sobald eine neue App heruntergeladen werden soll. Betroffen davon ist nicht nur der App Store: Auch Apple TV, Fitness+, Arcade oder Apple Music gehören zum Service-Angebot des Technologie-Unternehmens.

Wie bei solchen Schritten üblich, müssen sich die Apple-Nutzer erst durch den sehr langen Text in Sachen Änderungen scrollen und den neuen Geschäftsbedingungen dann zustimmen. Was genau geändert wurde, wird dabei nicht klar gekennzeichnet. Speziell im Bereich der sogenannten „kostenpflichtigen Abonnements“, zu denen etwa Apple TV, iCloud+, Apple One, Arcade oder Apple Music gehören, hat sich allerdings etwas getan.

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„Proportionale“ Erhöhung des Abonnementpreises ist nun möglich

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es, dass Apple „den Abonnementpreis proportional erhöhen“ könne, falls die Kosten für die Lizenzierung von Inhalten im Zusammenhang mit einem kostenpflichtigen Abonnement steigen. Der Konzern erklärt, er werde die Nutzer über Preiserhöhungen informieren. Die Zustimmung zur Fortführung eines Abonnements in einem solchen Fall hole Apple „soweit erforderlich“ ein, heißt es.

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Das besondere an der deutschen Situation ist, dass weder in den USA noch in Österreich oder der Schweiz eine solche Änderung der Geschäftsbedingungen bekannt gegeben worden ist.

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